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   BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 36.77   

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https://dejure.org/1977,633
BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 36.77 (https://dejure.org/1977,633)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 5 C 36.77 (https://dejure.org/1977,633)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 5 C 36.77 (https://dejure.org/1977,633)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung für Praktikum - Geltung des BAföG - Fachhochschule - Abschlußprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 154
  • DÖV 1978, 452
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 33.97

    Ausbildung, Rückforderung von Ausbildungsförderung trotz nicht zu vertretender

    Aus der Sicht des Zwecks des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Auszubildenden während seiner Ausbildung sicherzustellen, dabei aber nur Zeiten der tatsächlichen Durchführung der Ausbildung zu fördern (siehe BVerwGE 55, 154 ), ist kein Grund erkennbar, der die Leistung von Ausbildungsförderung auch während eines Unterbrechungszeitraums für einen Zeitabschnitt rechtfertigen würde, in dem zu der bereits eingetretenen Unterbrechung eine Erkrankung hinzutritt.
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

    (Die Regelungen in § 2 Abs. 4 oder in § 3 BAföG, nach denen Förderungsleistungen für die Teilnahme an einem Praktikum bzw. an Fernunterrichtslehrgängen in Betracht kommen, sind hier nicht einschlägig) Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in früheren Urteilen zu § 2 Abs. 1 BAföG klargestellt hat (BVerwGE 55, 154 [156 ff.] und 288 [290 ff.]; Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 41.77 - FamRZ 1979, S. 85), wird eine Ausbildungsstätte nicht schon dann besucht, wenn und solange der Auszubildende ihr organisationsrechtlich angehört.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 7 S 1509/99

    Ausbildungsförderung für "Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte"

    Zwar ist es zutreffend, dass - wie der Beklagte hervorhebt - nach ständiger Rechtsprechung diese Förderungsvoraussetzung nur erfüllt ist, wenn der Auszubildende einer bestimmten Ausbildungsstätte organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an dieser tatsächlich betreibt (vgl. BVerwGE 55, 154, 156; 55, 288, 290; 57, 21, 23; 58, 132, 135).

    Die Leistung von Ausbildungsförderung setzt mithin (u.a.) das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses zu einer Ausbildungsstätte voraus (BVerwGE 55, 154, 156).

  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 34.78

    Rückwirkende Ausbildungsförderung - Förderungsbeginn - Antragsmonat -

    Sobald die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betrieben wird, ist sie aufgenommen (vgl. BVerwGE 55, 154 [156], 288 [290] und 57, 21 [22 f.]).
  • OVG Bremen, 14.12.1982 - 2 BA 170/82

    Anspruch auf Förderung der Ausbildung an einer Fachschule für den kirchlichen

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  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 57.78

    Identität des Anfangs des Bewilligungszeitraumes mit Zeitpunkt des rückwirkenden

    Sobald die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betrieben wird, ist sie aufgenommen (vgl. BVerwGE 55, 154, [156] und 288 [290] 57, 21 [22 f.]).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 14.78

    Rückzahlung überzahlter Beträge - Voraussetzungen für eine Ausbildungsförderung

    (Die Regelungen in § 2 Abs. 4 oder in § 3 BAföG, nach denen Förderungsleistungen für die Teilnahme an einem Praktikum bzw. an Fernunterrichtslehrgängen in Betracht kommen, sind hier nicht einschlägig.) Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in früheren Urteilen zu § 2 Abs. 1 BAföG klargestellt hat (BVerwGE 55, 154 [156 ff.] und 288 [290 ff.]; Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 41.77 - FamRZ 1979, S. 85) wird eine Ausbildungsstätte nicht schon dann besucht, wenn und solange der Auszubildende ihr organisationsrechtlich angehört.
  • BVerwG, 09.10.1980 - 5 B 107.79

    Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst als erste förderungsfähige

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine in der Vergangenheit durchlaufene Ausbildung nur dann als eine erste förderungsfähige Ausbildung anzusehen ist, wenn sie bei Anwendbarkeit der materiellen Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig gewesen wäre (vgl. BVerwGE 55, 154 [156]).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 5 CB 2.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbrechung einer

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt hat (BVerwGE 55, 154 [156 ff.] und 288 [290 ff.]; Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 41.77 - FamRZ 1979, 85), wird eine Ausbildungsstätte nicht schon dann besucht, wenn und solange der Auszubildende ihr organisationsrechtlich, angehört.
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