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   BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83   

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https://dejure.org/1983,34
BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83 (https://dejure.org/1983,34)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1983 - 9 C 93.83 (https://dejure.org/1983,34)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1983 - 9 C 93.83 (https://dejure.org/1983,34)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere Voraussetzungen

  • hjil.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2; GK Art. 1, Art. 32 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 171
  • NVwZ 1984, 182
  • DVBl 1984, 566
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83
    Der in BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] = NJW 1976, 490, entwickelte Begriff des "politisch Verfolgten" (Art. 16 II 2 GG) ist Einschränkungen nicht zugänglich.
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83
    Der in BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] = NJW 1976, 490, entwickelte Begriff des "politisch Verfolgten" (Art. 16 II 2 GG) ist Einschränkungen nicht zugänglich.
  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    Art. 1 Abschnitt F GFK, der die Täter der dort aufgeführten schweren Verbrechen von der Anwendung des Flüchtlingsschutzes ausschließt, sei nicht Ausdruck eines Rechtsgrundsatzes mit Verfassungsrang und könne daher als niederrangiges Recht den Geltungsbereich des uneingeschränkt gewährleisteten Grundrechts nicht begrenzen (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 und vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 ).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - (BVerwGE 68, 171) im Hinblick auf kritische Äußerungen im Schrifttum ausdrücklich klargestellt, daß es sich bei der maßgeblich vom Inhalt des Art. 1 A Nr. 2 GK bestimmten Auslegung des Begriffs des politisch Verfolgten in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich um eine "Anlehnung" an den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention handelt, der wegen der gebotenen weiten Auslegung des Asylgrundrechts und dem ihm gebührenden Vorrang vor dem einfachen Recht nur bei einem "sachgerechten Verständnis" eine Erfassung aller denkbaren Fälle politischer Verfolgung ermöglicht.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat die Stellungnahme des 9. Senats mitgeteilt, der auf die bisherige Rechtsprechung des Gerichts zu den sog. Nachfluchttatbeständen verweist (BVerwGE 55, 82 [84-86]; 68, 171 [174 f.]).

    Dieser Auslegungsbefund ergibt, daß das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von seinem Tatbestand her - entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1986 - 9 C 341.85 - vgl. auch BVerwGE 55, 82 [84-86]; 68, 171 [174 f.]; vgl. aber andererseits BVerwGE 69, 323 [326]) - grundsätzlich den kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraussetzt.

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