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   BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80   

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https://dejure.org/1983,105
BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid - Zulässigkeit - Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 241
  • NJW 1984, 1474
  • NVwZ 1984, 435 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 273
  • BauR 1984, 164
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Die Bebauungsgenehmigung ist ihrem Wesen nach ein Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der die Frage der bodenrechtlichen Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks regelt (wie BVerwGE 48, 242).

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß sie die "bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens" erfaßt (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Dies erscheint auch nicht "offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich" (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Sinn des Vertretungszwangs ist eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt (BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Das Gebot, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen, soll die Sachlichkeit des Verfahrens und die sachkundige Erörterung des Streitfalles, insbesondere der entscheidungserheblichen Rechtsfragen, gewährleisten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 ).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Anders als der Vorbescheid, der als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung in die nachfolgende Baugenehmigung übernommen wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 und vom 19. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 88), geht die Teilungsgenehmigung nicht in die durch einen Vorbescheid oder eine Baugenehmigung getroffene Regelung ein.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Einem Dritten (Nachbarn) gegenüber besteht die Bindung nur, soweit die Bebauungsgenehmigung ihm gegenüber bei der Erteilung der Baugenehmigung bestandskräftig war (Fortführung von BVerwGE 68, 241).

    Im Einklang mit revisiblem Recht sieht das Berufungsgericht den Vorbescheid, soweit, er die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen Vorschriften zum Inhalt hat, als einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung - sog. Bebauungsgenehmigung - an (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 <244 ff. [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72] m.w.Nachw.>; Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).

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