Rechtsprechung
BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 01.07.1985 - X/2 E 51/85
- BVerwG, 13.10.1986 - 6 B 128.85
- BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Papierfundstellen
- BVerwGE 81, 239
- NJW 1990, 266 (Ls.)
- NVwZ 1989, 1066
- DÖV 1990, 298
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Eine Gewissensentscheidung unterscheidet sich danach von anderen sittlichen Entscheidungen durch ihre unabdingbare Verbindlichkeit; die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer "Gewissensnot" beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung aber hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zum Recht der Kriegsdienstverweigerung vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - (BVerfGE 12, 45 ) aufgezeigt, und darüber ist auch der Senat mit seinen Anforderungen nicht hinausgegangen (…so ausdrücklich klargestellt im Urteil vom 22. November 1974, a.a.O.).Schon das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 20. Dezember 1960 (a.a.O. Seite 55/56) klargestellt, die richterliche Prüfungsbefugnis gehe jedenfalls nicht so weit, daß die Gewissensentscheidung in irgendeinem Sinne, etwa als "irrig", "falsch" oder "richtig", inhaltlich bewertet werden dürfe.
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
In seinem Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80) hat der Senat zwar noch an diesem Erfordernis des "schweren seelischen Schadens" festgehalten; zugleich hat er aber die Maßgeblichkeit der "Gewissensnot" als Merkmal einer Gewissensentscheidung hervorgehoben.Eine Gewissensentscheidung unterscheidet sich danach von anderen sittlichen Entscheidungen durch ihre unabdingbare Verbindlichkeit; die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer "Gewissensnot" beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung aber hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zum Recht der Kriegsdienstverweigerung vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - (BVerfGE 12, 45 ) aufgezeigt, und darüber ist auch der Senat mit seinen Anforderungen nicht hinausgegangen (so ausdrücklich klargestellt im Urteil vom 22. November 1974, a.a.O.).
- BVerwG, 25.02.1986 - 6 B 185.84
Maß der Gewissensbelastung für eine Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Er hat im Gegenteil in jüngerer Zeit, weil die Anforderung eines "schweren seelischen Schadens" mißverstanden werden kann (etwa im Sinne eines notwendigen pathologischen Befundes mit der Folge, daß z.B. ein "robust wirkender" Wehrpflichtiger, wie ihn das Verwaltungsgericht im Kläger gesehen hat, möglicherweise trotz schwerer Gewissensnot nicht anerkannt würde), wie das Bundesverfassungsgericht a.a.O. maßgeblich nur noch auf das Erfordernis einer "schweren Gewissensnot" abgestellt (vgl. etwa Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - sowie Beschluß vom 25. Februar 1986 - BVerwG 6 B 185.84 -).
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Bereits in seinem Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - (Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30) hat der erkennende Senat, im Anschluß an das Grundsatzurteil des 8. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - (BVerwGE 41, 53), klargestellt, daß an die Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG zu strenge Anforderungen gestellt werden, wenn eine solche nur unter der Voraussetzung bejaht wird, daß die Persönlichkeit des Wehrpflichtigen beim Zwang zum Wehrdienst "zerbrechen" würde. - BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Er hat im Gegenteil in jüngerer Zeit, weil die Anforderung eines "schweren seelischen Schadens" mißverstanden werden kann (etwa im Sinne eines notwendigen pathologischen Befundes mit der Folge, daß z.B. ein "robust wirkender" Wehrpflichtiger, wie ihn das Verwaltungsgericht im Kläger gesehen hat, möglicherweise trotz schwerer Gewissensnot nicht anerkannt würde), wie das Bundesverfassungsgericht a.a.O. maßgeblich nur noch auf das Erfordernis einer "schweren Gewissensnot" abgestellt (vgl. etwa Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - sowie Beschluß vom 25. Februar 1986 - BVerwG 6 B 185.84 -). - BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen - …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Dies ist auch die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 158.73 - sowie aus jüngerer Zeit zum Beispiel Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73
Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Dies ist auch die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 158.73 - sowie aus jüngerer Zeit zum Beispiel Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 80.73
Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Bereits in seinem Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 80.73 - (Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 30) hat der erkennende Senat, im Anschluß an das Grundsatzurteil des 8. Senats vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - (BVerwGE 41, 53), klargestellt, daß an die Voraussetzungen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG zu strenge Anforderungen gestellt werden, wenn eine solche nur unter der Voraussetzung bejaht wird, daß die Persönlichkeit des Wehrpflichtigen beim Zwang zum Wehrdienst "zerbrechen" würde.
- BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum
Der Zusammenhang der genannten Verfassungsbestimmungen erhellt zunächst, daß hier entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze zu Offenbarungspflichten im Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer (BVerwGE 81, 239) oder bei glaubensbedingten Anträgen auf Befreiung vom Schwimm- oder Sportunterricht (BVerwGE 94, 82 ff., 87) nicht heranzuziehen sind. - BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen …
Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ). - BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung …
Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).
- BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17
Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei
Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 = juris Rn. 9 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 = juris Rn. 11 f.). - BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 22.94
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Versäumung der …
Auch eine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Senats vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239, auf der es beruhen könnte, läßt sich nicht feststellen.Zwar hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich davon gesprochen, daß eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe voraussetze, daß der Wehrpflichtige bei einer Zuwiderhandlung gegen das Gebot seines Gewissens "innerlich zerbrechen oder jedenfalls schweren seelischen Schaden nehmen würde"; eine solche Anforderung stände allerdings im Widerspruch zu dem angeführten Urteil des Senats vom 1. Februar 1989, a.a.O., wonach für die Annahme einer Gewissensentscheidung i.S. von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG gerade nicht das "Zerbrechen der Persönlichkeit" und auch nicht ein "schwerer seelischer Schaden" als Folge des Zwanges, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, verlangt werden dürfen, sondern bereits eine "schwere Gewissensnot" des Wehrpflichtigen genügt, die zwar im Einzelfall zu einem seelischen Schaden führen kann, aber nicht muß.
Aus diesem Grunde würde im übrigen das angefochtene Urteil selbst bei einer Abweichung von dem angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1989, a.a.O., jedenfalls nicht auf dieser Abweichung beruhen.
- BVerwG, 03.08.2018 - 6 B 124.18
Aufklärungspflicht; Berufssoldat; Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an …
Dies ist aufgrund der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, des bisherigen Verhaltens, der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie aufgrund der Motivation seiner Entscheidungsbildung zu beurteilen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 ; vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).Das Verwaltungsgericht muss als Ergebnis seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung hinreichend sicher überzeugt sein, dass der Kläger die erforderliche Gewissensentscheidung getroffen hat (stRspr, vgl. Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 ; vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ;… Beschluss vom 26. Juni 2014 - 6 B 17.14 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 11 Rn. 6 ff.).
- BVerwG, 22.02.2024 - 6 B 63.23 Dies ist aufgrund der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, des bisherigen Verhaltens, der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie aufgrund der Motivation seiner Entscheidungsbildung zu beurteilen (BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53 , vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).
- BVerwG, 01.03.1989 - 6 C 63.86
Annahme einer Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit Waffe - Schwerer …
Für die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG darf nicht ein "schwerer seelischer Schaden" als Folge des Zwanges, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, verlangt werden; vielmehr genügt eine "schwere Gewissensnot" des Wehrpflichtigen, die im Einzelfall zu einem seelischen Schaden führen kann, aber nicht muß (im Anschluß an Urteil vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 C 61.86 -).Eine solche "schwere Gewissensnot" kann im Einzelfall zu einem "schweren seelischen Schaden" führen, muß es aber nicht (vgl. dazu aus jüngster Zeit Urteil vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 C 61.86 -).
- VGH Hessen, 05.02.2016 - 9 B 16/16
ABWÄGUNG; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BLEIBEINTERESSE; GEBUNDENE …
Eine Gewissensentscheidung in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sittliche Entscheidung, die der Kriegsdienstverweigerer innerlich als für sich bindend erfährt und gegen die er nicht handeln kann, ohne in schwere Gewissensnot zu geraten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18.10.1972 - VIII C 46.72 -, [...] Rn. 9 ff., und vom 01.02.1989 -6 C 61/86, [...] Rn. 11 f.). - VG Augsburg, 19.11.2019 - Au 6 K 17.34205
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen türkischen Kurden
Rspr., BVerwG, U.v. 18.10.1972 - 8 C 46.72 - BVerwGE 41, 53/55; BVerwG, U.v. 24.10.1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216/221; BVerwG, U.v. 1.2.1989 - 6 C 61.86 -BVerwGE 81, 239/240 f.). - BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 55.20
Anerkennung einer Sanitätsoffizierin als Kriegsdienstverweigerin
- BVerwG, 11.04.1990 - 6 C 36.88
Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit der Beantwortung eines …
- VG Saarlouis, 31.07.2019 - 6 K 313/18
Asylverfahren; Verfolgung von HDP-Mitgliedern; Wehrdienstpflicht für Kurden
- BVerwG, 03.04.1990 - 6 C 50.87
Ausgehen von einem unrichtigen Sachverhalte
- VG Augsburg, 17.12.2019 - Au 6 K 17.35166
Kein Anspruch auf Asylanerkennung oder subsidiären Schutz
- VG Aachen, 11.11.2019 - 6 K 1417/19
Asyl; Türkei; unglaubhaft; Beweisanträge; Gegenvorstellung
- VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Gruppenverfolgung
- BVerwG, 07.07.1989 - 6 C 3.88
Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, obwohl …
- VG Wiesbaden, 20.04.2021 - 3 K 3683/17
Türkei: Klage abgewiesen; keine Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz …
- VG Schwerin, 20.09.2017 - 5 A 1249/17
Asylanerkennung eines Ukrainers; Abschiebungsverbot wegen Verfolgung bei Rückkehr …
- BVerwG, 30.03.1990 - 6 C 45.87
Problematik der "sozialen Verteidigung" als Voraussetzung für die Anerkennung als …
- VG Magdeburg, 19.02.2019 - 11 A 8/18
Asylklage in der Türkei wegen Verfolgung eines kurdischstämmigen …
- VG Darmstadt, 03.06.2014 - 7 K 392/12
- VG Minden, 14.01.2014 - 10 K 90/13
Berechtigung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit auf Anerkennung als …
- VG Augsburg, 22.07.2020 - Au 6 K 19.30085
Verfahren wegen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Koblenz, 29.09.2004 - 2 K 1599/04
- VG Aachen, 14.10.2019 - 6 K 2176/18
- VG München, 13.12.2016 - M 4 K 15.4018
Keine Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer
- VG Stuttgart, 12.02.2021 - A 3 K 375/20
Türkei: Verfolgung durch Geheimdienst aufgrund Verwandter bei der PKK nicht …
- VG Dresden, 28.08.2014 - A 3 K 417/13
- VG München, 25.02.2014 - M 4 K 13.3980
Anerkennung einer Zeitsoldatin / Stabsärztin als Kriegsdienstverweigerer …
- VG Karlsruhe, 09.07.2021 - A 10 K 1357/20
Türkei: Keine Gruppenverfolgung von Armeniern oder Kurden; Wehrdiensteinzug …
- VG Augsburg, 01.09.2020 - Au 6 K 19.30565
Keine Schutzgewähr wegen Wehrdienstentziehung bei türkischem Asylbewerber …
- VG Schleswig, 20.07.2017 - 12 A 313/15
Anerkennung eines Soldaten aus Zeis als Kriegsdienstverweigerer; Stellung des …
- VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 2618/15
Kriegsdienstverweigerung; Beleg der Gewissensentscheidung; Parteivernehmung; …
- BVerwG, 11.12.1990 - 6 B 22.90
Schwere Gewissensnot eines Wehrpflichtigen als Voraussetzung für die Verweigerung …
- OVG Sachsen, 07.04.2014 - A 3 A 811/12
Türkei, Asylverfahren, Wehrdienstverweigerung
- VG München, 13.06.2013 - M 15 K 13.572
Kriegsdienstverweigerungsantrag eines Soldaten auf Zeit
- VG Gera, 29.09.2021 - 1 K 2454/19
Recht der Kriegsdienstverweigerung
- VG Augsburg, 09.11.2020 - Au 4 K 19.31816
Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer …
- VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1301
Kriegsdienstverweigerungsantrag eines Soldaten auf Zeit
- VG München, 03.06.2014 - M 4 K 14.1308
Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer (verneint)
- VG Würzburg, 29.04.2014 - W 1 K 13.898
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Berufssoldat; Gewissensgründe; …
- VG München, 01.04.2014 - M 4 K 13.1787
Kriegsdienstverweigerung; Anerkennung eines Zeitsoldaten als …
- VG Würzburg, 28.02.2014 - W 1 K 13.544
Zeitsoldat; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Gewissensentscheidung; …
- VG München, 04.07.2013 - M 15 K 13.1383
Antrag eines Soldaten auf Zeit auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- VG München, 13.06.2013 - M 15 K 13.125
Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer (verneint)
- VG München, 13.06.2013 - M 15 K 13.100
Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer
- VG Arnsberg, 28.06.2006 - 9 K 2860/05
Stabsärztin als Kriegsdienstverweigerin anerkannt // Reservistin müsste sonst mit …
- VG Würzburg, 21.02.2017 - W 1 K 16.589
Anerkennung einer Zeitsoldatin als Kriegsdienstverweigerin
- VG Minden, 27.11.2015 - 10 K 759/14
- VG Augsburg, 19.03.2015 - Au 2 K 14.833
Wehrrecht; Recht der Kriegsdienstverweigerung; Kriegsdienstverweigerungsantrag …
- VG Berlin, 07.04.1997 - 27 A 227.95
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Gewissensentscheidung gegen den …
- VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
- VG Würzburg, 29.04.2014 - W 1 K 13.960
Zeitsoldat; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Gewissensentscheidung; …
- VG Hamburg, 02.04.2014 - 10 W 1832/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- VG München, 04.07.2013 - M 15 K 13.1234
Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer (verneint)
- VG Augsburg, 03.03.2009 - Au 1 K 08.1493
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Gewissensentscheidung; Verweigerung nach …
- VG München, 18.10.2016 - M 4 K 14.2436
Anerkennung eines Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer
- VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 222/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- VG Schleswig, 12.08.2014 - 7 A 247/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin
- VG Arnsberg, 16.12.2005 - 13 K 1443/05
- VG Köln, 20.04.2023 - 8 K 6398/21
- VG Hamburg, 10.06.2014 - 10 W 2421/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer