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   BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78   

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https://dejure.org/1981,246
BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78 (https://dejure.org/1981,246)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1981 - 6 P 71.78 (https://dejure.org/1981,246)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 6 P 71.78 (https://dejure.org/1981,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines Personalvertreters - Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters - Ausbildungsverhältnis - Feststellungsantrag - Arbeitsverhältnis - Verfassungstreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 364
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LBG) in der Fassung vom 9. Dezember 1974 (GOVBl.Schl.-H. S. 453) enthält diese sich für Beamte bereits aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Forderung (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [346]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen haben, steht die Verwirklichung des in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltenen Verfassungsentscheids nicht im Widerspruch zu Art. 21 Abs. 2 GG, weil die ratio des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, daß dem Beamten - und auch dem Angestellten des öffentlichen Dienstes - gegenüber dem freiheitlichen demokratischen Staat, zu dem er in ein besonders enges Verhältnis tritt, eine politische Treuepflicht obliegt, in anderem rechtlichen Zusammenhang steht als die Freiheit der Betätigung für eine Partei (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [358]; BVerwGE 47, 330 [344 ff.]).

    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

    Daß bei einer Ablehnung der Einstellung in den öffentlichen Dienst wegen mangelnder Verfassungstreue von einem "Berufsverbot" nicht gesprochen werden kann, hat bereits das Bundesverfassungsgericht dargelegt (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [370,371]).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

    Die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 52, 313 (337) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 17/74] ausgesprochen hat, unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgesprochen haben, steht die Verwirklichung des in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltenen Verfassungsentscheids nicht im Widerspruch zu Art. 21 Abs. 2 GG, weil die ratio des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, daß dem Beamten - und auch dem Angestellten des öffentlichen Dienstes - gegenüber dem freiheitlichen demokratischen Staat, zu dem er in ein besonders enges Verhältnis tritt, eine politische Treuepflicht obliegt, in anderem rechtlichen Zusammenhang steht als die Freiheit der Betätigung für eine Partei (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [358]; BVerwGE 47, 330 [344 ff.]).

    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der Senat kann es im vorliegenden Falle offenlassen, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen (s. dazu Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; ferner Urteil des 2. Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455]; auch BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG = RdA 1980, 238 LS]), im Rahmen der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind.

    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der Senat kann es im vorliegenden Falle offenlassen, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen (s. dazu Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; ferner Urteil des 2. Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455]; auch BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG = RdA 1980, 238 LS]), im Rahmen der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der Senat kann es im vorliegenden Falle offenlassen, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen (s. dazu Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt; ferner Urteil des 2. Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455]; auch BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG = RdA 1980, 238 LS]), im Rahmen der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind.
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 78 a BetrVG entschieden, daß ausnahmsweise auch zwingende betriebliche Gründe wie z.B. das Fehlen eines Arbeitsplatzes (Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - [AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972]) und Fälle, in denen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Weiterbeschäftigung entgehenstehen (Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - [AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972]), von dem Begriff der Unzumutbarkeit mit umfaßt werden.
  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 78 a BetrVG entschieden, daß ausnahmsweise auch zwingende betriebliche Gründe wie z.B. das Fehlen eines Arbeitsplatzes (Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - [AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972]) und Fälle, in denen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung einer Weiterbeschäftigung entgehenstehen (Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - [AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972]), von dem Begriff der Unzumutbarkeit mit umfaßt werden.
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Auch gilt bei den unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften der Begriff "Verwaltungsgerichte" in dem dargelegten Sinn; wie der Senat im Beschluß vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 P 43.79 - (Buchholz 238.3 A § 108 BPersVG Nr. 1) zu § 108 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BPersVG ausgeführt hat, handelt es sich in allen Fällen um Streitigkeiten, die allein im Personalvertretungsrecht ihre rechtliche Grundlage finden.
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78
    Der freiwillige Beitritt zu einer Partei, die ihre Mitglieder zu einer solchen Aktivität im Sinne ihrer Ziele verpflichtet, ist mit der von einem künftigen Beamten oder ihm funktionsmäßig gleichgestellten Angestellten zu fordernden verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht zu vereinbaren (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [348]; BVerwGE 47, 330 [359]; 47, 365 [375]; 52, 313 [337]; 59, 355 [360]; Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - BAG, Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

  • BVerwG, 31.05.1990 - 6 P 16.88

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters im Krankenpflegebereich

    Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist § 9 BPersVG , der nach § 107 Satz 2 BPersVG unmittelbar für die Länder gilt (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, BVerwGE 62, 364; Urteil vom 23. August 1984 - BAG 6 AZR 519/82 -, BAGE 46, 270 ).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - (a.a.O.) im einzelnen dargelegt hat, fallen hierunter auch die § 9 BPersVG betreffenden Rechtsstreitigkeiten.

    Durch diese Bestimmungen sollte eine Gesetzeslücke geschlossen werden, die darin bestand, daß es dem Arbeitgeber frei stand, nach Abschluß der Berufsausbildung einen Arbeitsvertrag abzuschließen oder nicht, so daß er es in der Hand hatte, Mitglieder der Jugendvertretung oder des Personalrats aus ihrer betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Funktion zu entfernen (Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP vom 26. Oktober 1973 - BT-Drucks. 7/1170 - Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes - BT-Drucks. 7/1373 - vgl. des weiteren Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, a.a.O.; Beschluß vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 -, NJW 1986, 1825 ).

    Durch diese Bestimmung werden vielmehr nur die Parteirollen in dem Rechtsstreit vertauscht, d.h. auch die (materielle) Beweislast wird verschoben: Nicht der Beschäftigte muß die Rechtswidrigkeit der Ablehnung seiner Einstellung in den öffentlichen Dienst darlegen und beweisen, sondern der Arbeitgeber hat sich über die Gründe seiner ablehnenden Entscheidung zu erklären und sie im einzelnen darzulegen, um jeden Verdacht, die Tätigkeit des Auszubildenden in einem Personalvertretungsorgan könne seine Entscheidung beeinflußt haben, auszuräumen (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, a.a.O.).

    Es kann in diesem Fall offenbleiben, ob und inwieweit die einzelnen Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere diejenigen, die dem Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum einräumen, im Rahmen der Prüfung der Unzumutbarkeit des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Beschlüsse vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 -, BVerwGE 61, 325 und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Denn während diese Vorschrift darauf abstellt, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses lediglich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zur vereinbarten Beendigung zugemutet werden kann, ist bei § 9 Abs. 4 BPersVG zu entscheiden, ob ihm die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zumutbar ist (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364, 370; zu § 78 a BetrVG: BAG, Beschluss vom 6. November 1996 a.a.O. S. 296; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - a.a.O. S. 107; Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 73/96 - a.a.O. S. 112).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

    Es entspricht daher nicht nur der Rechtsprechung des Senats, sondern auch mehrerer Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts, die insoweit die tatsächlichen Beurteilungen durch die Instanzgerichte gebilligt haben (BVerwGE 47, 330 ; 52, 313 ; 62, 364 ) sowie des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 31. März 1976 <NJW 1976, 1708>) und einer ganzen Reihe oberster Verwaltungsgerichte der Länder (z.B. VGH Baden-Württemberg ZBR 1976, 251 und ZBR 1977, 325; Bayer.VGH ZBR 1974, 136; OVG Hamburg ZBR 1974, 187; OVG NW NJW 1976, 1859; OVG Rh.-Pf. ZBR 1973, 338), daß die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
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