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   BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79   

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BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79 (https://dejure.org/1981,163)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1981 - 7 C 57.79 (https://dejure.org/1981,163)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1981 - 7 C 57.79 (https://dejure.org/1981,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des örtlichen Droschkengewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftdroschkenverkehr - Auswahlkriterien - Bewerberüberhang - Regelungspflicht - Kraftdroschkengenehmigun - Vergangene Genehmigungen - Anzeige der Genehmigung - Wirtschaftliche Beeinflussung - Ruinöser Wettbewerb - Existenzbedrängung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 238
  • NJW 1982, 1168
  • MDR 1982, 608
  • NVwZ 1982, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    Diese Vorschrift, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG 7 C 52.59 -, in NJW 1961, 2274; BVerwGE 16, 190 f. und 23, 314 f.), zwingt die Behörde zur Versagung der Genehmigung, wenn die öffentlichen Interessen dadurch beeinträchtigt werden, daß das örtliche Droschkengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs in seiner Existenz bedroht wird.

    Die Genehmigungsbehörde muß in einem angemessenen Zeitabstand - etwa von einem Jahr - prüfen, ob infolge von Veränderungen der Umstände, die für die Frage der, Existenzbedrohung des gesamten örtlichen Droschkengewerbes bedeutsam sind, weitere Genehmigungen in welcher Zahl erteilt werden können (Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.; BVerwGE 16, 190 193]).

    Der Senat hat dieses vom Beklagten gehandhabte Prioritätssystem für rechtsstaatsgemäß angesehen (BVerwGE 16, 190 191]; 23, 314 318]).

    Die bisherige Erwägung des Senats (BVerwGE 16, 190 191]), daß das Prioritätssystem als Auswahlprinzip dem Gerechtigkeitsgedanken besser genügen könne als denkbare andere rechtstaatliche Lösungen - z.B. das öffentliche Ausschreiben der jeweils zu verteilenden Genehmigungen -, befreit wegen der einschneidenden Bedeutung, die die Auswahlregelung für den einzelnen Bewerber hat, den Gesetzgeber nicht von der Pflicht, Art und Anwendungsweise der Auswahlkriterien selbst wenigstens in den Grundzügen festzulegen.

    Die Frage, nach welchen Voraussetzungen und weiteren Kriterien die Zulassungsgrenze des § 13 Abs. 3 PBefG zu ermitteln ist, hat der Senat in seinen hierzu ergangenen Entscheidungen (BVerwGE 16, 190 ; 23, 314; Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.) erörtert, indem er die grundrechtlich (Art. 12 Abs. 1 GG ) gebotene Notwendigkeit betont hat, an die Versagung begehrter Neuzulassungen, die auf diese Vorschrift gestützt wird, strenge Anforderungen zu stellen.

  • BVerwG, 25.02.1966 - VII C 24.65
    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    Diese Vorschrift, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG 7 C 52.59 -, in NJW 1961, 2274; BVerwGE 16, 190 f. und 23, 314 f.), zwingt die Behörde zur Versagung der Genehmigung, wenn die öffentlichen Interessen dadurch beeinträchtigt werden, daß das örtliche Droschkengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs in seiner Existenz bedroht wird.

    a) Die Ansicht des Berufungsgerichts deckt sich im Grundsatz mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 23, 314 315]; Beschluß vom 29. September 1970 - BVerwG 7 B 22.70 -, in VRS 40, 303 305]).

    Der Senat hat dieses vom Beklagten gehandhabte Prioritätssystem für rechtsstaatsgemäß angesehen (BVerwGE 16, 190 191]; 23, 314 318]).

    So bleibt die Möglichkeit offen, an einen einzigen Bewerber aus besonderen Gründen mehrere Genehmigungen auszugeben (vgl. BVerwGE 23, 314 319]) oder Bewerber, die bereits eine oder mehrere Genehmigungen besitzen, trotz ihres zeitlichen Vorranges hinter anderen Bewerbern zurücktreten zu lassen.

    Die Frage, nach welchen Voraussetzungen und weiteren Kriterien die Zulassungsgrenze des § 13 Abs. 3 PBefG zu ermitteln ist, hat der Senat in seinen hierzu ergangenen Entscheidungen (BVerwGE 16, 190 ; 23, 314; Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.) erörtert, indem er die grundrechtlich (Art. 12 Abs. 1 GG ) gebotene Notwendigkeit betont hat, an die Versagung begehrter Neuzulassungen, die auf diese Vorschrift gestützt wird, strenge Anforderungen zu stellen.

  • BVerwG, 29.09.1970 - VII B 22.70
    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    a) Die Ansicht des Berufungsgerichts deckt sich im Grundsatz mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 23, 314 315]; Beschluß vom 29. September 1970 - BVerwG 7 B 22.70 -, in VRS 40, 303 305]).

    Die Genehmigungsbehörde muß in einem angemessenen Zeitabstand - etwa von einem Jahr - prüfen, ob infolge von Veränderungen der Umstände, die für die Frage der, Existenzbedrohung des gesamten örtlichen Droschkengewerbes bedeutsam sind, weitere Genehmigungen in welcher Zahl erteilt werden können (Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.; BVerwGE 16, 190 193]).

    Die objektive Zulassungsschranke des § 13 Abs. 3 PBefG , auch wenn sie nur niedrig zu setzen ist (Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.), schließt das - zumindest vorübergehende - Entstehen eines Bewerberüberhangs ein, der eine Auswahlregelung erfordert.

    Die Frage, nach welchen Voraussetzungen und weiteren Kriterien die Zulassungsgrenze des § 13 Abs. 3 PBefG zu ermitteln ist, hat der Senat in seinen hierzu ergangenen Entscheidungen (BVerwGE 16, 190 ; 23, 314; Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.) erörtert, indem er die grundrechtlich (Art. 12 Abs. 1 GG ) gebotene Notwendigkeit betont hat, an die Versagung begehrter Neuzulassungen, die auf diese Vorschrift gestützt wird, strenge Anforderungen zu stellen.

    Hierzu hat der Senat bereits hervorgehoben, daß die Frage, ob weitere Genehmigungen ohne Existenzbedrohung des Gewerbes erteilt werden können, auch auf vielfältige andere Weise geklärt werden kann (Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74

    Güterfernverkehrsgenehmigungen - Auswahl der Bewerber - Auswahlerwägungen -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    Art und Anwendungsweise der Auswahlkriterien, nach denen Genehmigungen für den Kraftdroschkenverkehr bei einem Bewerberüberhang zuzuteilen sind, sind gemäß dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG in den Grundzügen gesetzlich zu regeln; die Verwaltungsübung, auf Grund - von Verwaltungsvorschriften, insoweit nach dem Prioritätsgrundsatz zu verfahren, ist jedoch für eine Übergangszeit hinzunehmen (Anschluß an BVerwGE 51, 235 ).«.

    Diese Rechtsprechung ist nunmehr entsprechend dem inzwischen ergangenen Urteil des Senats vom 3. November 1976 (BVerwGE 51, 235 238 f.]), das die Zuteilung der kontingentierten Güterfernverkehrsgenehmigungen betrifft, dahin zu ergänzen, daß das Auswahlsystem der Priorität, um die Versagung der Genehmigung und den daraus folgenden Eingriff in die Berufsfreiheit rechtfertigen zu können, gemäß dem Gesetzesvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG jedenfalls in den Grundzügen gesetzlich geregelt werden muß.

    Das hat der Senat ebenfalls in seinem Güterfernverkehrs-Urteil (BVerwGE 51, 235 243]) unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung ausgesprochen.

  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    Die Chancengleichheit der Bewerber ist wesentlich berührt und würde nicht mehr bestehen, wenn die Übertragung von Genehmigungen zum regellosen Handelsobjekt mit erheblichen Preisen gemacht werden kann, wie dies bisher offenbar geschehen ist (vgl. BVerfGE 40, 196 [232]).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 92.78

    "Bereitstellen" im Sinne des PBefG § 47 Abs 1 und Abs 3 S 1 bedeutet das

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    Beide Verkehrsarten unterscheiden sich voneinander wesentlich (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 92.78 - in DVBl 1981, 635).
  • BVerwG, 22.03.1979 - 7 C 33.78

    Mühlenwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    Es handelt sich insoweit - ähnlich wie in dem vom Senat entschiedenen Fall des § 8 Abs. 3 Satz 1 des Mühlenstrukturgesetzes (Urteil vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 33.78 - DÖV 1979, 716 = Buchholz 451.54 MStG Nr. 2) - um eine prognostische Entscheidung wertenden Charakters mit verkehrs- und wirtschaftspolitischem Einschlag, die vor allem zur Aufgabe der Verwaltung gehört und dieser ein Einschätzungsermessen einräumt.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 52.59
    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79
    Diese Vorschrift, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG 7 C 52.59 -, in NJW 1961, 2274; BVerwGE 16, 190 f. und 23, 314 f.), zwingt die Behörde zur Versagung der Genehmigung, wenn die öffentlichen Interessen dadurch beeinträchtigt werden, daß das örtliche Droschkengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs in seiner Existenz bedroht wird.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Bei der Einschätzung, ab welcher Zahl zugelassener Taxen die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht sein wird, steht der Behörde ein nur begrenzt gerichtlich nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Fortentwicklung von BVerwGE 64, 238 = NJW 1982, 1168 [BVerwG 27.11.1981 - 7 C 57/79] = NVwZ 1982, 315 L).

    Diese verfassungsrechtlichen Bindungen für gesetzliche Berufszugangsbeschränkungen, die der erkennende Senat (vgl. Urteil vom 28. Juni 1963 in BVerwGE 16, 187; Urteil vom 28. Juni 1963 in BVerwGE 16, 190; Urteil vom 25. Februar 1966 in BVerwGE 23, 314; Urteil vom 27. November 1981 in BVerwGE 64, 238) in Anwendung des § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG 1961 - konkretisiert hat, gelten auch für die Anwendung des durch Gesetz vom 25. Februar 1983 (BGBl. I S. 196, sog. Taxinovelle) geänderten § 13 Abs. 4 PBefG.

    Zwar hat das Berufungsgericht verkannt, daß die Genehmigungsbehörde bei Beurteilung des Grenzbereichs, von dem an die Erteilung weiterer Taxengenehmigungen das öffentliche Verkehrsinteresse beeinträchtigt, weil sie das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht, eine prognostische Einschätzung zu treffen hat, die rechtlich, und damit auch gerichtlich, nur dahin überprüfbar ist, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (so schon Urteil des Senats vom 27. November 1981 in BVerwGE 64, 238 für die Dauer des erforderlichen Beobachtungszeitraums).

    Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf eine Prognose gestützten Versagung der Taxengenehmigung hat auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen; denn es geht um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (Urteil des Senats vom 27. November 1981 a.a.O. S. 241).

    Das rechtfertigt den Beobachtungszeitraum, den das Gesetz aufgrund der Rechtsprechung des Senats (s. insbesondere Urteil vom 27. November 1981 in BVerwGE 64, 238) ausdrücklich in § 13 Abs. 4 Satz 3 PBefG aufgenommen hat.

    Damit, daß der Senat den im "Konzessionshandel" (s. hierzu schon Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1981, BVerwGE 64, 238 ) gezahlten Preisen indizielle Bedeutung im Rahmen des § 13 Abs. 4 PBefG beimißt, ist nicht gesagt, daß er eine - übrigens auf zum Teil rechtlich nicht bedenkenfreie Ausführungen im Schrifttum (s. z.B. Storsberg, Der Personenverkehr, Heft 2/1983, S. 4, 6, 9; Bidinger, Der Personenverkehr, Heft 3/1983, S. 16; Heft 5/1984, S. 6) gestützte - behördliche Konzessionierungspraxis für rechtmäßig hielte, die einen solchen Handel ermöglicht oder begünstigt, etwa indem sie einem Verpächter die verpachtete Konzession nach deren zeitlichen Ablauf erneut erteilt.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (zu Wartelisten als Mittel zur Festlegung der Reihenfolge des Berufszugangs vgl BVerwGE 79, 130 und hierzu BVerfG , Beschluss vom 1. Juni 1988, 1 BvR 588/88 - juris; BVerwGE 51, 235, 238 f; 64, 238; s auch BSG SozR 3-5520 § 24 Nr. 3 S 6).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen

    Vielmehr ist, wovon der Senat übrigens in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. Urteil vom 25. Februar 1966 - BVerwG 7 C 24.65 - BVerwGE 23, 314 ; Urteil vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 57.79 - BVerwGE 64, 238 ; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 94.86 - BVerwGE 79, 208 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 28), eine einheitliche Betrachtung der Verhältnisse im örtlichen Taxengewerbe und der durch Erteilung weiterer Genehmigungen zu erwartenden Auswirkungen geboten.

    Das Berufungsgericht verkennt dabei, dass der Gesetzgeber - einer Anregung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 64, 238 ) folgend - das mit der Vormerkliste verfolgte Prioritätsprinzip in § 13 Abs. 5 PBefG ausdrücklich als ein Auswahlkriterium bei einem Bewerberüberhang normiert hat, da es "dem Gerechtigkeitsgedanken besser genügen könne als denkbare andere rechtsstaatliche Lösungen" und "Raum für weitere Differenzierungen lässt" (BVerwGE 64, 238 , im Anschluss an BVerwGE 16, 190 ; 23, 314 ).

  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Das BVerfG und ihm folgend das BVerwG haben wiederholt entschieden, daß bei mangelhaften Rechtsgrundlagen die daraus resultierende Verfassungswidrigkeit für eine Übergangszeit hinzunehmen ist, wenn nur auf diese Weise die sonst eintretende Funktionsunfähigkeit notwendiger Verwaltungstätigkeit vermieden werden kann und die Folgen der Nichtigerklärung einer Norm oder einer Aufhebung der getroffenen Entscheidungen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden als der bisherige, unzureichend geregelte Rechtszustand (vgl. BVerfGE 73, 280, 297 m.w.N.; BVerwGE 41, 261, 266; 51, 235, 242 f; 64, 238, 245 f).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Wenn diese nämlich zum regellosen Handelsobjekt mit erheblichen Preisen gemacht werden könnten, wie dies bisher offenbar geschehen sei, werde die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit beeinträchtigt (vgl. BVerwGE 64, 238 >244 f.<).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Die Rechtsprechung hat eine solche Prärogative der Verwaltung namentlich anerkannt bei beamtenrechtlichen Beurteilungen (vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; 61, 176 ; 80, 224 ), bei Prüfungsentscheidungen (vgl. BVerwGE 70, 143 [BVerwG 20.09.1984 - 7 C 57/83]), bei Wertungen, die das Gesetz sachverständigen oder pluralistisch zusammengesetzten Gremien anvertraut (vgl. BVerwGE 77, 75 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 16/86] mit weiteren Nachweisen), bei prognostischen Einschätzungen mit politischem Einschlag (vgl. BVerwGE 64, 238 [BVerwG 27.11.1981 - 7 C 57/79]; 79, 208 [BVerwG 15.04.1988 - 4 N 4/87]) und bei planerisch gestaltenden Entscheidungen (vgl. BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 13 B 655/15

    Stellung eines Antrags auf Verlängerung einer Taxikonzession nach Ablauf der

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 1976 - 7 C 60.74 -, juris, Rn. 11, und vom 27. November 1981 - 7 C 57.79 -, juris, Rn. 26; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 13 Rn. 56.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 321 = juris, Rn. 45, und vom 27. November 1981 - 7 C 57.79 -, juris, Rn. 29; Bay. VGH, Urteil vom 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, GewArch 2008, 307 ff. = juris, Rn. 33 und 40.

  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 57/89

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Genehmigung zur

  • VG Düsseldorf, 10.03.2005 - 6 K 8227/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum

  • VG Düsseldorf, 10.03.2005 - 6 K 6695/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer begehrten

  • VG Düsseldorf, 10.03.2005 - 6 K 2210/02

    Klagen auf Erteilung von Taxikonzessionen in Düsseldorf abgewiesen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2003 - L 3 KA 101/01

    Anspruch eines Facharztes für Augenheilkunde auf unbeschränkte Zulassung als

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1999 - 3 S 2850/98

    Genehmigung zum Verkehr mit Taxen - Konzessionsübertragung - Konkurrentenklage

  • VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94

    Genehmigung nach RettDG HE § 13: Genehmigung eines Ersatzfahrzeuges;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1995 - 4 A 2986/93

    Unzulässigkeit von Mehrstimmrechten; Subjektiv öffentliches Recht;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine

  • VG Aachen, 14.05.2007 - 5 K 2735/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Bescheides über die Anerkennung als

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 3 W 19/05

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin innerhalb der Kapazität

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 7 A 11067/17

    Wiedererteilung einer Taxikonzession; Altunternehmerprivileg

  • VG Mainz, 05.04.2017 - 3 K 626/16

    Newsmailer

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 7/82

    Klage gegen die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Leverkusen - Vornahme

  • VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14

    Beurteilung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch die

  • OVG Brandenburg, 18.12.2003 - 4 A 12/01

    Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur

  • VG Aachen, 08.09.2009 - 2 K 993/08

    Unterfallen von Taxikonzessionen bzw. personenbezogenen, öffentlich-rechtlichen

  • VG Stuttgart, 14.10.2016 - 8 K 246/16

    Übertragung einer von mehreren Taxigenehmigungen eines Unternehmens und deren

  • VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07

    Taxikonzession für Flughafen Hahn erstritten

  • VG Koblenz, 18.12.2006 - 4 K 329/06

    Betriebsgenehmigung für Taxi am Flughafen Hahn zu Unrecht versagt

  • VG Düsseldorf, 10.04.2013 - 6 L 407/13

    Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Wege der

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 21.87

    Familienheime - Eigengenutzte Eigentumswohnungen - Wohnungsbau - Bewilligung

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2015 - 7 LA 98/14

    Berufsfreiheit; Gefahrgut; Gefahrgutschulung; Gesetzesvorbehalt; Lehrkraft;

  • VG Düsseldorf, 13.12.2002 - 6 L 358/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung

  • BVerwG, 19.09.1989 - 7 CB 32.89

    Begehren einer Taxengenehmigung in Bielefeld - Voraussetzungen der Divergenzrüge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2003 - 2 O 403/03

    Keine Wiederholung der letzten Klasse bei mangelnder Lernhaltung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2003 - 2 M 407/03

    Wiederholung, Lernhaltung, Fachoberschulreife, Beurteilung, pädagogische

  • VG Gießen, 14.03.2003 - 8 G 412/03

    Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz; Windfarm; unselbständige

  • BVerwG, 14.01.1985 - 7 B 124.84

    Landkreis - Entschädigung - Abgeordnete - Verfassungsmäßigkeit

  • VGH Hessen, 21.11.1997 - 11 TG 3521/97

    Übertragung bestimmter Teile der Luftrettung auf ein anderes Bundesland;

  • BVerwG, 26.09.1986 - 7 B 57.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Koblenz, 08.07.2003 - 6 K 3211/02
  • BVerwG, 03.08.1983 - 7 B 106.82

    Existenzgefährdung des örtlichen Droschkengewerbes - Berücksichtigung der

  • VG Berlin, 25.01.1994 - 9 A 128.93

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Investitionsvorrangbescheides;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1992 - 9 S 2097/92

    Ausnahmsweise Versetzung nach GymVersO BW § 1 Abs 3: maßgeblicher

  • VG München, 26.03.2009 - M 23 K 07.405

    Taxiunternehmer; Konkurrentenrechtsstreit

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