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   BVerwG, 23.11.1977 - VIII C 86.76   

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BVerwG, 23.11.1977 - VIII C 86.76 (https://dejure.org/1977,232)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1977 - VIII C 86.76 (https://dejure.org/1977,232)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1977 - VIII C 86.76 (https://dejure.org/1977,232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 40
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Bei Aussiedlern iS von § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) wird nämlich vorausgesetzt, daß sie an ihrem Wohnort von einem gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdruck betroffen und dadurch zum Verlassen des Vertreibungsgebietes bestimmt worden sind; dabei handelt es sich jedoch nur um eine widerlegbare Vermutung, so daß entgegenstehenden Tatumständen nachzugehen ist (vgl dazu BVerwGE 55, 40, 43 f; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 412.3 § 6 Nr. 49; BVerwGE 78, 147, 148 ff; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 412.3 § 1 Nr. 39; § 6 Nr. 77; BVerwGE 91, 140, 143 ff).

    Stellt man insoweit auf die letzte Wohnsitzbegründung vor der Aussiedlung ab (vgl BVerwGE 55, 40, 45), so kann die Klägerin nach dem Wortlaut des Gesetzes bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1983 unter keinen Umständen einen Aussiedlerstatus erworben haben.

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die hier unterstellte erneute Wohnsitzbegründung der Klägerin in Rumänien nicht auf einer freiwilligen Übersiedlung in ein Vertreibungsgebiet beruhte, wie sie der Gesetzgeber bei der Gestaltung von Ausnahme und Rückausnahme in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in erster Linie erfassen wollte (vgl dazu BVerwGE 55, 40, 45 f; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 427.3 § 11 Nr. 52).

    Darüber hinaus ergibt die Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) angesichts der ausdrücklichen Rückausnahme nur dann einen vernünftigen Sinn, wenn insoweit auf die letzte Wohnsitzbegründung vor der Aussiedlung abgestellt wird (vgl BVerwGE 55, 40, 46).

    Soll die Ausnahmeklausel in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) mithin nur solche Personen von dem Erwerb des Vertriebenenstatus ausschließen, die sich in Kenntnis der gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen - aus welchen Gründen auch immer - freiwillig in einem Vertreibungsgebiet niedergelassen haben (vgl BVerwGE 55, 40, 45 ff; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 427.3 § 11 Nr. 52), so erscheint es nicht angebracht, diese Regelung auch auf Fälle anzuwenden, in denen ehemals Vertriebene anläßlich eines Besuchsaufenthaltes in der alten Heimat von den dortigen Behörden festgehalten und erst dadurch zu einer erneuten Wohnsitzbegründung dort veranlaßt worden sind.

    Eine derartige Auslegung liegt auch insofern nahe, als das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits die Möglichkeit in Betracht gezogen hat, die Ausnahmeregelung zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei einer unausweichlichen Rückkehr nicht anzuwenden (vgl BVerwGE 55, 40, 47 f; vgl auch BSG SozR 5050 § 15 Nr. 27).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Das Gesetz unterstellt vielmehr in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG materiellrechtlich dem Grundsatz nach, daß die in dem Vertreibungsgebiet zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in dem bezeichneten Sinne unterliegt (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177; Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40 ; Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13 ).
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren

    Nach dem letzten Halbsatz des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG, der bei der Beurteilung der Vertriebeneneigenschaft sogenannter Spätgeborener entsprechend anzuwenden ist (vgl.Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 9 B 283.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 63), führt jede Wohnsitzbegründung der jeweiligen Bezugsperson - hier der Mutter und der Großeltern mütterlicherseits des Klägers - im Vertreibungsgebiet nach dem 8. Mai 1945 zum Ausschluß der Vertriebeneneigenschaft des Spätgeborenen (vgl.Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, 45) .
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

    In diesem Urteil, ergänzt durch das Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - (BVerwGE 55, 40 ), ist ausgeführt, daß materiellrechtlich grundsätzlich von einer auf die allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen zurückzuführenden Bedrückung der in den Vertreibungsgebieten zurückgebliebenen Volksdeutschen auszugehen ist und deshalb die Motive für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets nicht in jedem Einzelfall zu prüfen sind, sondern nur dann, wenn eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, daß vertreibungsfremde Gründe dafür maßgebend waren.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Wer nicht wegen dieser Nachwirkungen, sondern aus rein persönlichen Gründen ausgereist ist, ist kein Aussiedler (Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, 44 [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76] sowie Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 4.82

    Vertriebene - Stichtag - Voraussetzungen - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG VIII C 86.76 - (amtl. Umdruck S. 7 f., insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 55, 40 und Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 21 S. 39) ausgeführt, die Einschränkung der Betreuungsberechtigung durch einen Sperrvermerk (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG I C 10.69 - BVerwGE 35, 316 ) sei untrennbar mit der Statusfeststellung verbunden.

    Die Annahme, der Sperrvermerk enthalte "eine den Inhalt des Ausweises modifizierende Einschränkung", ist in dieser Form mißverständlich (zur sog. modifizierenden Auflage vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 73.72 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 72 S. 40 ) und gibt für die im Urteil vom 23. November 1977 (a.a.O.) befürwortete Konsequenz nichts her.

  • BVerwG, 24.04.1998 - 9 B 1052.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das schließe nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - (BVerwGE 55, 40) eine vertreibungsbedingte Wohnsitzaufgabe in Ungarn aus.

    Es ist jedoch ersichtlich nicht willkürlich, daß das Berufungsgericht den Befangenheitsantrag mit der Begründung abgelehnt hat, es sei nicht erforderlich gewesen, bereits vor der mündlichen Verhandlung darauf hinzuweisen, daß die Klägerin zu 1 unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - (BVerwGE 55, 40) möglicherweise Ungarn nicht wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen habe, sondern es habe ausgereicht, daß der Vorsitzende diesen Hinweis in der nach § 104 Abs. 1 VwGO zur Erörterung der Sache gerade auch in rechtlicher Hinsicht vorgesehenen mündlichen Verhandlung gegeben habe.

  • BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 283.89

    Berücksichtigung von vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gemachten

    Sie wäre nur entscheidungserheblich, wenn der Vater des Klägers, ohne vertrieben worden zu sein, im Jahre 1947 seinen Wohnsitz in P. (...) aufgehoben und ihn Ende 1948 in der CSSR neu begründet hätte (vgl. dazu Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, 45) [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76].
  • BVerwG, 25.04.1989 - 5 C 41.84

    Flurbereinigung - Plannachtrag - Privatrechtsverhältnis - Auslegungsfrage -

    Eine solche zivilrechtliche Auseinandersetzung zweier Teilnehmer mit hoheitlichen Mitteln "zu bereinigen" (vgl. den letzten Satz der Erläuterungen zum Nachtrag III), steht der Flurbereinigungsbehörde nicht zu; denn es ist - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BVerwGE 47, 133 [BVerwG 18.10.1974 - V C 37/73]; 55, 48 [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76]sowie Urteile vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - und vom 23. Juni 1988 - BVerwG 5 C 69.84 - ) - nicht Aufgabe der Flurbereinigung, private Streitigkeiten zu schlichten.
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

    Während beim Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erforderlich ist, daß er einem fortbestehenden Vertreibungsdruck gewichen ist und somit aus vertreibungsbedingten Gründen das Vertreibungsgebiet verlassen hat (vgl. Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76]), muß der nichtdeutsche Ehegatte den Wohnsitz wegen der mittelbaren Folgen der Vertreibung verloren haben, also deshalb, weil er sich in dem Konflikt zwischen Heimat und Ehe für seine Ehe entschieden hat und aus diesem Grund dem deutschen Ehegatten gefolgt ist.
  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 61.78

    Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Ausstellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als

  • BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 320.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 242.92

    Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens eines

  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 2327/91

    Vertriebenenrecht: zur Anerkennung einer in Ungarn nach der Vertreibung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1991 - 6 S 546/91

    Vertriebenenrecht: Ausnahme vom Ausschlußtatbestand des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3

  • BVerwG, 12.02.1988 - 9 B 429.87

    Mitwirkungspflicht des Klägers zur weiteren Sachaufklärung - Verpflichtung des

  • BVerwG, 06.06.1986 - 9 B 110.86

    Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 02.12.1982 - 8 B 258.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 11.06.1981 - 8 B 156.81

    Verlassen der Heimat aus politischen Gründen - Antrag auf Ausstellung eines

  • BVerwG, 10.03.1981 - 8 B 74.81

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Nichtzulassung der Revision

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 6 S 2954/92

    Wegfall der Vertriebeneneigenschaft - Rückkehr in das Vertreibungsgebiet nach dem

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 8184/91

    Vertreibungsdruck in Polen; Aussiedler; Polen; Vermutung, gesetzliche;

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 B 168.83

    Voraussetzungen einer Wohnsitzbegründung - Voraussetzungen für eine Ausnahme von

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 985/92

    Deutsche; Polnische Verwaltung; Ostgebiete; Vertriebene; Aussiedler

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1992 - 6 S 139/91

    Vertriebenenausweis - bestimmender Wohnsitz - maßgeblicher Bekenntniszeitpunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1992 - 6 S 2102/91

    Keine isolierte Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit außerhalb der

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