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   BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79   

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https://dejure.org/1981,254
BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79 (https://dejure.org/1981,254)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1981 - 7 C 27.79 (https://dejure.org/1981,254)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 7 C 27.79 (https://dejure.org/1981,254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Nachrangigkeit des Straßenverkehrsrechts gegenüber der wegerechtlichen Widmungsbeschränkung - Zulassung von Kfz-Verkehr in einer Fußgängerzone

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehrsrecht - Widmungsbeschränkung - Verkehrsregelnde Maßnahmen - Wegerechtliche Teilentwidmung - Fußgängerbereich - Benutzungsart - Beschränkter Kraftfahrzeugverkehr - Faktische Aufhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung des Straßenverkehrsrechts an eine wegerechtliche Widmungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 376
  • NJW 1982, 840
  • MDR 1982, 79
  • NVwZ 1982, 249 (Ls.)
  • DVBl 1982, 31
  • DÖV 1981, 920
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79
    Dabei kann hier offenbleiben, welche der in Betracht kommenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, die für die vorliegende Verpflichtungsklage - auch im Revisionsverfahren (BVerwGE 41, 227 [230]) - in der nunmehr geltenden Fassung der Änderungsverordnung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I S. 1060) anzuwenden ist, die beantragte Verkehrsregelung decken könnte.
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79
    Gemäß der Kompetenzverteilung der Art. 72 Abs. 1, 74 Nr. 22 GG gehört der Bereich des Straßenverkehrs dem Bundesrecht an, während die Regelung des Straßen- und Wegerechts nur hinsichtlich der Fernstraßen beim Bund, im übrigen bei den Ländern liegt (BVerfGE 40, 371 [378]).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79
    Demgemäß ist es, jedenfalls soweit es sich um Straßen außerhalb der Bundesfernstraßen handelt, die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Straßenverkehrsrecht Regelungen nur innerhalb des Rahmens deckt, in dem der Verkehr durch die wegerechtliche Widmung zugelassen ist; das Straßenverkehrsrecht knüpft an die wegerechtliche Widmung in ihrem gegebenen Bestand an und befaßt sich nicht selbst mit ihren Voraussetzungen, insbesondere mit ihrem Umfang (BVerwGE 34, 241 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 67/68] [243]; 320 [323]; Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 12.72 in Buchholz 407.51 Art. 8 Nr. 1 = MDR 1975, 430 -).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79
    Demgemäß ist es, jedenfalls soweit es sich um Straßen außerhalb der Bundesfernstraßen handelt, die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Straßenverkehrsrecht Regelungen nur innerhalb des Rahmens deckt, in dem der Verkehr durch die wegerechtliche Widmung zugelassen ist; das Straßenverkehrsrecht knüpft an die wegerechtliche Widmung in ihrem gegebenen Bestand an und befaßt sich nicht selbst mit ihren Voraussetzungen, insbesondere mit ihrem Umfang (BVerwGE 34, 241 [BVerwG 28.11.1969 - VII C 67/68] [243]; 320 [323]; Urteil vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 12.72 in Buchholz 407.51 Art. 8 Nr. 1 = MDR 1975, 430 -).
  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 38.92

    Anfahrbarkeit von Wohngrundstücken in einer Fußgängerzone mit Kfz

    Der Kläger kann die erstrebte Zulassung des Anliegerverkehrs auch nicht deshalb verlangen, weil der Anliegerverkehr in der Widmungsverfügung ohne Einschränkungen zugelassen worden ist: Das Straßenverkehrsrecht berechtigt zwar nicht zu verkehrsregelnden Maßnahmen, die über den Umfang der wegerechtlichen Widmung der Straße hinaus andere Benutzungsarten zulassen, also über den Inhalt und Umfang des Widmungszwecks hinausgehen; es lässt aber Maßnahmen zu, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (vgl. BVerwGE 62, 376; Steiner JuS 1984, 1 ff. und NVwZ 1984, 201 ff.; Randelzhofer DAR 1987, 237 [242]).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Dem entsprechend spricht auch die Vorschrift des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO nicht ohne Grund lediglich von Maßnahmen zur "Kennzeichnung" (vgl. BT-Drucks. 8/3150, S. 10 zu § 6 Nr. 15 StVG; BVerwG, Urt. v. 26.06.1981 - VII C 27.79 - BVerwGE 62, 376 ; Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333 ; Senat, Urt. v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 -, DÖV 1993, 161 u. Urt. v. 21.10.1993 - 5 S 646/93 -, VBlBW 1994, 191; Sauthoff, a.a.O., Rn. 1004, 1019).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1992 - 12 L 7043/91

    Widmung; Gemeindestraße; Autofreie Ferieninsel; Pferdefuhrwerk; Straßenbenutzung;

    Demgegenüber wird der durch die Widmung eröffnete Verkehr durch die Straßenverkehrsbehörde aufgrund der Regelungen in der StVO (abschließende bundesrechtliche Regelung, Art. 74 Nr. 22 GG) nur verkehrsbezogen ordnungsrechtlich geregelt (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 30.5.1990 -12 L 177/89 -, UPR 1991, S. 78 sowie BVerwGE 62, 376, 378 zum Verhältnis von Widmung und Straßenverkehrsrecht in Fußgängerzonen).
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