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   BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78   

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BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78 (https://dejure.org/1981,26)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1981 - 4 C 68.78 (https://dejure.org/1981,26)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - 4 C 68.78 (https://dejure.org/1981,26)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen Änderungsplanfeststellungsbeschluß erfolgende Planänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fernstraße - Planergänzung - Planfeststellungsbeschluß - Gebot einheitlicher Planungsentscheidung - Planerische Gestaltungsfreiheit - Abwägungsgebot - Planänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 307
  • NJW 1982, 950
  • NVwZ 1982, 249 (Ls.)
  • DVBl 1981, 935
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Der Vorbehalt einer Planergänzung im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluß und die daraufhin durch einen Änderungsplanfeststellungsbeschluß erfolgende Planänderung sind mit dem Gebot einer einheitlichen Planungsentscheidung dann vereinbar, wenn sie ihrerseits unter Beachtung der Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit, insbesondere unter Einhaltung des Abwägungsgebots ergangen sind (Klarstellung zum Urteil vom 14. Februar 1975 in BVerwGE 48, 56 ).

    Sie beantwortet sich vielmehr in Anwendung jener Maßstäbe, nach denen sich die rechtliche Bindung der Planfeststellungsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer grundsätzlich umfassenden planerischen Gestaltungsfreiheit und dementsprechend der Umfang der verwaltungsgerichtlichen Planungskontrolle auch sonst bestimmen (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 ).

    Mit dieser Rechtsprechung steht das vom Berufungsgericht im vorliegenden Zusammenhang zitierte und auch von den Klägern wiederholt angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - (BVerwGE 48, 56 [69 f.]) nur scheinbar in Widerspruch.

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Nach diesem Grundsatz sind in die Planung eines konkreten Straßenbauvorhabens in umfassender Weise schlechthin alle planerischen Gesichtspunkte einzubeziehen, die zur möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich vorgegebenen Planungsaufgabe, aber auch zur Bewältigung der von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung erst aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (vgl. z. B. Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 47, 144 [153 ff.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [244]).

    Sie begegnet unter den hier angenommenen Voraussetzungen rechtlichen Bedenken nicht um ihrer selbst willen, sondern nur dann, wenn die Planänderung mit eigenen Planungsmängeln behaftet ist, beispielsweise deshalb, weil die Planfeststellungsbehörde die für die vorbehaltene Entscheidung voraussetzungsgemäß durch den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluß gegebenen und insofern abwägungsbelastenden Festlegungen nicht rechtlich einwandfrei berücksichtigt (vgl. dazu Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [318 ff.]; Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 10 S. 65 [70 f.]).

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Das Bundesfernstraßengesetz enthält nicht, wie die Kläger zur Begründung ihrer Ansicht geltend machen, eine Regelung, durch die den Ländern vorgeschrieben wäre, im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Anhörung der Beteiligten und für die Planfeststellung verschiedene Behörden zu bestimmen (Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15; Urteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 4 C 28.77 -).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Sie hält einer Prüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vielmehr nur dann nicht stand, wenn der Vorbehalt seinerseits unter Überschreitung der Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit, insbesondere unter Verletzung des Abwägungsgebots erfolgt ist (vgl. Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG IV C 24.71 - in Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 2 S. 4 [8 f.]; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f.]).
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71

    Ausgleich von Schäden auf Grund der Benachteiligung in einem durchgeführten

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Sie hält einer Prüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vielmehr nur dann nicht stand, wenn der Vorbehalt seinerseits unter Überschreitung der Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit, insbesondere unter Verletzung des Abwägungsgebots erfolgt ist (vgl. Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG IV C 24.71 - in Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 2 S. 4 [8 f.]; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f.]).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Sie hält einer Prüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vielmehr nur dann nicht stand, wenn der Vorbehalt seinerseits unter Überschreitung der Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit, insbesondere unter Verletzung des Abwägungsgebots erfolgt ist (vgl. Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG IV B 158.72 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 17; Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG IV C 24.71 - in Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 2 S. 4 [8 f.]; Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 41.75 - in BVerwGE 57, 297 [301 f.]).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Das Bundesfernstraßengesetz enthält nicht, wie die Kläger zur Begründung ihrer Ansicht geltend machen, eine Regelung, durch die den Ländern vorgeschrieben wäre, im fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Anhörung der Beteiligten und für die Planfeststellung verschiedene Behörden zu bestimmen (Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15; Urteil vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 4 C 28.77 -).
  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74

    Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Die Änderung eines festgestellten und noch nicht abschließend ausgeführten Planes geschieht demgemäß zwar durch einen im Entstehungsvorgang gesonderten Änderungsplanfeststellungsbeschluß; im Ergebnis führt dies aber zu nur einem einzigen Plan in der durch die Änderungsplanfeststellung erreichten Gestalt (vgl. dazu - dort zum Bauplanungsrecht - Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG IV C 26.74 - in BVerwGE 50, 114 [118]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Nach diesem Grundsatz sind in die Planung eines konkreten Straßenbauvorhabens in umfassender Weise schlechthin alle planerischen Gesichtspunkte einzubeziehen, die zur möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich vorgegebenen Planungsaufgabe, aber auch zur Bewältigung der von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung erst aufgeworfenen Probleme von Bedeutung sind (vgl. z. B. Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 47, 144 [153 ff.]; Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [244]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
    Sie begegnet unter den hier angenommenen Voraussetzungen rechtlichen Bedenken nicht um ihrer selbst willen, sondern nur dann, wenn die Planänderung mit eigenen Planungsmängeln behaftet ist, beispielsweise deshalb, weil die Planfeststellungsbehörde die für die vorbehaltene Entscheidung voraussetzungsgemäß durch den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluß gegebenen und insofern abwägungsbelastenden Festlegungen nicht rechtlich einwandfrei berücksichtigt (vgl. dazu Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - in BVerwGE 45, 309 [318 ff.]; Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 10 S. 65 [70 f.]).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Ein solcher Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsrecht wegen des dort geltenden Grundsatzes umfassender Problembewältigung (vgl. BVerwGE 61, 307 ) nur zulässig, wenn er den Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 VwVfG genügt.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Durch die Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse hat der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss seine Gestalt verändert; ursprünglicher Beschluss und ergänzende Beschlüsse sind zu einer einheitlichen Planungsentscheidung verschmolzen (vgl. Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 ; Beschluss vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4 S. 3), gegen die sich das neue Klagebegehren richtet.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307, 311, vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 161 f. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, 201; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).
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