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   BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79   

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BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79 (https://dejure.org/1979,112)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1979 - 3 C 103.79 (https://dejure.org/1979,112)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1979 - 3 C 103.79 (https://dejure.org/1979,112)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 148
 
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Wird zitiert von ... (111)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Demnach kann auch in der veränderten prozessualen Situation die Rechtswidrigkeit eines Dauerverwaltungsakts bezogen auf verschiedene Zeitpunkte geltend gemacht werden (siehe Urteil des erk. Senats vom 17.07.2000 - 1 S 1862/99 -, VBlBW 2001, 100 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - 3 C 103.79 -, BVerwGE 59, 148 ).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Wegen der Identität des Klagegrundes fehlt es vielmehr auch in diesem Fall an einer Klageänderung (vgl. Urteile 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 100 S. 30, vom 29. November 1979 - BVerwG 3 C 103.79 - Buchholz 451.81 § 6 a AWG Nr. 3 S. 10 [23] und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 87.82 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 6 S. 3 [6]).

    Die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO ist nach Erledigung der allgemeinen Leistungsklage infolge der Veräußerung der Hausgrundstücke nicht mehr wegen ihrer Subsidiarität gegenüber einer Gestaltungs- oder Leistungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen, wenn ein Fortsetzungsfeststellungsantrag unstatthaft ist (vgl. auch Urteil 29. November 1979, aaO. S. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

    Dies bestätigen die Gesetzesmaterialien zum Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, in denen definiert wird: "Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist." (BT-Drs. 7/910, S. 68; s. auch BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - 3 C 103.79 -, BVerwGE 59, 148, juris Rn. 72 ff.; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., § 48 Rn. 57).
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