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   BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79   

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BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79 (https://dejure.org/1981,73)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 6 P 44.79 (https://dejure.org/1981,73)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 6 P 44.79 (https://dejure.org/1981,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der Dienststelle - Unterschiedliche Behandlung von bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigten und Bewerbern für den öffentlichen Dienst - Kriterien für eine fehlerfreie Ermessensentscheidung seitens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 325
  • DÖV 1981, 632
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 2.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Lediglich in dem der Entscheidung BVerwGE 5, 344 zugrundeliegenden Fall ging es um die Einstellung von außenstehenden Bewerbern; jedoch ist in diesem Zusammenhang lediglich ausgesprochen worden, daß die Bewerbungsunterlagen der von der Dienststelle zur Einstellung vorgesehenen Bewerber als zur Durchführung der Aufgaben des Personalrats erforderliche Unterlagen zu gelten haben (a.a.O. S. 345 f.).

    In BVerwGE 5, 344 (347) [BVerwG 08.11.1957 - VII P 2/57] hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgeführt, daß die Bewerbungsunterlagen keine Personalakten sind.

    Diese Frage ist in BVerwGE 5, 344 offengelassen worden.

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 11.70

    Mitbestimmung eines Personalrates bei der Versetzung eines Angestellten auf eine

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zwar schon wiederholt mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen befaßt und die Pflicht der Dienststelle, alle Bewerbungsunterlagen vorzulegen, in Fällen bejaht, in denen sich die Bewerber bereits im öffentlichen Dienst befanden und sich um einen höheren Dienstposten bewarben (BVerwGE 13, 291; BVerwG, ZBR 1967, 377; BVerwGE 37, 169, 171) [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70].

    Sie läßt sich, wie das schon in der Entscheidung BVerwGE 37, 169 (171, 172) [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70]zum Ausdruck gebracht worden ist, auf die einfache, aber zutreffende Formel bringen, daß der Personalrat zu prüfen hat, ob nicht andere Bewerber aus unsachlichen Gründen benachteiligt worden sind.

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zwar schon wiederholt mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen befaßt und die Pflicht der Dienststelle, alle Bewerbungsunterlagen vorzulegen, in Fällen bejaht, in denen sich die Bewerber bereits im öffentlichen Dienst befanden und sich um einen höheren Dienstposten bewarben (BVerwGE 13, 291; BVerwG, ZBR 1967, 377; BVerwGE 37, 169, 171) [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70].
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat dies gerade unter dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 2 GG in bezug auf Einstellungsentscheidungen der Behörden betont (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [353 f.]).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Daß die Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung", auf die es nach Art. 33 Abs. 2 GG ankommt, der Behörde einen Beurteilungsspielraum lassen, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch in anderem Zusammenhang, gleichwohl mit Allgemeingültigkeit - bereits ausgesprochen (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66][238, 239];Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Daß die Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung", auf die es nach Art. 33 Abs. 2 GG ankommt, der Behörde einen Beurteilungsspielraum lassen, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch in anderem Zusammenhang, gleichwohl mit Allgemeingültigkeit - bereits ausgesprochen (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66][238, 239];Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 P 7.79

    Revisibilität des Landespersonalvertretungsrechts - Vorlage aller

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Der Senat hat daher in demUrteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 7.79 - (Buchholz 238.390 § 64 SHPersVG Nr. 1) bei der Prüfung der die Vorlagepflicht regelnden Vorschrift des schleswig-holsteinischen Personalvertretungsgesetzes ausdrücklich offengelassen, wie die mit § 68 Abs. 2 Satz 2 LPVG übereinstimmende Vorschrift des § 68 Abs. 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 15.März 1974 (BGBl. I S. 693).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Sie festzustellen ist allein Sache der Einstellungsbehörde, weil sie sich dabei in dem ihr zustehenden Rahmen bewegt und sich außerdem im Stadium der Willensbildung befindet, an dem die Personalvertretung nicht beteiligt ist (s. Beschluß des Senatsvom 6. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 2.78 -[BVerwGE 57, 151 [BVerwG 06.12.1978 - 6 P 2/78] = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 6 = ZBR 1979, 240 = PersV 1979, 504]).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 24.78

    Nichtzulassung einer Revision - Übernahme eines Beamtenbewerbers in ein

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Daß die Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung", auf die es nach Art. 33 Abs. 2 GG ankommt, der Behörde einen Beurteilungsspielraum lassen, der nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch in anderem Zusammenhang, gleichwohl mit Allgemeingültigkeit - bereits ausgesprochen (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59]; 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66][238, 239];Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 8.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zwar schon wiederholt mit der Vorlage von Bewerbungsunterlagen befaßt und die Pflicht der Dienststelle, alle Bewerbungsunterlagen vorzulegen, in Fällen bejaht, in denen sich die Bewerber bereits im öffentlichen Dienst befanden und sich um einen höheren Dienstposten bewarben (BVerwGE 13, 291; BVerwG, ZBR 1967, 377; BVerwGE 37, 169, 171) [BVerwG 05.02.1971 - VII P 11/70].
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Der Begriff des öffentlichen Amtes in Art. 33 Abs. 3 GG ist im selben Sinne zu verstehen, wie er auch in Art. 33 Abs. 2 GG verwendet wird; er erfasst mithin auch Angestellte des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwGE 61, 325 ; BAGE 104, 295 ; Jachmann, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Aufl. 2010, Bd. 2, Art. 33 Rn. 25; Kunig, in: von Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 33 Rn. 37).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    a) Bei der Anwendung des Art. 33 Abs. 2 GG steht dem öffentlichen Arbeitgeber ein von der Verfassung gewährleisteter Beurteilungsspielraum zu, der nur beschränkt gerichtlicher Kontrolle unterliegt (BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats - 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - PersV 2002, 470; Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; BVerwG 11. Februar 1981 - 6 P 44/79 - BVerwGE 61, 325).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Dass eine zu besetzende Stelle die Qualität eines öffentlichen Amtes i.S.v. Art. 33 Abs. 2 GG hat (zum Begriff des öffentlichen Amtes vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1981 - 6 P 44.79 - BVerwGE 61, 325 und BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - BAGE 155, 29 Rn. 16) und die Einstellungskörperschaft Hoheitsträgerin ist, ist für die Bestimmung des Rechtswegs unerheblich.
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