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   BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86   

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https://dejure.org/1989,283
BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86 (https://dejure.org/1989,283)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1989 - 1 C 70.86 (https://dejure.org/1989,283)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1989 - 1 C 70.86 (https://dejure.org/1989,283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention - Abschiebungsandrohung - Ausreisefrist - Haftentlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 356
  • NJW 1990, 660 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 768
  • DVBl 1989, 724
  • DÖV 1989, 824
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.08.1986 - 1 C 34.83

    Voraussetzungen für die Androhung der Abschiebung - Überwachung der Ausreise

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Die Ausländerbehörde darf grundsätzlich von einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist absehen und die Abschiebung eines ausgewiesenen Ausländers unmittelbar aus der Strafhaft anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Ausländer könnte bei der Haftentlassung untertauchen und sich seiner Abschiebung entziehen (im Anschluß an Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 8).

    Demnach muß der Ausländer ausreisepflichtig sein, die Abschiebung unter Bestimmung einer Ausreisefrist wirksam angedroht oder von der Androhung und Fristsetzung rechtmäßig abgesehen worden sein und ein Abschiebungsgrund vorliegen (§ 13 AuslG; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - und Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nrn. 7 und 8).

    Für die gerichtliche Nachprüfung, ob die Behörde von der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 Satz 4 AuslG rechtmäßig Gebrauch gemacht hat, ist maßgebend, auf welche Gründe sie sich stützt (Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.).

    Das ist u.a. der Fall, wenn Grund für die Annahme besteht, der Ausländer könnte andernfalls "untertauchen" und sich der Abschiebung entziehen (vgl. Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.; Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., S. 445 RdNr. 659).

    Die Behörde ist jedenfalls dann, wenn sie wie hier bei Erlaß ihrer Maßnahme mit einem Rechtsstreit rechnen muß, der sich bis zu dem für die Abschiebung vorgesehenen Zeitpunkt hinziehen kann, nicht, verpflichtet, die Entscheidung über die Abschiebung zunächst zurückzustellen (Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Für den Ausweisungstatbestand ist allein das Vorliegen der Verurteilung maßgebend (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).

    Die Verwaltungsgerichte dürfen die Ermessensbetätigung nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gehandelt hat (§ 114 VwGO; vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt ist, trifft dies namentlich bei Verurteilungen wegen illegalen Handelns mit Rauschgift zu (vgl. z.B. BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).

    Bei der Ausübung des Ausweisungsermessens ist zwar eine zu erwartende zusätzliche Bestrafung des Ausländers in seinem Heimatstaat bis hin zur Todesstrafe zu berücksichtigen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).

  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Sie bestimmt daher, auf welche Erwägungen das behördliche Ermessen gestützt werden soll, und gibt insoweit der behördlichen Entscheidung die für die gerichtliche Kontrolle maßgebende Gestalt (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; vgl. auch BVerwGE 19, 327 [BVerwG 21.10.1964 - V C 14/63]; Beschluß vom 26. Februar 1987 - BVerwG 4 B 24.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 26.02.1987 - 4 B 24.87

    Auslegung eines Widerspruchsbescheides - Isolierte Anfechtung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Sie bestimmt daher, auf welche Erwägungen das behördliche Ermessen gestützt werden soll, und gibt insoweit der behördlichen Entscheidung die für die gerichtliche Kontrolle maßgebende Gestalt (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; vgl. auch BVerwGE 19, 327 [BVerwG 21.10.1964 - V C 14/63]; Beschluß vom 26. Februar 1987 - BVerwG 4 B 24.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 29).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Es besteht kein Grund, von dieser vom Bundesverfassungsgericht geteilten Rechtsprechung (BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 -) abzurücken.
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Abzustellen ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (BVerwGE 60, 133).
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Es besteht kein Grund, von dieser vom Bundesverfassungsgericht geteilten Rechtsprechung (BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 744/86 -) abzurücken.
  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Für den Ausweisungstatbestand ist allein das Vorliegen der Verurteilung maßgebend (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]; Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 19.79

    Abschiebung - Zuständige Ausländerbehörde - Ausweisungsverfügung - Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Demnach muß der Ausländer ausreisepflichtig sein, die Abschiebung unter Bestimmung einer Ausreisefrist wirksam angedroht oder von der Androhung und Fristsetzung rechtmäßig abgesehen worden sein und ein Abschiebungsgrund vorliegen (§ 13 AuslG; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - und Beschluß vom 22. August 1986 - BVerwG 1 C 34.83 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nrn. 7 und 8).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
    Dabei sind die Ermessenserwägungen maßgebend, von denen sich die Widerspruchsbehörde hat leiten lassen (vgl. z.B. BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]; Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 16.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 67 ).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    Dies schließt es grundsätzlich aus, Ermessensentscheidungen anhand von tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnissen nachzuprüfen, die die Behörde nicht in ihre Erwägungen einbeziehen konnte, weil sie zum Zeitpunkt der Ermessensausübung noch nicht vorlagen (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1980 - 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 und vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ; BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 66/90 - BFHE 164, 7 ).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, folgt die nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu treffende Ermessensentscheidung den voraussichtlichen Erfolgsaussichten der Klage ohne Eintritt der Erledigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ), die hier nicht anders als beim nicht erledigten Teil zu beurteilen sind.
  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne das erledigende Ereignis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ).
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