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   BVerwG, 26.10.1978 - III C 18.77   

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https://dejure.org/1978,185
BVerwG, 26.10.1978 - III C 18.77 (https://dejure.org/1978,185)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1978 - III C 18.77 (https://dejure.org/1978,185)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - III C 18.77 (https://dejure.org/1978,185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte - Ausübung des Ermessens - Rücknahmeverfügung - Feststellungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FG § 37a Abs. 2; LAG § 335a Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 1
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein angefochtener Verwaltungsakt trotz unterlassener Ermessensbetätigung dann Bestand haben, wenn die gebotene Ermessensbetätigung nicht zu einem anderen rechtlich vertretbaren Ergebnis hätte führen können, d.h. wenn jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Inhalt fehlerhaft gewesen wäre (vgl. Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 40.74 - ; BVerwGE 57, 1 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1978 - 3 C 18.77 -, BVerwGE 57, 1 = juris Rn. 17; Sachs, a. a. O., § 48 Rn. 79, 81.
  • VG Hannover, 19.09.2019 - 7 A 6661/17

    Abrechnung nach Fläche; Anscheinsbeweis; Auswahlermessen; Beweislast;

    Denn der Umstand, dass sich die behördliche Entscheidung nicht zu der Frage der Ermessensausübung äußert, schließt nicht aus, dass sich die Behörde hierzu gleichwohl Gedanken gemacht oder die zu einer Beanstandung führende Ausübung des Ermessens für so selbstverständlich gehalten hat, dass ihr ein besonderer Hinweis darauf als überflüssig erschien (BVerwG, Beschl. v. 15.01.1988 - 7 B 182/87 -, juris Rn. 7; in diese Richtung bereits Urt. v. 26.10.1978 - 3 C 18.77 -, BVerwGE 57, 1).
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