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   BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84   

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https://dejure.org/1985,69
BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84 (https://dejure.org/1985,69)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1985 - 8 C 15.84 (https://dejure.org/1985,69)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - 8 C 15.84 (https://dejure.org/1985,69)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 38
  • NJW 1986, 2268
  • NVwZ 1986, 832 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (496)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Daher dürfen gutachterliche Ergebnisse nicht ungeprüft der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwGE 71, 38 ; BGHZ 116, 47 ).
  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Nach den Regeln des Sachverständigenbeweises gilt dies nicht, wenn begründeter Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit von Mitgliedern des Zwölfer-Gremiums besteht, dessen Erkenntnisse auf einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt beruhen, erkennbar inhaltliche Widersprüche aufweisen oder nicht nachvollziehbar sind (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1968 - 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 , vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 ; Beschluss vom 29. Mai 2009 - 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 Rn. 7).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    aaa) Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ).
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