Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1114
BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85 (https://dejure.org/1988,1114)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1988 - 6 P 35.85 (https://dejure.org/1988,1114)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 (https://dejure.org/1988,1114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Video-Anlage - Beschäftigte - Arbeitsplatz - Installation - Versteckte Beobachtung - Überwachungseinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 143
  • NJW 1989, 848
  • NVwZ 1989, 378 (Ls.)
  • DVBl 1989, 200
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85
    Schon in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - (DVBl. 1988, 355 = PersR 1988, 51 = CR 1988, 498) hat der Senat - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - den Schutzzweck der Vorschrift darin gesehen, durch eine weitreichende und gleichberechtigte Beteiligung der Personalvertretung sicherzustellen, daß die Beeinträchtigungen und Gefahren für den Schutz der Persönlichkeit der Beschäftigten am Arbeitsplatz, welche von der Technisierung der Verhaltens- und Leistungskontrolle ausgehen, auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben.

    Dieses weite Verständnis des Begriffes "überwachen", von dem der Senat schon in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - (a.a.O.) ausgegangen ist, gebietet der mit der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG bezweckte Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten.

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85
    Dahinter steht die Überlegung, daß ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise kontrolliert zu werden, unter einen Überwachungsdruck geraten kann, der ihn in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert (ebenso BAGE 51, 143 ).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85
    Ob er im Verhältnis der Deutschen Bundespost zu ihren Beschäftigten dienst- bzw. arbeitsrechtlich zulässig ist und in einer Phase der verwaltungsinternen Ermittlungen, in der noch kein personell konkretisierter Tatverdacht besteht, mit dem in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Schutz der Persönlichkeit zu vereinbaren ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 -, NZA 1988, 92 = JZ 1988, 108 = BB 1988, 137), erscheint zwar zweifelhaft, bedarf aber keiner Erörterung, weil das vom Antragsteller in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht unabhängig davon besteht, ob der Einsatz der Anlage zulässig ist oder nicht.
  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 21.86
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85
    Anders als in einem anderen, gleichzeitig entschiedenen Fall (BVerwG 6 P 21.86) ist somit die Initiative zum Einsatz der Anlage von ihm und nicht vom Vorsteher des betroffenen Postamts ausgegangen.
  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    Als solche sind Anlagen oder Geräte anzusehen, die unter Verwendung nicht menschlicher, sondern anderweit erzeugter Energie mit den Mitteln der Technik, insbesondere der Elektronik, eine selbstständige Leistung erbringen (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 ).

    Dahinter steht die Überlegung, dass ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mithilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise kontrolliert zu werden, unter einen Überwachungsdruck geraten kann, der ihn in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 ).

    Wegen des dargestellten Schutzzwecks des Mitbestimmungstatbestandes (BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 und vom 23. September 1992 - 6 P 26.90 - BVerwGE 91, 45 ) kommt es nicht auf die Urheberschaft, sondern auf den Inhalt und Informationsgehalt der Daten an, nämlich darauf, ob sie über Verhalten und Leistung der Beschäftigten Auskunft geben können.

    Soweit demnach eine spätere Auswertung nicht ausgeschlossen erscheint, hängt die objektive Überwachungseignung einer technischen Einrichtung, deren Einsatz in jeder Phase dieses Überwachungsvorgangs (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 ) und somit auch nur als ein Teil dieses Vorgangs (BAG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - juris Rn. 20 und vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - BAGE 157, 220 Rn. 22) mitbestimmungsrelevant ist, nicht davon ab, ob eine Auswertung durch die technische Einrichtung selbst, eine andere technische Einrichtung oder sogar manuell durchgeführt werden könnte.

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22

    Mitbestimmungsrecht des Personalreates im Zusammenhang mit dem Betrieb einer

    Als solche sind Anlagen oder Geräte anzusehen, die unter Verwendung nicht menschlicher, sondern anderweit erzeugter Energie mit den Mitteln der Technik, insbesondere der Elektronik, eine selbstständige Leistung erbringen (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 ).

    Dahinter steht die Überlegung, dass ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mithilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise kontrolliert zu werden, unter einen Überwachungsdruck geraten kann, der ihn in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 ).

    Wegen des dargestellten Schutzzwecks des Mitbestimmungstatbestandes (BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 und vom 23. September 1992 - 6 P 26.90 - BVerwGE 91, 45 ) kommt es nicht auf die Urheberschaft, sondern auf den Inhalt und Informationsgehalt der Daten an, nämlich darauf, ob sie über Verhalten und Leistung der Beschäftigten Auskunft geben können.

    Soweit demnach eine spätere Auswertung nicht ausgeschlossen erscheint, hängt die objektive Überwachungseignung einer technischen Einrichtung, deren Einsatz in jeder Phase dieses Überwachungsvorgangs (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 ) und somit auch nur als ein Teil dieses Vorgangs (BAG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - juris Rn. 20 und vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - BAGE 157, 220 Rn. 22) mitbestimmungsrelevant ist, nicht davon ab, ob eine Auswertung durch die technische Einrichtung selbst, eine andere technische Einrichtung oder sogar manuell durchgeführt werden könnte.

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    a) Als technische Einrichtungen im Sinne des vorbezeichneten Mitbestimmungstatbestandes sind Anlagen oder Geräte anzusehen, die unter Verwendung nicht menschlicher, sondern anderweit erzeugter Energie mit den Mitteln der Technik, insbesondere der Elektronik, eine selbständige Leistung erbringen (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 63 S. 37 und vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - BVerwGE 91, 45 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 81 S. 99).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Denn ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit behindert (BVerwGE 80, 143, 145 f.; BAGE 51, 143, 150).
  • StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981

    1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die

    Technische Einrichtungen, die ihrer Konstruktion oder konkreten Verwendungsweise nach eine Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten ermöglichen, unterfallen regelmäßig dem Mitbestimmungsrecht nach § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986, a.a.O., S. 1108; BVerwG, Beschlüsse vom 27.11.1991 - BVerwG 6 P 7.90 -, Juris, vom 31.08.1988 - BVerwG 6 P 35.85 -, BVerwGE 80, 143 [146 f.], und vom 23.09.1992 - BVerwG 6 P 26.90 -, Juris).

    Denn ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.1988 - BVerwG 6 P 35.85 -, BVerwGE 80, 143 [145 f.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 518/00

    Mitbestimmung: technische Einrichtung zur Überwachung

    Denn ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 (145f.) = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 63 und vom 27. November 1991 - BVerwG 6 P 7.90 - a.a.O.), ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt.

    Dabei hat der Senat etwa auch die Verstärkung eines Überwachungsdrucks berücksichtigt, die aus den Ungewißheiten einer als "nur" möglich bekannten, aber verdeckten und daher nicht erkennbaren Überwachung herrühren kann (vgl. BVerwGE 80, 143, 147f.).

    Der Senat hat daher in seinem Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - a.a.O. ausgeführt, daß bei der Einführung und Anwendung von Anlagen, die - wie etwa eine Betriebsfernsehanlage - zu den verschiedensten Zwecken einsetzbar sind, auf die speziellen Einsatzbedingungen abzustellen ist.

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Die Beteiligung der Personalvertretung soll das Interesse der Beschäftigten, das Vorhandensein und die Benutzung solcher Einrichtungen auf das betriebsbedingt erforderliche Maß zu beschränken, zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwGE 80, 143 [145 f.]; 91, 45 [50]).
  • VG Sigmaringen, 28.07.2020 - PL 11 K 4795/18

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats; Weisung an einen

    Die Voraussetzungen für ein Mitbestimmungsrecht auf der Grundlage von § 75 Abs. 4 Nr. 11 LPVG sind auch dann gegeben, wenn durch die technische Überwachungseinrichtung nicht sämtliche Beschäftigte der Dienststelle, sondern nur einzelne Aspekte des Verhaltens bestimmter Beschäftigter oder nur Einzelne überwacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

    Ein Beschäftigter, der befürchten muß, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert (Beschluß vom 31. August 1988 - BVerwG 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143).
  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 338/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Erfassung und Auswertung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00

    Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von

  • VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 06.3061

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats;

  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 21.86

    Mitbestimmung eines Personalrates - Installation und Anwendung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - PB 15 S 334/93

    Mitbestimmung beim Einsatz einer Videokamera für strafrechtliche Ermittlungen -

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.2639

    Das Ausdrucken, Auswerten und Sammeln von Bestandteilen elektronisch geführter

  • VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 2720/01

    Zustimmungsverweigerung wegen fehlender Ausschreibung einer Drittmittelstelle

  • OVG Berlin, 18.07.1991 - PV Bln 9.91

    Computergestützte Evaluation der Lehre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 1 A 199/98

    Erteilung der Zustimmung des Personalrates zwecks Ausstattung einer Hochschule

  • VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2675/90

    Mitbestimmungsrecht bei Einführung einer EDV-gestützten Parkerlaubnisverwaltung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1989 - CB 13/87

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einführung eines Textsystems

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.2641

    Das Ausdrucken, Auswerten und Sammeln von Bestandteilen elektronisch geführter

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3572/87

    Personalvertretung: Einführung der EDV

  • VG Köln, 05.03.2012 - 33 K 4054/11

    Verletzung einer Dienstvereinbarung durch Bereitstellung und Verwendung von Daten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht