Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,92
BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74 (https://dejure.org/1977,92)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1977 - VII C 59.74 (https://dejure.org/1977,92)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1977 - VII C 59.74 (https://dejure.org/1977,92)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,92) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung - Verkehrsbenutzer - Tarifvorteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PBefG § 8, § 13 Abs. 2 Nr. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 159
  • NJW 1978, 1065
  • DÖV 1978, 371
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 64.67

    Antrag auf Genehmigung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Linienverkehrs -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74
    Die Frage, ob der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln auf einer bestimmten Strecke befriedigend bedient werden kann, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Genehmigung eines Linienverkehrs auf dieser Strecke (Bestätigung und Weiterführung von BVerwGE 30, 257).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Eine befriedigende Bedienung des Verkehrs mit den vorhandenen Verkehrsmitteln im Sinne dieser Regelung findet dann nicht statt, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot besteht (vgl. u.a. Urteile vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 111.66 - BVerwGE 30, 251 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 13 S. 10 und vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 24 S. 4 f.), wenn - mit anderen Worten - die Nachfrage das Angebot übersteigt.

    Ebenso sind die Höhe der Fahrpreise und die eventuelle Einbindung in ein einheitliches Tarifsystem von Bedeutung; das hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (vgl. u.a. Urteil vom 16. Dezember 1977 a.a.O. S. 164 bzw. S. 7; s. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Oktober 1971 - VI A 53/70 - VRS 42, 457 ).

    Schon gar nicht kann der Besitzstandsschutz für den vorhandenen Unternehmer so weit gehen, dass ein Verkehrsbedürfnis unbefriedigt bleibt (so auch bereits Urteil vom 16. Dezember 1977 a.a.O. S. 168 bzw. S. 11).

    bb) Dagegen würde es sich bei einer Anpassung oder Annäherung der Bahnpreise an die von der Beigeladenen vorgesehenen Tarife um eine Ausgestaltung des vorhandenen Schienenverkehrs im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c PBefG handeln (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1977 a.a.O. S. 168 bzw. S. 11).

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung eines Linienverkehrs oder auf erneute Bescheidung des Genehmigungsantrags ist auch für die Frage der befriedigenden Verkehrsbedienung (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a PBefG) grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend (Klarstellung zu BVerwGE 30, 257 ; 55, 159 ).

    Bei der Prüfung, ob ein beantragter Ortslinien- und Nachbarortslinienverkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt, sind auch die Auswirkungen auf einen vorhandenen Überlandlinienverkehr zu berücksichtigen (Ergänzung zu BVerwGE 55, 159 ).

    Der Senat hat ausgesprochen, für die Frage der befriedigenden Verkehrsbedienung im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a PBefG komme es auf den Zeitpunkt der Antragstellung für einen neuen Verkehr an (Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 64.67 - BVerwGE 30, 257 ; Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 ; Urteil vom 16. Juli 1980 - BVerwG 7 C 25.78 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25).

    Das hängt davon ab, ob durch die Eröffnung der Nachbarortslinie und seine Einbeziehung in den Ortsverkehr Passaus öffentliche Verkehrsinteressen, die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG nur beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt sind (Urteil des Senats vom 16. Dezember 1977 a.a.O. S. 169), nicht beeinträchtigt werden.

    Zutreffend hat das Berufungsgericht die vom erkennenden Senat im Urteil vom 16. Dezember 1977 (a.a.O. S. 169) noch ausdrücklich offengelassene Frage bejaht, ob zu den gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG maßgeblichen öffentlichen Verkehrsinteressen auch das Interesse gehört, einen vorhandenen und funktionierenden Überlandlinienverkehr, für den ein - öffentliches - Verkehrsbedürfnis besteht, aufrechtzuerhalten.

  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Notwendig ist aber eine Ausgestaltung erst dann, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot zu schließen ist" (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Oktober 1968, BVerwGE 30, 251, 257, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, BVerwGE 55, 159; Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 -, BVerwGE 82, 260, 262).

    Maßgebend sind in diesem Zusammenhang Dichte, Zeitfolge, Fahrpreis und Bequemlichkeit der Linie der Beigeladenen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, BVerwGE 55, 159).

    Sofern hierfür deshalb ein Verkehrsbedürfnis festgestellt werden kann, kann die Beigeladene hiergegen selbst dann nicht geschützt werden, wenn ihr Fahrgastaufkommen hierdurch beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwGE 55, 159).

    Denn § 13 PBefG vermittelt auch keinen Schutz, wenn sich das Verkehrsbedürfnis dahin wandelt, dass verstärkt direkte Verbindungen nachgefragt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977, a.a.O.).

    Alle wesentlichen Vorteile des beantragten Verkehrs müssen geboten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwGE 55, 159).

  • VGH Hessen, 21.10.2008 - 2 UE 922/07

    Genehmigung von Linienverkehr mit Omnibussen

    Diese Entscheidung setzt nicht nur prognostische, sondern auch verkehrspolitische Wertungen voraus (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - VII C 12.67 -, BVerwGE 30, 352; Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, BVerwGE 55, 159; Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 -, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, Juris = NZV 2003, 452 [LS] = ESVGH 53, 127 [LS]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 -, a. a. O.).

    Dies ist im Rahmen der Genehmigungsentscheidung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) PBefG rechtlich nicht zu beanstanden, sondern durch die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 2003 - 3 S 709/03 -, a. a. O.).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat die beklagte Genehmigungsbehörde diesen Versagungsgrund auch tatsächlich geprüft und damit nicht gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstoßen, nach der die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG unter den Buchstaben a) bis c) besonders hervorgehobenen Versagungsgründe bei der Prüfung eines Genehmigungsantrags in der gesetzlichen Reihenfolge zu prüfen sind (vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1968 - VII C 111.68 -, a. a. O.; Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, a. a. O.).

    Mangels einer eindeutigen Aussage der Klägerin, ob sie von ihrem Ausgestaltungsrecht Gebrauch machen will oder nicht, kann der Versagungsgrund des § 13 Abs. 2 Nr. 2 c) PBefG nicht als erfüllt angesehen werden (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 -, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

    23 Weiterhin habe das Erstgericht verkannt, dass auch ohne Vornahme von Verbesserungen im betrieblichen Leistungsangebot nach der Rechtsprechung eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung allein dadurch eintreten könne, dass der VGN-Tarif für Fahrten von und zum VGN-Gebiet angeboten werde (BVerwG vom 16.12.1977 BVerwGE 55, 159).

    56 3.3 Eine befriedigende Bedienung des Verkehrs mit den vorhandenen Verkehrsmitteln im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) PBefG findet dann nicht statt, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot besteht (BVerwG vom 11.10.1968 BVerwGE 30, 251/253 und vom 16.12.1977 BVerwGE 55, 159/161), wenn also die Nachfrage das Angebot übersteigt.

    Demgegenüber kann sogar das Scheitern eines Tarifverbundes allein nicht die Versagung einer Linienverkehrsgenehmigung rechtfertigen (BVerwG vom 16.12.1977 a.a.O.).

    53 3.3 Eine befriedigende Bedienung des Verkehrs mit den vorhandenen Verkehrsmitteln im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) PBefG findet dann nicht statt, wenn eine Lücke im Verkehrsangebot besteht (BVerwG vom 11.10.1968 BVerwGE 30, 251/253 und vom 16.12.1977 BVerwGE 55, 159/161), wenn also die Nachfrage das Angebot übersteigt.

  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = Buchholz 442.01 PBefG Nr. 24).
  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    aa) Die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis c PBefG im Einzelnen benannten Belange sind, wie die dort gewählte Formulierung "insbesondere" zeigt, nicht abschließend (vgl. dazu Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = juris Rn. 39 und Beschluss vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 59.91 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 33 = juris Rn. 4); es bleibt damit Raum für weitere in den Buchstaben a bis c nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen die substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. nur BVerwGE 55, 159 ); zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Berufungsverfahren, insbesondere in der mündlichen Berufungsverhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Berufungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (s. etwa Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Für die ordnungsgemäße Bezeichnung eines solchen Verfahrensmangels muss substantiiert dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Aufklärungsmaßnahmen, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht diese Maßnahmen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwGE 31, 212 ; 55, 159 ; Beschlüsse vom 19. August 1997, a.a.O., S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 28.07.2021 - 8 C 33.20

    Kein Anspruch auf Linienverkehrsgenehmigung bei unzureichender Bedienung des

    Erforderlich ist darüber hinaus, dass derselbe Nutzerkreis angesprochen wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1977 - 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 und vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 25).
  • VG Hamburg, 03.03.2005 - 15 K 87/03

    Linienverkehrsgenehmigung für die Durchführung von Stadtrundfahrten - Klage eines

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1990 - 14 S 3077/88

    Genehmigung der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99

    ruhegehaltfähige Dienstzeit, doppelte Berücksichtigung von Zeiten der Aufbauhilfe

  • BVerwG, 16.07.1980 - 7 C 25.78

    Stadtverkehrsunternehmer - Überörtlicher Linienverkehr - Überlandverkehr -

  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18

    Auswahlentscheidung; Linienverkehrsgenehmigung; Nachfrage; Tarif;

  • VG Frankfurt/Main, 13.03.2007 - 12 E 5424/05

    Konkurrentenklage eines Eisenbahnunternehmens gegen Genehmigung im Linienverkehr.

  • BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 10.94

    Personalvertretungsrecht, Sachaufwand des Personalrats, Freistellung von

  • BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Erforderlichkeit; Zweiterschließung;

  • BVerwG, 15.03.2001 - 11 C 11.00

    Polizeipflicht; Verhaltensverantwortlichkeit; Verhaltenshaftung;

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92

    Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)

  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 256.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1991 - 14 S 1597/89

    Antrag auf Genehmigung von Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 254.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 257.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • OVG Sachsen, 20.07.2012 - 4 A 718/10

    Liniengenehmigung nach Personenbeförderungsgesetz, Versagungsgründe, tatsächliche

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 255.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 651/96

    Genehmigung für den; Linienverkehr, grenzüberschreitender; Verkehrsbedürfnisse;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1997 - 8 S 1861/97

    Zulässigkeit von Fernmeldeanlagen im Außenbereich - spezifischer Standortbezug

  • BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01

    Anforderungen an einen erheblichen Verfahrensmangel bei einer Rüge der mangelnden

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 11.92

    Förderung der Ausbildung zum Klassenlehrer an Waldorfschulen - Anforderungen an

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08

    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

  • BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12

    Aufklärungsrüge als Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 8.07

    Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05

    Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für den Omnibusverkehr der Linie 660

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1113

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • BVerwG, 31.08.2004 - 10 B 13.04
  • BVerwG, 12.11.2002 - 9 B 76.02

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich der Rüge von Verfahrensmängeln -

  • BVerwG, 14.07.2003 - 5 B 12.03

    Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte mit Wirkung für die

  • BVerwG, 02.05.2000 - 11 B 47.99

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Unzulässiges Überraschungsurteil

  • BVerwG, 03.04.2002 - 9 B 84.01

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen unterlassener

  • BVerwG, 03.04.2002 - 9 B 85.01

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen unterlassener

  • BVerwG, 14.06.2001 - 9 B 15.01

    Voraussetzungen der Zulassung zur Revision - Entscheidung eines

  • BVerwG, 23.05.1997 - 6 B 101.96

    Beschwerde eines Universitätsprofessors gegen die Entziehung einer bisher seinem

  • BVerwG, 20.01.1995 - 6 B 71.94

    Klage gegen eine Entscheidung des Justizprüfungsamtes auf Nichtbestehen der

  • BVerwG, 13.03.1987 - 7 B 150.86

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sachlage und

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 187.83

    Anforderungen an die Substanziierung der Sachaufklärungsrüge - Vorliegen

  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 6.82

    Statthaftigkeit der Revision bei Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den

  • BVerwG, 29.05.2012 - 8 B 32.12
  • BVerwG, 06.10.2000 - 3 B 161.00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit

  • BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 11.94

    Anspruch des Personalrats auf Freistellung von Anwaltskosten - Beschluss der

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 186.83

    Begründung eines Verfahrensmangels in der Revision - Vorliegen politischer

  • VG Düsseldorf, 05.02.2015 - 6 K 7650/13

    Linienbus; Parallelverkehr; Flughafenzubringerbus; Verkehrsverbeseserung;

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1114

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • BVerwG, 23.08.1999 - 11 B 8.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels -

  • BVerwG, 09.07.1990 - 8 C 13.90

    Zurückstellung vom Zivildienst - Finanzielle Tragbarkeit der Einstellung einer

  • BVerwG, 07.02.1984 - 9 C 7.83

    Gefahr einer politischen Verfolgung wegen Volkszugehörigkeit und

  • BVerwG, 28.07.1998 - 3 B 77.98

    Unterlassung der nicht notwendigen Beiladung und Nichtbeiziehung der Akten als

  • BVerwG, 06.02.1998 - 6 B 7.98

    Beweis über die Frage der Wehrdiensttauglichkeit durch Einholung eines Gutachtens

  • BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93

    Geltendmachung der Rechtsfehlerhaftigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit und

  • BVerwG, 25.03.1986 - 8 CB 40.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst

  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 29.80

    Beurteilungsgrundlage für die Bemessung des zulässigen zeitlichen Abstandes der

  • BVerwG, 09.05.1986 - 8 C 42.86

    Darlegungs- und Bezeichnungspflicht im Revisionsvorbringen

  • BVerwG, 26.09.1996 - 8 B 190.96

    Anschluss eines Grundstücks an Entwässerungsleitung als zusätzlicher

  • BVerwG, 29.09.1989 - 8 C 42.89

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt einer

  • VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht