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   BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86   

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BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86 (https://dejure.org/1987,104)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1987 - 9 C 266.86 (https://dejure.org/1987,104)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 (https://dejure.org/1987,104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der Vertreibungsmaßnahmen - Materielle Beweislast - Umkehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVertriebG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 147
  • NJW 1988, 1227 (Ls.)
  • DÖV 1988, 267
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Die in Aussiedlerfällen zugunsten des deutschen Volkszugehörigen streitende widerlegbare Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ist eine gesetzliche Vermutung, die zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt (Ergänzung zu BVerwGE 74, 336).

    Allerdings ist das Berufungsgericht entsprechend der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336)zutreffend davon ausgegangen, daß das Bundesvertriebenengesetz kein Aussiedlergesetz ist.

    Das setzt indessen entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht voraus, daß - konkrete - Maßnahmen gegen den Aussiedler gerichtet waren, die ihn zum Verlassen des Vertreibungsgebiets veranlaßt haben (vgl. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O. S. 340).

    Vielmehr reichen die allgemeinen Spätfolgen der Vertreibung aus, die sich als Vertreibungsdruck in der Vereinsamung der in dem von der deutschen Bevölkerung weitgehend entvölkerten Vertreibungsgebiet Zurückgebliebenen sowie in allen sonstigen Umständen niederschlagen, die - wie z.B. staatliche Assimilierungsbestrebungen - ein Leben als Volksdeutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177 sowie Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O. S. 340).

    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 339 ) im Anschluß an diese Entscheidungen im einzelnen ausgeführt hat, spricht deshalb für den einzelnen Aussiedler zwar nicht schon - wie in der früheren Rechtsprechung angenommen (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352 : Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9) - eine unwiderlegbare Vermutung für eine vertreibungsbedingte Wohnsitzaufgabe, wohl aber wird widerlegbar vermutet, daß er wegen der Nachwirkungen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen das Vertreibungsgebiet verlassen hat.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Der Aussiedler muß daher das Vertreibungsgebiet wegen dieser Spätfolgen verlassen haben, also einem fortdauernden, gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdruck gewichen sein (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 ).

    Vielmehr reichen die allgemeinen Spätfolgen der Vertreibung aus, die sich als Vertreibungsdruck in der Vereinsamung der in dem von der deutschen Bevölkerung weitgehend entvölkerten Vertreibungsgebiet Zurückgebliebenen sowie in allen sonstigen Umständen niederschlagen, die - wie z.B. staatliche Assimilierungsbestrebungen - ein Leben als Volksdeutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177 sowie Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - a.a.O. S. 340).

    Das Gesetz unterstellt vielmehr in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG materiellrechtlich dem Grundsatz nach, daß die in dem Vertreibungsgebiet zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in dem bezeichneten Sinne unterliegt (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177; Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40 ; Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13 ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eindeutige Anhaltspunkte für eine Fallage in der Richtung bestehen, daß der Antragsteller das Vertreibungsgebiet möglicherweise ganz oder überwiegend aus vertreibungsfremden Gründen verlassen hat (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 178).

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 339 ) im Anschluß an diese Entscheidungen im einzelnen ausgeführt hat, spricht deshalb für den einzelnen Aussiedler zwar nicht schon - wie in der früheren Rechtsprechung angenommen (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352 : Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9) - eine unwiderlegbare Vermutung für eine vertreibungsbedingte Wohnsitzaufgabe, wohl aber wird widerlegbar vermutet, daß er wegen der Nachwirkungen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen das Vertreibungsgebiet verlassen hat.

    Diese Vermutung besteht kraft Gesetzes (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - a.a.O. S. 358).

  • BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58

    Anforderungen an die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Im Gegensatz zu den zum Bereich der Indizien und der Erfahrungssätze gehörenden sog. tatsächlichen Vermutungen, die im Rahmen der Beweiswürdigung schon dann als entkräftet angesehen werden können, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß andere Abläufe oder Tatsachen als die erfahrungsgemäßen oder indizierten ernsthaft in Betracht kommen, stellt die gesetzliche Vermutung eine Beweislastregel dar und führt zu einer Umkehrung der Beweislast (BGH. Urteil vom 12. November 1958 - IV ZR 128/58 - MDR 1959, 114: Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl. § 292 I 4 b, Rosenberg-Schwab. Zivilprozeßrecht, 14. Aufl. S. 712).

    Die Vermutung gilt unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im konkreten Fall (BGH, Urteil vom 12. November 1958, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 339 ) im Anschluß an diese Entscheidungen im einzelnen ausgeführt hat, spricht deshalb für den einzelnen Aussiedler zwar nicht schon - wie in der früheren Rechtsprechung angenommen (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 66.66 - BVerwGE 26, 352 : Urteil vom 12. Juni 1969 - BVerwG 8 C 125.67 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 9) - eine unwiderlegbare Vermutung für eine vertreibungsbedingte Wohnsitzaufgabe, wohl aber wird widerlegbar vermutet, daß er wegen der Nachwirkungen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen das Vertreibungsgebiet verlassen hat.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    "Verlassen" eines der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Vertreibungsgebiete bedeutet - wie der Zusammenhang der Vorschrift mit § 1 Abs. 1 BVFG ergibt - die Aufgabe eines dort bestehenden Wohnsitzes (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 16.86 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 2 - betreffend § 1 Abs. 2 Nr. 1 BVFG).
  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Für sich allein widerlegen sie die für ihn streitende Vermutung jedoch nicht, weil mancherlei vernünftige Gründe dafür bestanden haben können, trotz fortbestehender Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen zunächst in den Heimatstaat zurückzukehren (vgl. Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 -).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Das Gesetz unterstellt vielmehr in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG materiellrechtlich dem Grundsatz nach, daß die in dem Vertreibungsgebiet zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in dem bezeichneten Sinne unterliegt (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177; Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40 ; Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13 ).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 8 C 86.76

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Das Gesetz unterstellt vielmehr in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG materiellrechtlich dem Grundsatz nach, daß die in dem Vertreibungsgebiet zurückgebliebene deutsche Bevölkerungsgruppe in ihrer Gesamtheit den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in dem bezeichneten Sinne unterliegt (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - a.a.O. S. 177; Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40 ; Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13 ).
  • RG, 19.01.1918 - V 231/17

    Auswahl eines Testamentsvollstreckers durch einen Dritten; Anforderungen an einen

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
    Wenn dies nicht der Fall ist, muß von der gesetzlichen Vermutung ausgegangen werden (vgl. RGZ 92, 68 ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Vielmehr entstand der Rechtsstatus als Vertriebener (Aussiedler) nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG a.F. erst mit dem Verlassen des Vertreibungsgebiets (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46), was eine faktische Überschreitung der Grenze des Vertreibungsgebiets unter Aufgabe eines dort bestehenden Wohnsitzes voraussetzte (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [151]; Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 11 A 2603/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedler; Vorliegen

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 -, BVerwGE 78, 147 ff., ist das Bundesvertriebenengesetz kein Aussiedlergesetz.

    Dabei liegt dem Gesetz die - widerlegliche - Vermutung zugrunde, dass die Ausreise durch den Vertreibungsdruck bedingt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 , a. a. O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. April 2008 - 2 A 533/07 , und vom 3. Februar 2006 12 E 1538/05 ; Urteil vom 11. Januar 2000 2 A 5888/94 , juris, wobei der Vertreibungsdruck bereits über die - wie hier - gelebte deutsche Volkszugehörigkeit vermittelt wird.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 9 C 266.86 , a. a. O.; BT-Drucks. 12/3212, S. 22: "Aus der Lage, wie sie durch die gegen die deutschen Volksgruppen gerichteten Vertreibungs- und Verfolgungsmaßnahmen entstanden ist, können viele deutsche Volkszugehörige erst jetzt nach einer gewissen Liberalisierung der Verhältnisse für ihre Person die Konsequenzen ziehen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 9 C 266.86 , a. a. O., zur entsprechenden Situation bei den Aussiedlern i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG.

    vgl. zu solchen vor der Wohnsitzaufgabe im Aussiedlungsgebiet liegenden Gründen: § 4 Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz BVFG, BT-Drucks. 12/3212, S. 23: "Der Rückgriff auf Personen, die die Stichtagsvoraussetzungen erfüllen, ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Eltern oder Voreltern nach dem 31. März 1952 den Wohnsitz in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben"; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 9 C 266/86 , a.a.O.; zur Widerlegung der Regelvermutung des Vertreibungsdrucks unter den Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 b) und c) BVFG: BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 5 C 24.00 , Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5, juris, und vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2000 - 2 A 5888/94 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2011 - 12 A 2561/09

    Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt bei

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 -, BVerwGE 78, 147 ff., entschieden hat, ist das Bundesvertriebenengesetz kein Aussiedlergesetz.

    Dabei liegt dem Gesetz die - widerlegliche - Vermutung zugrunde, dass die Ausreise durch den Vertreibungsdruck bedingt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 16.04.2008 - 2 A 533/07 -, Beschluss vom 03.02.2006 - 12 E 1538/05 - Urteil vom 11.01.2000 - 2 A 5888/94 -, wobei der Vertreibungsdruck bereits über die - wie hier - gelebte deutsche Volkszugehörigkeit vermittelt wird.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 -, a.a.O., zur entsprechenden Situation bei den Aussiedlern i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG.

    vgl. zu solchen vor der Wohnsitzaufgabe im Aussiedlungsgebiet liegenden Gründen: § 4 Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz BVFG, BT-Drucks. 12/3212, S. 23: "Der Rückgriff auf Personen, die die Stichtagsvoraussetzungen erfüllen, ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Eltern oder Voreltern nach dem 31. März 1952 den Wohnsitz in die Aussiedlungsgebiete verlagert haben"; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266/86 -, a.a.O.; zur Widerlegung der Regelvermutung des Vertreibungsdrucks unter den Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 b) und c) BVFG: BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 - 5 C 24.00-, Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5, juris, und vom 21. Oktober 1997 - 9 C 27.96 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 11. Januar 2000 - 2 A 5888/94 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 8184/91

    Vertreibungsdruck in Polen; Aussiedler; Polen; Vermutung, gesetzliche;

    Die in ihrer Heimat verbliebenen Deutschen unterliegen einer fortdauernden Bedrückung durch fortwirkenden Vertreibungsdruck, der sich - naturgemäß - vor allem in ihrer Vereinsamung (als Deutsche in einer inzwischen fremdvölkischen Umgebung) sowie in allen sonstigen Umständen niederschlägt, die - wie z. B. staatliche Assimilierungsbestrebungen, geringschätzige Behandlung durch die übrige Bevölkerung - ein Leben als Deutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren (BVerwGE 51, 298 [304]; 52, 167 [177f]; 55, 40 [43]; 67, 13 [14] = NVwZ 1984, 41; BVerwGE 74, 336 [338 f.] = NJW 1987, 2032; BVerwGE 78, 147 [148] = NJW 1988, 1227 L).

    Sie stellt aber eine Beweislastregel dar und führt zur Umkehrung der Beweislast: Nur dann, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der betreffende Ausweisbewerber seine Heimat nicht aus vertreibungsbedingten Gründen, d. h. wegen seines Deutschtums, sondern aus vertreibungsfremden Gründen verlassen hat, besteht Anlaß dazu, dieser Frage nachzugehen, wobei die Behörde dann aber die volle Beweislast für das Vorliegen "vertreibungsfremder" Gründe trägt (BVerwGE 74, 336 = NJW 1987, 2032; BVerwGE 78, 147 = NJW 1988, 1227 L).

    Nachgewiesen zu werden braucht nur die Vermutungsbasis, die im Falle des § 1 II Nr. 3 BVFG im Verlassen des Vertreibungsgebietes als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger besteht (BVerwGE 78, 147 [149] = NJW 1988, 1227 L; OVG Münster, Urt. v. 11.3.1992 - 22 A 778/90).

    Der Nachweis von Umständen, die die vermutete Tatsache lediglich als unwahrscheinlich erscheinen lassen, reicht nicht aus; denn die Vermutung gilt unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im konkreten Fall (BVerwGE 78, 147 [149] = NJW 1988, 1227 L);.

    Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also die Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte, der Ast. sei aus vertreibungsbedingten Gründen ausgereist (BVerwGE 78, 147 [150] = NJW 1988, 1227 L).

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 985/92

    Deutsche; Polnische Verwaltung; Ostgebiete; Vertriebene; Aussiedler

    Die in ihrer Heimat verbliebenen Deutschen unterliegen einer fortdauernden Bedrückung durch fortwirkenden Vertreibungsdruck, der sich - naturgemäß - vor allem in ihrer Vereinsamung (als Deutsche in einer inzwischen fremdvölkischen Umgebung) sowie in allen sonstigen Umständen niederschlägt, die - wie z. B. staatliche Assimilierungsbestrebungen, geringschätzige Behandlung durch die übrige Bevölkerung - ein Leben als Deutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren (BVerwGE 51, 298/304; 52, 167/177 f; 55, 40/43; 67, 13/14; 74, 336/338 f; 78, 147/148).

    Sie stellt aber eine Beweislastregel dar und führt zur Umkehrung der Beweislast: Nur dann, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der betreffende Ausweisbewerber seine Heimat nicht aus vertreibungsbedingten Gründen, d. h. wegen seines Deutschtums, sondern aus vertreibungsfremden Gründen verlassen hat, besteht Anlaß dazu, dieser Frage nachzugehen, wobei die Behörde dann aber die volle Beweislast für das Vorliegen vertreibungsfremder Gründe trägt (BVerwGE 74, 336; 78, 147).

    Nachgewiesen zu werden braucht nur die Vermutungsbasis, die im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG im Verlassen des Vertreibungsgebietes als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger besteht (BVerwGE 78, 147/149; Beschluß vom 19.5.1992 - 9 B 346.91; OVG NW, Urteil vom 11.3.1992 - 22 A 778/90).

    Der Nachweis von Umständen, die die vermutete Tatsache lediglich als unwahrscheinlich erscheinen lassen, reicht nicht aus; denn die Vermutung gilt unabhängig vom Grad ihrer Wahrscheinlichkeit im konkreten Fall (BVerwGE 78, 147/149).

    Vielmehr müssen Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet, die also die Möglichkeit ausschließen, daß die gesetzliche Vermutung zutreffen könnte, der Antragsteller sei aus vertreibungsbedingten Gründen ausgereist (BVerwGE 78, 147/150).

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung -

    Zur Widerlegung der in Aussiedlerfällen zugunsten des Volksdeutschen streitenden Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (im Anschluß an BVerwGE 78, 147 = NJW 1988, 1227 L).

    Wie der Senat im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78, 147) entschieden hat, handelt es sich bei dieser Vermutung um eine gesetzliche Vermutung, die zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führt.

    Vielmehr muß es sich um eine Anpassung auch in kultureller und volkstumsmäßiger Hinsicht, wie etwa in bewußter Abwendung vom deutschen Volkstum, handeln (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O.).

    Die Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erschöpfen sich jedoch nicht in einem Vereinsamungsgefühl, sondern bestehen - wie im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (a.a.O. S. 340) sowie im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (a.a.O. S. 148) ausgeführt - auch in allen sonstigen Umständen, die ein Leben als Volksdeutscher in den Vertreibungsgebieten erschweren, wie z.B. geringschätzige Behandlung durch die übrige Bevölkerung, staatliche Assimilierungsbestrebungen, versteckte Schikanen, kleinliche Behandlung im Verkehr mit Behörden usw. In dieser Hinsicht hat die Klägerin in ihrer vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Klageschrift vorgetragen, ihre Eltern seien keineswegs aus privaten Gründen nach Ungarn gegangen, sondern weil sie einer doppelten Benachteiligung hätten entkommen wollen, nämlich derjenigen, der die Mutter als deutsche Volkszugehörige ausgesetzt gewesen sei, und derjenigen, die der Vater als Ungar habe hinnehmen müssen.

  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag;

    Das Bundesvertriebenengesetz will - wie der Senat bereits entschieden hat - "dem Volksdeutschen, wenn er auf Grund seines eigenen Entschlusses das Vertreibungsgebiet verlassen hat, die Eingliederung in das Leben der Bundesrepublik Deutschland erleichtern" (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 ).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 27.92

    Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der

    Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen streitet eine zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, so daß in aller Regel ohne weiteres im Wege der Rechtsanwendung von einem vertreibungsbedingten Verlassen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete auszugehen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O.).

    Ebenso widerlegen die Besuchsreisen der Klägerin in die Bundesrepublik die gesetzliche Vermutung nicht (vgl. Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 266/86]).

    Das Bundesvertriebenengesetz will jedoch keine Aussiedlerfälle hervorrufen, sondern dem Volksdeutschen, wenn er aufgrund seines eigenen Entschlusses das Vertreibungsgebiet verlassen hat, die Eingliederung in das Leben der Bundesrepublik erleichtern (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Von einem Verlassen des Vertreibungsgebietes aus vertreibungsbedingten Gründen ist wegen der insoweit streitenden widerlegbaren gesetzlichen Vermutung zwar grundsätzlich auszugehen (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).
  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 27.96

    Volksdeutscher aus der früheren Sowjetunion (Kirgisien); gehobene berufliche

    Einen im Vertreibungsgebiet erreichte gehobene berufliche Position sowie eine besondere Bindung an das dortige politische System reichen für sich allein zu einer Widerlegung nicht aus (Fortführung von BVerwGE 78, 147).

    Dies ist in aller Regel im Wege der Rechtsanwendung als gesetzlich vermutete Tatsache der Entscheidung zugrunde zu legen (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147, 150).

    Widerlegt ist die gesetzliche Vermutung vielmehr nur dann, wenn mit der gehobenen beruflichen Position eine in bewußter Abwendung vom deutschen Volkstum erfolgte Anpassung an andere Nationalitäten im Vertreibungsgebiet verbunden war, weil es in diesem Fall ausgeschlossen ist, daß der Volksdeutsche von den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen noch betroffen gewesen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - a.a.O. S. 152; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, 5.15).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 11 A 2169/10

    Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch einen aus den

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

  • VGH Bayern, 13.05.2004 - 20 B 02.2480

    Pflicht von Gewerbetreibenden zur Vorhaltung und Nutzung von Abfallbehältern

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 3.97

    Vertriebenenrecht - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 BVFG n.F., Begriff der

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 46.96

    Einziehung des Vertriebenenausweises nach dem 31. Dezember 1992 - Volksdeutsche

  • VGH Hessen, 28.04.1992 - 7 UE 2324/85

    Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel eines Vertriebenenausweisbewerbers;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - 11 A 2095/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids im Falle des Nachweises der

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 39.92

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zur deutschen

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

  • BVerwG, 21.10.1997 - 9 C 47.96

    Einordnung des Klägers als "Vertriebener" - Verlassen der früheren Sowjetunion

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 38.92

    Antrag auf Erteilung eines Vertriebenenausweises - Erforderlichkeit der Darlegung

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 334/91

    Deutschkenntnisse; Volksdeutsches Bewußtsein; Spätgeborener; Glaubensbekenntnis;

  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche

  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 72.88

    Lastenausgleich - Behördliche Zwangsmaßnahmen - Vermögensverlust -

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

  • BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20

    Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit

  • BVerwG, 10.05.1990 - 3 C 55.87

    Feststellung von Vertreibungsschäden nach dem Feststellungsgesetz (FG) -

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen

  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 12 A 423/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach BVFG bei Nichtgeltendmachung

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91

    Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - 12 A 477/10

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach BVFG bei Vorliegen von

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 333/91

    Mosaische Konfesssion; Vertriebenenausweis; Lettland; Volkstumsbekenntnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1996 - 2 A 1309/96

    Antrag einer tschechischen Staatsangehörigen auf Aufnahme als Aussiedlerin;

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 9.92

    Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der

  • BVerwG, 24.01.1989 - 9 B 356.88

    Wohnsitzbegriff des Bundesvertriebenengesetzes - Überprüfung der

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 51.96

    Aufnahmevoraussetzungen für Spätaussiedler aus Osteuropa

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises einer aus Polen stammenden deutschen

  • VGH Hessen, 22.05.1992 - 7 UE 2402/85

    AUSSIEDLER; BEKENNTNISLAGE; BESTÄTIGUNGSMERKMAL; FRÜHGEBORENER; INDIZWIRKUNG;

  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 202/11
  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

  • VGH Hessen, 14.03.1994 - 7 UE 1006/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises: Voraussetzungen des Bekenntnisses eines

  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 7 UE 618/90

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins

  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens -

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 19.97

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Einordnung als Spätaussiedler nach

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 21.97

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Benachteiligungen von

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1109/85

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

  • BVerwG, 28.11.1990 - 3 C 10.89

    Lastenausgleichsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines

  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290

    Abfallverbringung nach Tschechien; Abfall zur Verwertung (Grüne Liste); Abfall

  • VG Karlsruhe, 15.10.2008 - 7 K 1409/07

    Befreiung von Studiengebühren bei Schwerbehinderung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1997 - 16 S 1956/96

    Vertriebenenausweis: deutsche Volkszugehörigkeit - Indiz für die Abwendung vom

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1108/85

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 16 S 2682/94

    Widerlegung der Vermutung des Vertreibungsdrucks bei Personen mit herausgehobener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 12 A 917/14

    Gewährung eines weitergehenden studiendauerabhängigen Teilerlasses der

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 1082/93

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Vertreibungsgebiet;

  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 7 UE 883/86

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen jüdischen Aussiedler aus der

  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 77.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 31.07.1992 - 7 UE 1046/87

    Einzelfall einer erfolglosen, auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • VG Berlin, 23.02.2018 - 13 K 163.16

    Bauvorbescheid für die Erweiterung eines Discountmarktes in einem faktischen

  • BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 63.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 181.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 11 E 873/11

    Gelten einer gesetzlich widerlegbaren Vermutung für das Vorliegen von

  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • VGH Hessen, 29.11.1996 - 7 UE 1303/94

    Vertriebenenausweis: Domizilwille von Personen, die infolge von

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 242.92

    Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens eines

  • BVerwG, 26.10.1992 - 9 B 152.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

  • BVerwG, 27.05.1992 - 9 B 345.91

    Beschwerde gegen die Nichzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1997 - 16 S 1540/96

    Vertriebenenrecht: Rücknahme eines Aufnahmebescheides bzw einer

  • BVerwG, 22.01.1996 - 9 B 736.95

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen

  • BVerwG, 11.12.1991 - 9 B 108.91

    Allgemeine Anforderungen an die in Aussiedlerfällen zugunsten des deutschen

  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 B 110.88

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 28.06.2018 - 13 K 4.18

    Faktisches Mischgebiet: Darf Lebensmittelmarkt erweitert werden?

  • VG Augsburg, 06.05.2009 - Au 6 K 08.1405

    Kurbeitragsrecht; Aufenthalt zu Kur- und Erholungszwecken; keine Befreiung trotz

  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 7 UE 2326/90

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises für einen nach Abschluß der allgemeinen

  • BVerwG, 17.05.1989 - 9 B 164.89

    Bestehen einer widerlegbaren gesetzlichen Vermutung für das Verlassen des

  • BVerwG, 28.06.1988 - 9 B 182.88

    Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) -

  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 82.88

    Rechtsmittel

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 5 L 338/91

    Wehrmacht; Wehrdienst; Staatsangehörigkeit; Polen; Deutsche Minderheit; Deutsche

  • VG Minden, 14.07.2010 - 11 K 1737/06

    Abstellen auf die Rechtslage zum Entscheidungszeitpunkt bei Entscheidungen über

  • VGH Hessen, 19.05.1989 - 7 UE 2176/86

    Vertriebenenausweis; ethnisch gemischte Familie; Rückkehr ins Vertreibungsgebiet

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 366/91

    Vertreibungsdruck; Asylverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 6 S 763/92

    Aussiedler: Widerlegung der gesetzlichen Vermutung fortdauernden

  • VG Braunschweig, 07.11.1990 - 8 A 8491/90

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises; Spätfolgen der allgemeinen

  • VG Köln, 16.04.2018 - 7 K 13183/17

    Anspruch eines in Grosny/Tschetschenien geborenen Antragstellers auf Erteilung

  • VG Karlsruhe, 24.04.1998 - 3 K 615/98

    Anspruch auf Erteilung eines Vertriebenenausweises/einer

  • VG Minden, 05.05.2010 - 11 K 3273/09

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedler gemäß § 27 Abs. 1 S. 1

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