Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,195
BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76 (https://dejure.org/1978,195)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1978 - 5 C 20.76 (https://dejure.org/1978,195)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1978 - 5 C 20.76 (https://dejure.org/1978,195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student - Ausbildungsförderung - Proklamation eines Lernboykotts - Beweislastverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 288
  • NJW 1978, 2047
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.10.1975 - V C 60.73

    Abhängigkeit des erhöhten Bedarfs für Schüler von Fachoberschulklassen von der

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
    Als förderungsfähige Ausbildung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur der Besuch der in § 2 Abs. 1 BAföG genannten Ausbildungsstätten sowie - hier nicht einschlägig - die Teilnahme an einem Praktikum (§ 2 Abs. 4 BAföG) oder an Fernunterrichtslehrgängen (§ 3 BAföG) anzusehen (vgl. BVerwGE 49, 275 [277]).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 41.73

    Unterbrechung einer Ausbildung als Voraussetzung für die Rückforderung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
    Der erkennende Senat hat zwar seinem Urteil vom 17. Oktober 1974 (BVerwGE 47, 99) den Leitsatz vorangestellt, daß ein organisiertes, zeitweiliges Fernbleiben von Vorlesungen bei gleichzeitiger Teilnahme an Seminaren, Übungen und Praktika nicht ohne weiteres eine die Rückforderung von Ausbildungsförderung rechtfertigende Unterbrechung der Ausbildung darstellt.
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
    Dabei erscheint es von deren Zielvorstellungen her gerechtfertigt, Ungewißheiten und Unklarheiten bei der Beweislastentscheidung zum Nachteil desjenigen ausgehen zu lassen, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre diese fallen (vgl. hierzu BVerwGE 44, 265; Berg JuS 1977, 23 [27]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76

    Studierender - Wohnung bei Elternteil - Auszubildender - Ausbildungsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
    Im Bereich der neuzeitlichen Massenverwaltung - hierzu muß die Ausbildungsförderung inzwischen gerechnet werden - kann nämlich im Interesse der Praktikabilität auf die gesetzestechnischen Mittel der Typisierung, Generalisierung und Pauschalierung kaum noch verzichtet werden (vgl. dazu BVerfGE 17, 1 [23] und das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 12.74

    Berichtigung fehlerhafter Wohngeldbescheide - Wohngeldgewährung - Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
    Da die Ausbildungsförderung zu den Sozialleistungen gehört, (vgl. § 18 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - [SGB - AT] vom 11. Dezember 1975), ist der zu vertretende Grund im Sinne des § 20 Abs. 2 BAföG in Anlehnung an die für die Sozialhife (§ 28 SGB - AT) in § 25 Abs. 1 BSHG ausdrücklich getroffene Regelung sowie an die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem zum Wohngeldrecht (§ 26 SGB - AT) ergangenen Urteil vom 11. Juni 1975 (BVerwGE 48, 336 [BVerwG 11.06.1975 - VIII C 12/74] [340]) wie folgt zu bestimmen: Der Student hat die Ausbildungsunterbrechung grundsätzlich dann zu vertreten, wenn er bei entsprechendem Willen in der Lage gewesen wäre, sich zwecks kontinuierlicher Fortsetzung der Ausbildung - so, wie diese nach dem Gesetz Voraussetzung der Ausbildungsförderung ist - zu den vorgeschriebenen oder vorgesehenen Lehrveranstaltungen trotz der Proklamation eines Lernboykotts einzufinden, und ihm dies den Umständen nach auch zugemutet werden konnte.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
    Im Bereich der neuzeitlichen Massenverwaltung - hierzu muß die Ausbildungsförderung inzwischen gerechnet werden - kann nämlich im Interesse der Praktikabilität auf die gesetzestechnischen Mittel der Typisierung, Generalisierung und Pauschalierung kaum noch verzichtet werden (vgl. dazu BVerfGE 17, 1 [23] und das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 -).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Denn die Beschaffung und die Erhaltung der für die Auswahlentscheidung erforderlichen Grundlagen liegt ausschließlich in dem Verantwortungs- und Verfügungsbereich der zuständigen Behörde (vgl. zu diesem Kriterium für die Beweislastverteilung Urteile vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 117.72 - BVerwGE 44, 265 , vom 30. März 1978 - BVerwG 5 C 20.76 - BVerwGE 55, 288 , vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - a.a.O.).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwGE 3, 267, 273; 12, 247, 250; Berg JuS 1977, 23, 27) , die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl BVerfG aaO; BGH LM Nr. 56 zu § 3 UWG = NJW 1962, 2149; BGH LM Nr. 92 zu § 48 Abs. 2 EheG = NJW 1968, 1825; BGH NJW 1971, 241, 242 f; BGHZ 72, 132, 136) und die Zurechenbarkeit der Ungewissheit bzw Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (BVerwGE 44, 265, 271; 55, 288, 297) .
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 197/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG besucht ein Auszubildender eine Ausbildungsstätte, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl BVerwGE 49, 275; 55, 288; 57, 21) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht