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   BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76   

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BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76 (https://dejure.org/1977,149)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1977 - 1 D 99.76 (https://dejure.org/1977,149)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1977 - 1 D 99.76 (https://dejure.org/1977,149)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Unterschlagung amtlicher Gelder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 2, 3, § 55 S. 2, § 77 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 256
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 6 LD 1/13

    Vorliegen des Disziplinarmaßes im Fall der Ausübung einer zunächst genehmigten

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Versagen voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.1977 - BVerwG 1 D 99.76 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 7/08 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 1 D 38.79

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich an den ihm amtlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]).

    Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben deshalb in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß Kassenmanipulationen zum Ausgleich von Fehlbeträgen eine mildere Beurteilung grundsätzlich nicht rechtfertigen können (vgl. BVerwGE 53, 256 [257]; BVerwG in ZBR 1974, 30 = DÖD 1974, 60; DÖD 1974, 81).

    Von dem eingangs erwähnten Grundsatz kann im Interesse der Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit der Beamtenschaft nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, und zwar dann, wenn es sich um eine einmalige situationsbedingte Augenblickstat eines bisher tadelfreien Beamten handelt oder wenn die Verfehlung in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage oder in einer besonderen psychischen Ausnahmesituation begangen wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 256 [258]).

    Es können auch solche Handlungen darunter fallen, die in ihren sittlichen, rechtlichen und tatsächlichen Folgen nicht genügend bedacht und in einer Phase der Gedankenverwirrung verwirklicht worden sind (Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 1 D 56.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 208]; vgl. auch BVerwGE 53, 256).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 D 74.79

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßname gegen einen wegen Untreue strafrechtlich

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte zerstört ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]; 53, 256 [257]).

    Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben deshalb in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, daß Kassenmanipulationen zum Ausgleich von Fehlbeträgen eine mildere Beurteilung grundsätzlich nicht rechtfertigen können (vgl. BVerwGE 53, 256 [257]; BVerwG in ZBR 1974, 30 = DÖD 1974, 60; DÖD 1974, 81).

    Von dem eingangs erwähnten Grundsatz kann im Interesse der Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit der Beamtenschaft nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, und zwar dann, wenn es sich um eine einmalige situationsbedingte Augenblickstat eines bisher tadelfreien Beamten handelt oder wenn die Verfehlung in einer unverschuldeten ausweglosen Notlage oder in einer besonderen psychischen Ausnahmesituation begangen wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 256 [258]).

    Es können auch solche Handlungen darunter fallen, die in ihren sittlichen, rechtlichen und tatsächlichen Folgen nicht genügend bedacht und in einer Phase der Gedankenverwirrung verwirklicht worden sind (Urteil vom 18. März 1976 - BVerwG 1 D 56.75 - [BVerwG Dok.Ber. B 1976, 208]; vgl. auch BVerwGE 53, 256; Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 1 D 38.79 -).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 7/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen Verstoßes gegen das

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgrund der im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblicks- bzw. Gelegenheitstat eines ansonsten tadelsfreien und im Dienst bewährten Beamten setzt ein unbedachtes und kurzschlussartiges Versagen voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.3.1977 - I D 99.76 -, BVerwGE 53, 256, 259; NDH, Urt. v. 13.1.2005 - 2 NDH L 10/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2001 - D 17 S 15/01

    Dienstvergehen - Gelegenheitstat

    Dies schließt eine unüberlegte Augenblickstat schon deshalb nicht aus, weil der Beamte sich bei Eintragung des Revolvers in eine der geführten Listen über die sichergestellten Waffen selbst hätte offenbaren müssen (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urt. v. 1.3.1977 - 1 D 99.76 -, BVerwGE 53, 256).

    Das kann auch der Fall sein, wenn der Beamte - wie dargestellt - unbedacht und ohne Einbeziehung von Erwägungen über die Folgen seines Verhaltens gehandelt hat (vgl. hierzu nochmals BVerwG, Urt. v. 1.3.1977 - 1 D 99.76 -, aaO).

  • BVerwG, 23.05.1980 - 1 D 53.79

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen Dienstpflichten eines Beamten

    Nach ständiger Rechtsprechung aller Disziplinargerichte zerstört ein Beamter, der sich an den ihm amtlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]).

    Von dem eingangs erwähnten Grundsatz, daß sich ein Beamter durch einen solchen Zugriff untragbar macht, kann im Interesse der Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit der Beamtenschaft nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, und zwar dann, wenn es sich um eine einmalige situationsbedingte Augenblickstat eines bisher tadelfreien Beamten handelt oder wenn die Verfehlung in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage oder in einer besonderen psychischen Ausnahmesituation begangen wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 256 [258]).

  • BVerwG, 27.05.1981 - 1 D 26.80

    Dienstvergehen eines Beamten durch Entnahme von Bargeld aus einer von ihm

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 3 [5]; 33, 16 [17]; 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]).

    Von dem erwähnten Grundsatz, daß sich ein Beamter durch solche Zugriffe untragbar macht, kann im Interesse der Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit der Beamtenschaft nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, und zwar dann, wenn es sich um eine einmalige situationsbedingte Augenblickstat eines bisher tadelfreien Beamten handelt oder wenn die Verfehlung in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage oder in einer besonders psychischen Ausnahmesituation begangen wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 256 [258]).

  • BVerwG, 23.07.1980 - 1 D 80.79

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich an den ihm amtlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 915 BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]).

    Von diesem Grundsatz kann im Interesse der Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit der Beamtenschaft nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, und zwar dann, wenn es sich um eine einmalige situationsbedingte Augenblickstat eines bisher tadelfreien Beamten handelt oder wenn die Verfehlung in einer unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage oder in einer besonderen psychischen Ausnahme Situation begangen wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 256 [258]).

  • BVerwG, 26.05.1981 - 1 D 39.80

    Dienstvergehen eines Postschalterbeamten

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich an den ihm amtlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 3 [5]; 43, 266 [268]; 53, 4 [5]; 53, 256 [257]).

    Von diesem Grundsatz kann im Interesse der Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit der Beamtenschaft nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, und zwar dann, wenn es sich um eine einmalige situationsbedingte Augenblickstat eines bisher tadelfreien Beamten handelt oder wenn die Verfehlung in einer unverschuldeten ausweglosen Notlage oder in einer besonderen psychischen Zwangssituation begangen wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 53, 256 [258]).

  • VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen eines Falls der

    Für den Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat fehlt es im Übrigen auch an der erforderlichen Unbedachtheit und Spontanität (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1977 - 1 D 99/76 -, juris Rn. 16; Weiß in: GKÖD Bd. II: DisR Lfg. 4/18, J 267 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 65.93

    Umsetzung einer Postbeamtin aufgrund eines Dienstvergehens in das Amt einer

  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme

  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 D 13.81

    Nichtbuchung vereinnahmter Gebührenbeträge

  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 D 59.80

    Reichweite der Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile für das im sachgleichen

  • BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen

  • BVerwG, 13.03.1984 - 1 D 76.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen

  • BVerwG, 13.01.1982 - 1 D 38.81

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens -

  • BVerwG, 14.03.1984 - 1 D 50.83

    Veruntreuung von amtlich eingenommenem Geld aus dem Verkauf von Altmaterial -

  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 80.81

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit als Milderungsgrund - Unterhaltsbeitrag bei

  • BVerwG, 28.01.1982 - 1 D 22.81

    Verletzung des Postgeheimnisses durch Öffnen von Postsendungen - Voraussetzungen

  • BVerwG, 10.11.1981 - 1 D 96.80

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten -

  • BVerwG, 18.11.1980 - 1 D 125.79

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund Verletzung der Pflichten des

  • BVerwG, 12.12.1984 - 1 D 106.84

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Schalterbeamten der Bundesbahn auf

  • BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 115.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 D 104.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 76.81

    Vereinnahmung von Postreisegebühren eines Kraftomnibusfahrers in neunzig Fällen -

  • BVerwG, 15.09.1981 - 1 D 49.80

    Verstoß gegen die Beamtenpflichten durch wiederholtes Verlangen überhöhter

  • BVerwG, 26.02.1985 - 1 D 70.84

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 110.84

    Dienstvergehen eines Beamten durch Veruntreuung eines Nachnahmebetrags -

  • BVerwG, 31.10.1984 - 1 D 58.84
  • BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 22.84

    Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Veruntreuung von Nachnahmebeträgen

  • BVerwG, 08.12.1983 - 1 D 38.83
  • BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 22.83

    Verurteilung wegen fortgesetzter Urkundenfälschung in Tateinheit mit

  • BVerwG, 26.07.1983 - 1 D 10.83

    Unterschlagung von Nachnahmebeträgen durch einen Postzusteller zur

  • BVerwG, 29.06.1988 - 1 D 82.87

    Dienstvergehen nach §§ 54 Satz 2 und Satz 3, 77 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG)

  • BVerwG, 28.08.1985 - 1 D 166.84

    Überhebung von Fernsprechgebühren als Dienspflichtverletzung eines Postbeamten -

  • BVerwG, 11.06.1985 - 1 D 157.84

    Manipulation eines Fahrdienstleiters an zwei Fahrkartenstämmen - Ansichnehmen des

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 104.84

    Tätigkeit als Paketzusteller bei der Deutschen Bundespost - Falsche Abrechnung

  • BVerwG, 25.07.1984 - 1 D 8.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen

  • BVerwG, 24.08.1983 - 1 D 14.83

    Fortgesetzte Untreue durch Manipulationen mit Blankofahrkarten - Entfernung aus

  • BVerwG, 08.02.1983 - 1 D 64.82

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Verschulden bei Entstehung

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 52.82

    Entfernung aus dem Dienst wegen fortgesetzten Diebstahls von dienstlich

  • BVerwG, 04.08.1982 - 1 D 4.82

    Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung amtlich anvertrauten Geldes -

  • BVerwG, 20.07.1982 - 1 D 110.81
  • BVerwG, 16.09.1981 - 1 D 106.80

    Entlassung eines Postbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das

  • BVerwG, 07.07.1981 - 1 D 27.80

    Entfernung aus dem Dienst wegen fortgesetzter Unterdrückung von Postsendungen und

  • VG Meiningen, 21.08.2001 - 6 D 60006/99

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst; Zerstörung der

  • VG Meiningen, 14.08.2000 - 6 D 60013/98

    Entfernung eines Polizisten aus dem Dienst bei schwerem Dienstvergehen;

  • BVerwG, 04.08.1982 - 1 D 112.81

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und Bewilligung eines befristeten

  • BVerwG, 29.04.1980 - 2 B 4.79

    Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wegen einer aus mehreren vorsätzlich

  • BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 103.80

    Dienstvergehen eines Beamten wegen fortgesetzter Verletzung des Post- und

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