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   BVerwG, 20.08.1985 - 1 DB 35.85   

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https://dejure.org/1985,6042
BVerwG, 20.08.1985 - 1 DB 35.85 (https://dejure.org/1985,6042)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1985 - 1 DB 35.85 (https://dejure.org/1985,6042)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1985 - 1 DB 35.85 (https://dejure.org/1985,6042)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98

    Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst;

    Diese systematisch zwar nicht erforderliche, gesetzlich jedoch zwingend vorgesehene Feststellung erfolgt durch Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 83, 40 ; Beschlüsse vom 10. August 1992 - BVerwG 1 DB 7, 91 - und vom 9. September 1994 - BVerwG 1 DB 4, 93 - ).
  • BVerwG, 10.01.1992 - 1 DB 20.91

    Zustellung eines Feststellungsbescheides über den Verlust von Dienstbezügen -

    Eine Zustellung nach §§ 23, 23 a BDO kommt demgegenüber nicht in Betracht, weil der Geltungsbereich dieser Normen auf originär in der Bundesdisziplinarordnung vorgeschriebene Zustellungen und Mitteilungen beschränkt ist (Beschluß des Senats vom 20. August 1985 - BVerwG 1 DB 35.85 - BVerwGE 83, 40 ).

    Der in § 9 Abs. 2 VwZG genannten Klageerhebung steht ein nach § 121 Abs. 1 BDO gestellter Antrag auf Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts gleich, weil das Verfahren nach § 121 BDO für den Bereich der Verlustfeststellung an die Stelle der sonst nach § 126 BRRG und nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung für beamtenrechtliche Streitigkeiten eröffneten Klagemöglichkeiten im Verwaltungsstreitverfahren tritt (BVerwGE 83, 40 ; vgl. ferner BVerwGE 23, 89 [BVerwG 16.12.1965 - BVerwG VIII B 65.65] ).

    Da insoweit der Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden muß, ist die Sache in entsprechender Anwendung des § 85 Abs. 1 Nr. 3 BDO an das Bundesdisziplinargericht zurückzuverweisen (vgl. BVerwGE 83, 40 ).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99

    Zustellung der Verlustfeststellungsverfügung an Bevollmächtigten; Feststellung

    Diese Vorschrift, die sich nach ihrem Wortlaut nur auf mit der Berufung angefochtene Urteile des Bundesdisziplinargerichts erstreckt, findet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Verfahren nach § 121 Abs. 1 BDO, die durch Beschluß entschieden werden, entsprechende Anwendung (z.B. Beschluß vom 12. Juni 1997, a.a.O.; Beschluß vom 20. August 1985 - BVerwG 1 DB 35.85 - <BVerwGE 83, 40 [44] = BVerwG DokBer B 1985, 323>; Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 1 DB 6, 98 - m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    a) Die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt nach § 182 1. Alternative ZPO setzt u.a. voraus, daß ein Zustellungsversuch in der "Wohnung" des Zustellungsempfängers unternommen und dieser dort nicht angetroffen wird (vgl. BVerwG-Beschluß vom 20. August 1985 I DB 35.85, BVerwGE 83, 40).
  • BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87

    Abzug von Reisekosten

    Die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt nach § 182 ZPO setzt u. a. voraus, daß ein Zustellungsversuch in der "Wohnung" des Zustellungsempfängers unternommen und dieser dort nicht angetroffen wird (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. August 1985 1 DB 35/85, BVerwGE 83, 40).
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