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   BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84   

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BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84 (https://dejure.org/1985,310)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1985 - 8 C 25.84 (https://dejure.org/1985,310)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1985 - 8 C 25.84 (https://dejure.org/1985,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung - Kreiswehrersatzamt - Zuständigkeit - Wehrersatzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 63
  • NVwZ 1986, 126
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 30.77

    Einberufung der Streitkräfte nach dem Bedarf der Bundeswehr - Zusicherung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Zwar müssen Anordnungen dieses Inhalts nach dem Urteil vom 13. September 1978 - BVerwG 8 C 30.77 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 26 S. 13 f.) nicht ausnahmslos gleichzeitig in demselben Einberufungsbescheid getroffen werden; vielmehr kann insbesondere der Ort des Diensteintritts durch einen nachträglichen Bescheid bestimmt werden.

    Ob dem Zeitpunkt der Gestellung gegenüber dem Diensteintritts ort regelmäßig die überwiegende Bedeutung zukommt, wie der Senat in dem Urteil vom 13. September 1978 (a.a.O. S. 14) unter Hinweis auf den in § 13 Abs. 4 Satz 3 MustV vorgesehenen Schutz der Wehrpflichtigen gegen zu kurzfristige Einberufungen sowie darauf angenommen hat, daß "Ort und Truppenteil ... für den Wehrpflichtigen regelmäßig von geringerem Interesse" seien, mag auf sich beruhen.

    Auch der Diensteintrittsort muß deshalb dem Wehrpflichtigen zumindest so früh bekanntgegeben werden, daß der Wehrpflichtige dagegen noch rechtzeitig etwaige Einwendungen erheben kann (vgl. Urteil vom 13. September 1978, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Die örtliche Zuständigkeit der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde bleibt nach § 46 VwVfG nur dann folgenlos, wenn die getroffene Entscheidung aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht anders hätte ausfallen dürfen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 58 S. 2 , vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123 S. 10 , vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 S. 29 und vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8 S. 3 ).

    Der Mangel der örtlichen Zuständigkeit muß dagegen zur Aufhebung des Verwaltungsakts führen, wenn dieser Fehler des Verwaltungsverfahrens einen durch das "verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht mehr korrigierbaren Einfluß auf die behördliche Entscheidung gehabt haben kann" (Urteil vom 21. April 1982, a.a.O. S. 6).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlich zuständige Behörde eine ihr obliegende Ermessensentscheidung nachholen muß und aus diesem Grunde die Sache nicht spruchreif ist, weil sich im Ermessensbereich zumindest in der Regel nicht ausschließen läßt, daß bei Einhaltung der örtlichen Zuständigkeit eine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (vgl. Urteil vom 21. April 1982, a.a.O. S. 6, und Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 28.80 - Buchholz 406.62 § 3 BLG Nr. 2 S. 1 ; Beschluß vom 29. April 1981 - BVerwG 8 B 14.81 - Buchholz 401.47 Grunderwerbsteuer Nr. 4 S. 1 ; Hans Meyer in: Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 46 RdNr. 26; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 2. Aufl. 1983, § 46 RdNr. 7 m.weit.Nachw.; Kopp, VwVfG, 3. Aufl. 1983, § 46 RdNr. 24; Klappstein in Knack, VwVfG, 2. Aufl. 1982, § 46 RdNr. 4.4).

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80

    Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Verwaltungsverfahren im Sinne der auch für den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3 VwVfG maßgebenden Legaldefinition des § 9 VwVfG ist das Einberufungsverfahren, das nach seiner wehrpflichtrechtlichen Ausgestaltung ein selbständiges Verfahren darstellt (vgl. auch das Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 13.80 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 2 S. 1 ).

    Es beginnt mit der Anhörung des Wehrpflichtigen, soweit diese nach § 13 Abs. 3 MustV erfolgen muß und durchgeführt wird, genauer mit der Absendung des Anhörungsschreibens als der ersten nach außen wirkenden Tätigkeit des Kreiswehrersatzamts im Einberufungsverfahren (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Zu einer solchen Ermessensbindung ist auch die weisungsbefugte vorgesetzte Dienstbehörde befugt (vgl. Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG VI B 30.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.).

    Allerdings darf eine Selbstbindung grundsätzlich die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens nicht ausnahmslos ausschließen; eine Abweichung muß vielmehr möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie gebieten (vgl. Beschluß vom 4. November 1977, a.a.O. S. 4 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82

    Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Hat ein der Wehrüberwachung unterliegender Wehrpflichtiger eine Änderung seiner (Haupt-)Wohnung vor Beginn des Einberufungsverfahrens durch Absendung des an ihn gerichteten Anhörungsschreibens nicht den zuständigen Wehrersatzbehörden seines Weg- und Zuzugsortes gemeldet, so bleibt für seine Einberufung weiterhin das Kreiswehrersatzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk er bei Beginn des Einberufungsverfahrens mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet war (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

    Solange ein Wehrpflichtiger diese ihm obliegende Meldepflicht nach einem Wohnungswechsel nicht erfüllt hat, gilt ihm gegenüber das Kreiswehrersatzamt weiterhin als örtlich zuständig, in dessen Bereich der Wehrpflichtige noch mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet ist (vgl. Urteile vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 141.81

    Vollziehbare Musterungsentscheidung als Grundlage der Einberufung zum

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Hat ein der Wehrüberwachung unterliegender Wehrpflichtiger eine Änderung seiner (Haupt-)Wohnung vor Beginn des Einberufungsverfahrens durch Absendung des an ihn gerichteten Anhörungsschreibens nicht den zuständigen Wehrersatzbehörden seines Weg- und Zuzugsortes gemeldet, so bleibt für seine Einberufung weiterhin das Kreiswehrersatzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk er bei Beginn des Einberufungsverfahrens mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet war (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

    Solange ein Wehrpflichtiger diese ihm obliegende Meldepflicht nach einem Wohnungswechsel nicht erfüllt hat, gilt ihm gegenüber das Kreiswehrersatzamt weiterhin als örtlich zuständig, in dessen Bereich der Wehrpflichtige noch mit Hauptwohnung (erstem Wohnsitz) gemeldet ist (vgl. Urteile vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 141.81 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 5 S. 1 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - DÖV 1984, 984 ).

  • BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73

    Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    § 21 Abs. 1 WPflG räumt den Kreiswehrersatzämtern bei der Auswahl der für den Grundwehrdienst verfügbaren Wehrpflichtigen zur Einberufung ein Ermessen ein, das sich an der festgestellten Eignung der Wehrpflichtigen im Hinblick auf den Personalbedarf der Bundeswehr auszurichten hat (Urteile vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 104.68 - BVerwGE 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 104/68] und vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 89.73 - BVerwGE 45, 197 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] m.weit.Nachw.).

    Das Auswahlermessen dient zwar ausschließlich dem öffentlichen Interesse einer optimalen Personalbedarfsdeckung der Bundeswehr und nicht zugleich auch privaten Interessen der Wehrpflichtigen (Urteil vom 19. Juni 1974, a.a.O.; ebenso: Urteil vom 3. August 1976 - BVerwG VI C 26.76 - Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 25 S. 24 ).

  • BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 73.78

    Feststellungsklage - Wehrpflichtiger - Wehrdienst - Einberufungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Als gestaltender Verwaltungsakt, der unabhängig von einer Mitwirkung (Dienstantritt) des Wehrpflichtigen zu dem festgesetzten Zeitpunkt des Diensteintritts (Gestellungszeitpunkt) das Wehrdienstverhältnis gemäß § 21 Abs. 1 WPflG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 2 SG begründet (vgl. u.a. Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 73.78 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 28 S. 15 m.weit.Nachw.), kann der Einberufungsbescheid ohne Festsetzung des für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses maßgebenden Gestellungszeitpunktes nicht ordnungsgemäß erlassen werden.

    Daß er als zugleich befehlender Verwaltungsakt, durch die vorgeschriebene Bekanntgabe von Zeit und Ort des Diensteintritts, namentlich der Truppe, bei der der Wehrdienst anzutreten ist, das Gestellungsgebot an den Wehrpflichtigen konkretisieren muß (vgl. Urteil vom 23. April 1980, a.a.O. S. 16), bedarf keiner Darlegung.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Welches Gewicht diesen Interessen beizumessen ist, richtet sich ebenso wie die Beurteilung, ob die Fortführung des Verwaltungsverfahrens dessen einfacher und zweckmäßiger Abwicklung dient und deswegen im öffentlichen Interesse liegt, vornehmlich nach dem jeweiligen "Fachrecht" (vgl. auch Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG VIII C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung eines Verwaltungsakts haben muß und in welcher Weise eine Entscheidung dem Betroffenen bekanntzugeben ist, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen materiellen Rechtsgebiets (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19 S. 1 ).
  • BVerwG, 03.08.1976 - 6 C 26.76

    Bindung einer offensichtlich rechtswidrigen Zulassung der Revision - Zulassung

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

  • BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche

  • BVerwG, 29.04.1981 - 8 B 14.81

    Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit einer Behörde bei Ablehnung der

  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

  • BVerwG, 17.02.1981 - 7 C 55.79

    Erschließung - Verkehrsfläche - Zuteilung - Verteilungsmasse - Wert

  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    Nachteile bei der Rechtsverfolgung, die sich an das Verwaltungsverfahren anschließen, haben im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG jedoch außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63/71 zu § 3 Abs. 3 VwVfG).
  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

    Erforderlich ist, dass die Entscheidung auch bei Einhaltung der Verfahrensvorschrift offenkundig aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht anders hätte ausfallen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 25/84 -, BVerwGE 71, 63 ff.).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung haben muß, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalls (BVerwGE 22, 215 (217) [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]; 38, 191 (194) [BVerwG 10.06.1971 - III C 103/69]; 71, 63 (73) [BVerwG 07.02.1985 - 3 C 9/84]).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Deren Auswahlermessen bei der Einberufung hat sich ausschließlich an der festgestellten Eignung der Wehrpflichtigen mit Blick auf den Personalbedarf der Bundeswehr auszurichten (vgl. Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 36 S. 14 f. m. w. N.).

    Es dient allein dem öffentlichen Interesse an einer optimalen Personalbedarfsdeckung der Bundeswehr und nicht zugleich auch privaten Interessen der Wehrpflichtigen (vgl. Urteile vom 22. Februar 1985, a.a.O. S. 15 m. w. N. und vom 12. Februar 1988 - BVerwG 8 C 22.86 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 10 S. 2).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

    Inhalt und Umfang die Begründung haben muß, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und den Umständen des Einzelfalls (BVerwGE 22, 215 ; 38, 191 ; 71, 63 ).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 29.02

    Aufnahme bzw. Streichung aus sog. Traditionsliste; traditionelle Arzneimittel;

    Dieser rechtliche Ansatz entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 13.80 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 2 S. 1 ) und bedarf aus Anlass des vorliegenden Falles keiner Vertiefung.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

    Im Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - (Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 36 S. 12 ) hat der Senat betont, daß die örtliche Zuständigkeit der Kreiswehrersatzämter für die Einberufung von Wehrpflichtigen seit dem Inkrafttreten des VwVfG grundsätzlich in dessen § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a geregelt ist.

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 13.80 - Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 2 S. 1 und vom 22. Februar 1985, a.a.O. S. 13) nimmt das angefochtene Urteil an, daß das durch die Absendung des Anhörungsschreibens vom 2. Februar 1981 eingeleitete Einberufungsverfahren nach seiner wehrpflichtrechtlichen Ausgestaltung ein selbständiges Verwaltungsverfahren im Sinne der im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3 VwVfG maßgebenden Legaldefinition des § 9 VwVfG darstellt.

    In dem bereits erwähnten Urteil vom 22. Februar 1985 (a.a.O. S. 18 ff.) hat der Senat ferner unter dem Blickwinkel der Interessen der Beteiligten und der zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens für den Fall des Zuständigkeitswechsels im Einberufungsverfahren die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 3 VwVfG für die Fortführung des Verfahrens durch die bisher zuständige Behörde bejaht.

  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Insoweit ähnelt die Entscheidungslage den Fällen, in denen das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung privater Interessen bei der Ermessensausübung für grundsätzlich unbeachtlich erklärt hat (so für die sog. Ermessenseinbürgerung: BVerwG-Entscheidungen vom 30. September 1958 I C 20.58, BVerwGE 7, 237; vom 1. Juli 1975 I C 44.70, BVerwGE 49, 44; vom 29. Juli 1985 1 B 78/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 2908; vom 21. Oktober 1986 1 C 44.84, NJW 1987, 856; für die Auswahl unter mehreren zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen: BVerwG-Entscheidungen vom 19. Juni 1974 VIII C 89.73, BVerwGE 45, 197; vom 22. Februar 1985 8 C 25.84, BVerwGE 71, 63, und vom 12. Februar 1988 8 C 22.86, BVerwGE 79, 68).
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 64.07

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine Fehlerunbeachtlichkeit gemäß § 46 VwVfG auch bei Planungsentscheidungen geprüft und mehrfach verschiedene Verfahrensfehler in Planfeststellungsverfahren für unbeachtlich gehalten (vgl. etwa Urteile vom 5. Dezember 1986 a.a.O. und vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252 m.w.N.), freilich - soweit ersichtlich - bislang noch nicht bei einem Mangel der örtlichen Zuständigkeit (vgl. aber das Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 25.84 - BVerwGE 71, 63 zur Beachtlichkeit des Mangels der örtlichen Zuständigkeit bei der Ermessensentscheidung über die Einberufung eines Wehrpflichtigen).
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

    bb) Einer Darlegung der Erwägungen, aus denen der Senator für Inneres im vorliegenden Fall seine Zuständigkeit wahrgenommen hat, bedurfte es nicht (vgl. insofern auch BVerwG, Urt. v. 22.2.1985 - 8 C 25/84, juris Rn. 21 für den Fall einer Fortführungsentscheidung nach § 3 Abs. 3 VwVfG ).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05

    Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung;

  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 22.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Einberufungsbescheid - Widerspruchsbescheid

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AS 284/15

    Erstattung der notwendigen Kosten des Widerspruchsverfahrens

  • VG Minden, 18.01.2024 - 12 K 4889/21

    Zurückstellung von Dienstleistungen, unbestimmter Rechtsbegriff, Tätowierungen

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

    Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens

  • BVerwG, 22.01.2003 - 6 C 18.02

    Klagebefugnis; Alarmreserve; Ausplanung; Begründung; Einberufungsbescheid;

  • BVerwG, 11.09.1992 - 8 B 107.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BFH, 11.08.2010 - VI B 143/09

    Zustimmung zur Fortsetzung eines Verwaltungsverfahrens nach Zuständigkeitswechsel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1988 - 11 A 2734/86
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 34.84

    Wehrersatzbehörde - Örtliche Zuständigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2002 - 11 S 659/02

    Zuständigkeitswechsel im Widerspruchsverfahren; unbefristete Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 19.08.1992 - 8 B 119.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.09.1990 - 8 CB 26.90

    Abschließende Regelung der Wehrdienstausnahmen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) -

  • BVerwG, 10.09.1990 - 8 B 113.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 29.20

    Klagebefugnis gegen Zurückstellung von Dienstleistungen

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 65.07

    Ermittlung des drittschützenden Charakters einer Rechtsnorm durch Auslegung;

  • BVerwG, 01.12.1988 - 8 B 143.88

    Abschließende Regelung der Wehrdienstausnahmen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) -

  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

  • VG Karlsruhe, 19.12.2023 - 8 K 4487/22

    Gewährung von Jugendhilfe; Zuständigkeitswechsel während des laufenden Bezugs;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 47/92

    Zulässigkeit einer Bewertungsobergrenze für beurkundete Niederschriften von

  • BVerwG, 15.05.1998 - 6 B 35.98

    Einberufungsbescheid; Musterungsbescheid; Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid;

  • SG Aachen, 19.12.2019 - S 2 R 447/19
  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 323/98

    Nutzungsentschädigung während der Durchführung des Bodensonderungsverfahrens

  • VG Karlsruhe, 11.04.2018 - 4 K 4973/15

    Beihilfe an eine landwirtschaftliche Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse

  • KG, 28.04.2008 - 2 Kart 1/08

    Missbrauchsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Abgabe eines

  • BVerwG, 14.01.2003 - 6 B 74.02

    Aufhebung eines Einberufungsbescheides zur Alarmreserve - Auswahlermessen der

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 60.85

    Zivildienstpflichtiger - Einberufung - Beschäftigungsstelle - Vortätigkeit

  • VG Aachen, 12.01.2006 - 4 K 1683/05

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ; Auswahlermessen bei der

  • VG Koblenz, 10.03.2004 - 7 L 616/04

    Neue Ausnahmen vom Wehrdienst verletzen nicht die Rechte der einberufenen

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 16/90

    Vorliegen des für einen Feststellungsantrag notwendigen Rechtsschutzbedürfnisses

  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 143/20

    Zurückstellung eines Reservisten von Dienstleistungen wegen früherer

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 28/92

    Notarrecht - Zurückweisung - Antrag - Verwaltungsakt - Begründung

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 CB 51.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.05.1996 - 8 B 77.96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bestimmung der

  • BVerwG, 11.07.1990 - 8 B 86.90

    Zuständigkeit des bisherigen Kreiswehrersatzamtes bei Änderung des

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 7 AS 109/11
  • BVerwG, 17.03.1988 - 5 B 60.87

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG Hamburg, 26.02.2007 - 10 WE 554/07

    Besondere Härte i.S.v. § 12 Abs. 2 Satz 1 WPflG; bei Ableistung des Wehrdienstes

  • VG Lüneburg, 13.08.2008 - 4 A 106/07

    Anhörung; Feldblock; Gesetzesvorbehalt; digitale Feldblockkarte Niedersachsen;

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