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   BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79   

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https://dejure.org/1981,814
BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79 (https://dejure.org/1981,814)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1981 - 6 C 16.79 (https://dejure.org/1981,814)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1981 - 6 C 16.79 (https://dejure.org/1981,814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit - Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Umzugsrecht - Erstattung von Umzugskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Landesumzugskostengesetz Ba-Wü § 2 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 24
  • NJW 1982, 1474 (Ls.)
  • NVwZ 1982, 315
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 46.79

    Umzug - Versetzung - Wahrnehmung der Dienstgeschäfte - Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79
    Mit der Umzugskostenzusage erkennt der Dienstherr vielmehr verbindlich an, daß der Umzug aus einem der in § 2 Abs. 2, 3 LUKG aufgeführten Anlässe erforderlich ist oder war und daß die mit ihm verbundenen Kosten in dem durch die weiteren Vorschriften des Landesumzugskostengesetzes gesteckten Rahmen erstattet werden, wenn der Umzug an einen Ort und in einer Weise durchgeführt wird, die den gesetzlichen Anforderungen an den die Zusage der Umzugskostenvergütung begründenden Anlaß zur Verlegung der Wohnung entsprechen (vgl. zur Auswahl des neuen Wohnortes: Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 46.79 -, zur Veröffentlichung in der Entscheiungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 13.08.1976 - 2 B 20.76

    Zulässigkeit eines Widerrufs der Zusage einer Umzugskostenvergütung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79
    Zwar hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 13. August 1976 - BVerwG 2 B 20.76 - ausgeführt, es ergebe sich aus dem Gesetz, daß eine zugesagte Umzugskostenvergütung nicht mehr gewährt werden dürfe, wenn sie den Beamten im Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr zustehe.
  • BVerwG, 19.10.1972 - II C 28.72

    Rückzahlungsklausel bei gewährter Umzugskostenvergütung - Auflage als

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79
    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits im Urteil vom 19. Oktober 1972 - BVerwG 2 C 28.72 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 44 = DÖD 1973, 131) entschieden, daß die Zusage der Umzugskostenvergütung einen Verwaltungsakt darstellt (ebenso Crisolli/Treutlein, Umzugskostenrecht, § 2 BUKG Erl. 2).
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Im Gegenteil ergibt sich aus der Regelung des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwVfG, daß auch geänderte Rechtsvorschriften allenfalls zum Widerruf eines ursprünglich rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakts berechtigen und daß die Wirksamkeit der nach früherer Rechtslage erlassenen Verwaltungsakte hierdurch nicht einfach beseitigt wird (vgl. dazu BVerwGE 59, 148, 161; 64, 24, 28; 69, 1, 3; Kopp, § 49 Rn. 41).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, wonach ein erlassener Verwaltungsakt gegenstandslos wird, wenn sich die bei seinem Erlass maßgebliche Rechtslage ändert; vielmehr geht im Gegenteil das Verwaltungsverfahrensrecht (vgl. § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LVwVfG) davon aus, dass der Bestand eines begünstigenden Verwaltungsakts nicht durch spätere Änderungen der bei seinem Erlass maßgebenden Rechtslage berührt wird (BVerwG NJW 1984, 1473; BVerwGE 64, 24 Rn. 18 in Juris; Kopp / Ramsauer, a.a.O., § 49 Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Rechtlich wirkt sich die UK-Zusage, deren Bedeutung darin besteht, daß der Dienstherr, der den durch die Personalmaßnahme veranlaßten Umzug an den neuen Dienstort regelmäßig als notwendig ansehen muß, die Erstattung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der umzugskostenrechtlichen Vorschriften zusichert (BVerwGE 64, 24 [27]), hingegen nicht belastend für den versetzten oder abgeordneten (kommandierten) [Bediensteten] aus.
  • BVerwG, 28.11.2019 - 5 A 4.18

    Für die Verwendung am künftigen Standort Berlin eingestellte Mitarbeiter des BND

    Damit modifiziert sie nämlich den Zeitpunkt der inneren (§ 43 Abs. 1 Satz 2 VwVfG) Wirksamkeit der Umzugskostenvergütungszusage, bei der es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt (BVerwG, Urteile vom 18. August 1981 - 6 C 16.79 - BVerwGE 64, 24 und vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 - BVerwGE 81, 149 ), der nach allgemeinen Regeln an dem Tag wirksam wird, an dem die den Umzug veranlassende Personalmaßnahme wirksam wird, oder an einem anderen in ihm bestimmten Tag (Meyer/Fricke, Umzugskosten im öffentlichen Dienst, Stand Februar 2019, § 3 BUKG/Kommentar Rn. 185).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 7 A 11318/06

    Ausweisung eines Unionsbürgers vor dem 1. Januar 2005

    Hierzu genügt es nicht, dass der bestandskräftige Verwaltungsakt wegen einer Gesetzesänderung so nicht mehr erlassen werden dürfte (BVerwGE 64, 24 [26]).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 10 B 3.02

    Erstattung von Umzugskosten (Maklergebühren), die vor der Zusage der

    6 2. Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung vom 18. August 1981 BVerwG 6 C 16.79 BVerwGE 64, 24, auf die allein die Beklagte ihre Divergenzrüge stützt, so dass auch ein Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gegeben ist.
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98

    Abwägung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Alternative; Anwendung; Auslegung;

    Es fehlt dann, wenn die Ungültigerklärung der Vorschrift für den Antragsteller keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann, und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb als nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. vom 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; siehe auch Beschl. vom 18.12.1987 - 4 NB 1/87 -, NVwZ 1988, 728 und OVG Lüneburg, Beschl. vom 15.1.1982 - 6 C 16.79 -, BauR 1982, 351).
  • BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95

    Trennungsgeld, Bedeutung der Zusage der Umzugskostenvergütung für die Gewährung

    Rechtlich wirkt sich die Umzugskostenzusage, deren Bedeutung darin besteht, daß der Dienstherr, der den durch die Personalmaßnahme veranlaßten Umzug an den neuen Dienstort regelmäßig als notwendig ansehen muß, die Erstattung der damit verbundenen Kosten im Rahmen der umzugskostenrechtlichen Vorschriften zusichert (BVerwGE 64, 24 ), hingegen nicht belastend für den versetzten oder abgeordneten (kommandierten) Beamten, Richter oder Soldaten aus.
  • BVerwG, 30.01.1989 - 2 B 49.88

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Aus denselben Gründen liegt entgegen der Auffassung der Beschwerde auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - (BVerwGE 13, 307), vom 18. August 1981 - BVerwG 6 C 16.79 - (BVerwGE 64, 24) und vom 16. November 1981 - BVerwG 6 C 112.79 - (ZBR 1982, 350) vor.
  • BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 112.79

    Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld für einen neu eingestellten

    Der erkennende Senat hat bereitsim Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 6 C 16.79 - ausgesprochen, daß ein rechtmäßig ergangener begünstigender Verwaltungsakt seinen verpflichtenden Charakter nicht deswegen verliert, weil er nach einer Änderung der für seinen Erlaß maßgebenden Vorschriften nicht mehr im Einklang mit dem geltenden Recht steht.
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