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   BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56   

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BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56 (https://dejure.org/1958,256)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1958 - I C 99.56 (https://dejure.org/1958,256)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 (https://dejure.org/1958,256)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 207
  • DVBl 1958, 394
  • DÖV 1958, 339
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1957 - I C 165.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1957 - BVerwGE 4, 298 - entschieden hat, ist der Bescheid, durch den auf Grund des § 8 RuStAG der Antrag auf Einbürgerung abgelehnt wird, ein im Verwaltungsstreitverfahren nachprüfbarer Verwaltungsakt.
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 23.14

    Angehörige (im Ausland); Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1958 - 1 C 99.56 - BVerwGE 6, 207 ) hat § 8 Abs. 1 Nr. 4 (Ru)StAG nicht nur den Zweck, den deutschen Staat von finanziellen Lasten, die durch die Einbürgerung eines Ausländers entstehen könnten, freizuhalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 1908/95

    Auch bei der Einbürgerung eines Asylberechtigten müssen die

    Diese Voraussetzung ist nach der Auffassung des BVerwG, wie sich aus dem Sinn des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ergibt, nur dann gegeben, wenn der Ausländer nachhaltig im Stande ist, sich auf die Dauer am Orte seiner Niederlassung aus eigener Kraft zu ernähren (BVerwG, Urteil vom 27.2.1958, BVerwGE 6, 207 (209)).

    Ein Ausländer, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzung jedoch nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.1958, a.a.O).

    Dies entspricht auch der Rechtsauffassung des BVerwG, das im Urteil vom 27.2.1958, a.a.O. zu der für heimatlose Ausländer vergleichbaren Situation dargelegt hat, daß die Behörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen über einen Einbürgerungsantrag nur dann befinden darf, wenn die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 RuStAG, u.a. die des Abs. 1 Nr. 4, erfüllt sind und diese Mindestvoraussetzungen auch nicht durch ein Wohlwollensgebot außer Kraft gesetzt werden können.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BVerwG vom 1.7.1975, BVerwGE 49, 44 (48); denn in dieser Entscheidung mißt das BVerwG dem Wohlwollensgebot des Art. 34 Genfer Konvention keine andere Bedeutung als bei der Einbürgerung heimatloser Ausländer im Urteil vom 27.2.1958, a.a.O. bei.

    Das BVerwG hat damit auch in diesem Zusammenhang nicht davon abgesehen, daß die Mindestvoraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG, wie es im Urteil vom 27.2.1958, a.a.O. betont hat, Ausdruck der wirtschaftlichen Eingliederung des Einbürgerungsbewerbers in die deutschen Verhältnisse ist.

  • VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

    Ein Einbürgerungsbewerber, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 27.02.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207; Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, ESVGH 46, 198 = juris, Rn. 16; Nr. 8.1.1.4 AH-StAG).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Davon geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 99.56 - BVerwGE 6, 207 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 3; Beschlüsse vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 94.97 - und vom 10. Juli 1997 - BVerwG 1 B 141.97 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 52 und 53 = NVwZ-RR 1997, 738 bzw. NVwZ 1998, 183).
  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 StAG ist geklärt, dass der Einbürgerungsbehörde ein Einbürgerungsermessen nach dieser Vorschrift nur eingeräumt ist, wenn neben den sonstigen in der Vorschrift aufgeführten und vorliegend außer Streit stehenden Voraussetzungen das auf den Nachweis der wirtschaftlichen Integration zielende Tatbestandsmerkmal der Nr. 4 erfüllt ist.(BVerwG, Urteil vom 27.2.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207 ff.) Hiernach muss der Ausländer im Stande sein, sich und seine Angehörigen aus eigener Kraft zu ernähren.
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97

    Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8

    Ein Ausländer, der Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, erfüllt nicht die Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG (Bestätigung von BVerwGE 6, 207 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 3).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Ausländer, der von öffentlicher Fürsorge lebt, die Voraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG nicht erfüllt (Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 99.56 - BVerwGE 6, 207 (209) [BVerwG 27.02.1958 - I C 99/56] = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 3).

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 10.5966

    Keine Berücksichtigung von im Ausland lebender Ehefrau und Kinder mangels

    Die im Sinne dieser Vorschrift erforderliche Sicherung des Lebensunterhalts setzt voraus, dass der Einbürgerungsbewerber in der Lage ist, den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch zu bestreiten, ohne dabei auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein (vgl. BVerwG vom 27.2.1958 BVerwGE 6, 207; VGH BW vom 12.9.2002 Az. 13 S 880/00).

    Die Vorschrift will zum einen sicherstellen, dass der Einbürgerungsbewerber gewisse Voraussetzungen für seine wirtschaftliche Integration in Deutschland erfüllt, zum anderen besteht ihr Sinn und Zweck darin, den deutschen Staat vor finanziellen Lasten, die durch die Einbürgerung eines Ausländers entstehen könnten, freizuhalten und damit die öffentlichen Haushalte zu schonen (vgl. BVerwG vom 27.2.1958 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 5 B 13.992

    Bei der im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG anzustellenden Prognose, ob der

    Zum anderen bestehen Zweifel, ob dem Zweck des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, den deutschen Staat von finanziellen Lasten freizuhalten, die durch die Einbürgerung eines Ausländers entstehen können (BVerwG, U.v. 27.2.1958 - I C 99.56 - BVerwGE 6, 207/208), stets Vorrang zukommen kann.
  • VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00

    Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande

    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143 m.w.N.; Urteil vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 - BVerwGE 6, 207, 208) hat die inhaltsgleich gefasste Vorläufervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG nicht nur den Zweck, den deutschen Staat von finanziellen Lasten, die durch die Einbürgerung eines Ausländers entstehen könnten, freizuhalten, sondern darüber hinaus auch, dass die Einbürgerungsbewerber gewisse positive Voraussetzungen für ihre wirtschaftliche Integration erfüllen müssen.

    Die Voraussetzung des§ 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG ist nur dann gegeben, wenn der Ausländer nachhaltig imstande ist, sich auf Dauer am Orte seiner Niederlassung aus eigener Kraft zu ernähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1958, a.a.O., 209).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung;

    vgl. BVerwG", Urteil vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207, 209; OVG Berlin, Beschluß vom 9. Oktober 1995 - 5 M 25.95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. März 1996 - 13 S 1908/95 -, aaO; Senatsbeschluß vom 4. November 1996 - 25 E 743/95 -.
  • BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4

  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3616/95
  • OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bf III 32/89

    Einbürgerung; Ermessen; Ehegatte; Anspruch auf Einbürgerung; Staatsangehörigkeit

  • VG Köln, 23.05.2007 - 10 K 4717/06

    Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in den deutschen Staatsverband;

  • BVerwG, 29.12.1997 - 1 PKH 16.97

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.04.1967 - I C 29.63

    Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland - Voraussetzungen für die

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