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   BVerwG, 14.04.1978 - IV C 6.76   

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https://dejure.org/1978,29
BVerwG, 14.04.1978 - IV C 6.76 (https://dejure.org/1978,29)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1978 - IV C 6.76 (https://dejure.org/1978,29)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1978 - IV C 6.76 (https://dejure.org/1978,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der Gebiete im Bebauungsplan als Bauland - Erstattungsanspruch des Grundstückseigentümers auf Grund der Nichtigkeit eines Folgekostenvertrages - Rechtsmissbräuchlichkeit des Erstattungsanspruchs bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 337
  • ZMR 1979, 71
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
    Diese Ordnung der Kostentragung ergibt sich bei den Gegenständen, die in Folgekostenverträgen geregelt zu werden pflegen, fast durchweg aus landesrechtlichen Vorschriften (Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331 [336 f.]).

    Der Kläger trägt sinngemäß vor: Die Zulässigkeit und Wirksamkeit von Folgekostenverträgen hänge ausschlaggebend davon ab, ob die - durch Bundesverfassungsrecht angeordnete - Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht den Abschluß derartiger Verträge gestatte (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG sowie Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 334).

    Sei ein Folgekostenvertrag wegen einer Verletzung von Gesetz oder Recht - im vorliegenden Falle: wegen einer den Anforderungen des Bundesrechts nicht genügenden Zuordnung der vereinbarten Leistung (siehe dazu Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 343) - nichtig, so könne es dem Bundesrecht nicht gleichgültig sein, ob der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch durchsetzbar sei.

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 29.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
    Beim Rechtsmißbrauch handelt es sich um einen besonderen Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1973 - BVerwG I C 29.72 - Buchholz 451.52 § 19 MuFG Nr. 1 S. 1 [5]).

    Daß sich auch Erstattungsansprüche dem Verbot des Rechtsmißbrauchs nicht entziehen, hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in den obenerwähnten Urteilen vom 18. Dezember 1973 (BVerwG I C 29.72 a.a.O. S. 5 und BVerwG I C 34.72 a.a.O. S. 12 f.) entschieden.

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
    Sie teilen die Rechtsqualität des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1973 - BVerwG I C 34.72 - Buchholz 451.52 § 19 MuFG Nr. 2 S. 9 [11]).

    Daß sich auch Erstattungsansprüche dem Verbot des Rechtsmißbrauchs nicht entziehen, hat der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in den obenerwähnten Urteilen vom 18. Dezember 1973 (BVerwG I C 29.72 a.a.O. S. 5 und BVerwG I C 34.72 a.a.O. S. 12 f.) entschieden.

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
    Das belegen die gesetzlichen Regelungen über die Anfechtungsbedürftigkeit und über die Rücknehmbarkeit fehlerhafter Verwaltungsakte ebenso wie etwa - beim verwaltungsrechtlichen Vertrag - die einer möglichen Verbindlichkeit selbst gesetzwidriger Vergleichsverträge (siehe § 55 VwVfG sowie Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 84.73 - Buchholz 315.4 Öffentlichrechtlicher Vertrag Nr. 2 S. 9 [13]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
    Ob im Einzelfall ein Grundsatz des Bundesrechts oder ein Grundsatz des Landesrechts einschlägig ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung der allgemeine Grundsatz herangezogen wird: Bundesrecht wird durch bundesrechtliche allgemeine Grundsätze ergänzt; Landesrecht wird (soweit nicht weitergehend Bundesverfassungsrecht eingreift) durch landesrechtliche allgemeine Grundsätze ergänzt (siehe - zum Grundsatz von Treu und Glauben - Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 S. 7 [10]).
  • BVerwG, 15.11.1973 - IV B 148.73

    Aufrechnung gegen eine Erschließungsbeitragsforderung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
    Denn auch bei diesen - in der Kostentragung an sich bundesrechtlich geregelten - Aufwendungen bestimmt sich, wie der erkennende Senat mehrfach entschieden hat, die Geltendmachung und Abwicklung der Ansprüche einschließlich der Möglichkeit ihrer Verwirkung nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht (vgl. Beschluß vom 15. November 1973 - BVerwG IV B 148.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 5 S. 8 [9]).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Sie teilen daher die Rechtsnatur des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ; Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).

    Der Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts gehört (BVerwG, Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 4 B 3.98 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 8 = NJW 1998, 3135; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ), steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nicht entgegen.

    Die Geltendmachung und Rückabwicklung der Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Möglichkeit ihrer Verwirkung bestimmt sich daher nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht (ebenso BVerwG, Urteil vom 14. April 1978, a.a.O., S. 340 - zur vertraglichen Abwälzung von in der Kostentragung an sich bundesrechtlich geregelten Erschließungsaufwendungen).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann daher auch subjektiv-öffentlichen Ansprüchen des Bürgers gegen die öffentliche Hand entgegenstehen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 6.76 - BVerwGE 55, 337, juris Rn. 10, m.w.N.; Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22.94 - a.a.O.; Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162, juris Rn. 31, m.w.N.).

    Die Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG wird folglich nicht dadurch infrage gestellt, dass der Bürger öffentlich-rechtliche Ansprüche mit Rücksicht auf Treu und Glauben nicht geltend machen kann (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 14.04.1978, a.a.O.).

    Ebenso haben der Einwand des Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 6.76 - BVerwGE 55, 337, juris Rn. 13, 14 und Urt. v. 14.08.1982 - 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310, juris Rn. 16) und die Grundsätze der Organtreue ihre Grundlage im Landesrecht.

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Sie teilen die Rechtsnatur des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs (vgl. Urteile vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 und vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).

    Die sich daraus ergebende Schranke der revisionsgerichtlichen Nachprüfung erstreckt sich ebenfalls auf die entsprechende Anwendung des § 814 BGB (vgl. Urteil vom 14. April 1978, a.a.O. S. 339 und Beschluss vom 24. Januar 1991, a.a.O. S. 13).

    Der Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts gehört (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ; Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 4 B 3.98 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 8), steht dem Erstattungsanspruch des Klägers nicht entgegen.

    Die Geltendmachung und Rückabwicklung der Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Möglichkeit ihrer Verwirkung bestimmt sich daher nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht (vgl. Urteile vom 14. April 1978, a.a.O. S. 340 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 172).

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