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BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirtschaftsgemeinschaft - Wohngemeinschaft - Auszubildende - Wohngeldberechtigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.01.1984 - M 3439 VI 83
- VGH Bayern, 06.04.1989 - 12 B 84 A.772
- BVerwG, 18.10.1989 - 8 C 65.89
- BVerwG, 28.11.1989 - 8 C 65.89
- BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89
Papierfundstellen
- BVerwGE 85, 314
- NJW 1991, 2583 (Ls.)
- MDR 1992, 106
- NVwZ 1991, 675
- FamRZ 1991, 327
- DÖV 1991, 2028
- DÖV 1991, 208
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75
Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89
Selbst wenn sie - was offengeblieben ist - jeweils einen Raum der Wohnung ausschließlich in Besitz gehabt haben sollten, stünde das der Annahme des Vorliegens einer Wohngemeinschaft nicht entgegen (vgl. dazu Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG V C 62.75 - BVerwGE 52, 11 [BVerwG 20.01.1977 - V C 62/75]).Maßgebend ist dementsprechend für das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft, ob sich der Antragsberechtigte und sein(e) Mitbewohner "ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen" (§ 4 Abs. 2 Satz 2 WoGG), d.h. ob sie in dem bezeichneten Ausmaß - wie es das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. Januar 1977, a.a.O. S. 12) im Zusammenhang mit § 122 BSHG ausgedrückt hat - "aus einem Topf wirtschaften".
- BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89
Zu Recht hat das Berufungsgericht erkannt, zur Widerlegung der vom Gesetz vermuteten Tatsache müsse allerdings der volle Beweis dafür erbracht werden, daß diese Tatsache nicht vorliegt, es genüge nicht, die Vermutung nur zu erschüttern (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1979 - V ZR 93/77 - NJW 1980, 1047 [BGH 16.11.1979 - V ZR 93/77] m.weit.Nachw. sowie Urteil vom 23. Februar 1966 - BVerwG V C 93.64 - BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64] zu § 16 BSHG). - BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77
Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift
Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89
Zu Recht hat das Berufungsgericht erkannt, zur Widerlegung der vom Gesetz vermuteten Tatsache müsse allerdings der volle Beweis dafür erbracht werden, daß diese Tatsache nicht vorliegt, es genüge nicht, die Vermutung nur zu erschüttern (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1979 - V ZR 93/77 - NJW 1980, 1047 [BGH 16.11.1979 - V ZR 93/77] m.weit.Nachw. sowie Urteil vom 23. Februar 1966 - BVerwG V C 93.64 - BVerwGE 23, 255 [BVerwG 23.02.1966 - V C 93/64] zu § 16 BSHG). - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77
Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89
Das aber ist nicht der Fall, wenn es - wie z.B. im vorliegenden Fall - mangels Vorlage einer Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG an einer für den Bezug von Ausbildungsförderung unerläßlichen Voraussetzung (vgl. dazu Urteil vom 16. November 1978 - BVerwG 5 C 38.77 - BVerwGE 57, 79 [BVerwG 16.11.1978 - 5 C 38/77]) fehlt. - BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts
Auszug aus BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 65.89
Der in diesem Zusammenhang maßgebende Begriff "dem Grunde nach förderungsfähig" ist bereits erfüllt, wenn es um eine Ausbildung geht, die abstrakt, d.h. nach §§ 2 f. BAföG, förderungsfähig ist, so daß eine Ausbildung, die durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz erfaßt wird, ausschließlich mit den dort vorgesehenen, nicht aber mit den im Bundessozialhilfegesetz vorgesehenen Leistungen gefördert werden soll (Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 51.80 - BVerwGE 61, 352 [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 51/80]).
- BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Sie ist - ebenso wie die Vermutung des Bestehens einer Wirtschaftsgemeinschaft beim Bestehen einer Wohngemeinschaft in § 18 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 WoGG (vgl. dazu Urteil vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 65.89 - Buchholz 454.71 § 41 WoGG Nr. 1 S. 1 [6]) - eine sog. Rechtsvermutung.Danach ist eine Tatsache (hier: die vorübergehende Abwesenheit) als feststehend anzusehen, wenn eine andere Tatsache (hier: die überwiegende Unterstützung für die Lebenshaltung) festgestellt ist (vgl. Urteil vom 24. August 1990, aaO. S. 6).
Bei einer solchen gesetzlichen Vermutung des Vorliegens einer Tatsache ist nach der entsprechend anzuwendenden (§ 173 VwGO ) Regel des § 292 Satz 1 ZPO in Ermangelung einer anderweitigen gesetzlichen Anordnung der Beweis des Gegenteils zulässig, d.h. der Beweis, daß die vom Gesetz vermutete Tatsache in Wirklichkeit nicht gegeben ist (vgl. Urteil vom 24. August 1990, aaO. S. 6).
Um die Vermutung zu entkräften, genügt es nicht, sie lediglich zu erschüttern; es muß vielmehr der volle Beweis des Nichtbestehens der vermuteten Tatsache erbracht werden (vgl. Urteil vom 24. August 1990, aaO. S. 6 m.weit. Nachw.).
- BFH, 14.03.2018 - V R 36/16
Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten …
Hierfür ist allerdings eine Erschütterung der Vermutung nicht ausreichend; erforderlich ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils der vermuteten Tatsachen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 8 C 65/89, BVerwGE 85, 314 ff., Rz 19, m.w.N.). - VG Berlin, 08.09.2015 - 21 K 285.14
Kein Wohngeld nach "Frauentausch"
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit seinem Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - grundlegend ausgeführt, die gesetzliche Vermutung (des § 18 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 WoGG a.F., die Vorläuferregelung zu § 5 Abs. 4 Satz 2 WoGG 2009) sei eine sog. Rechtsvermutung, nach der eine Tatsache (hier: Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft) als feststehend zu behandeln sei, wenn eine andere Tatsache (hier: Bestehen einer Wohngemeinschaft) feststehe.Zur Widerlegung der vom Gesetz vermuteten Tatsache müsse der volle Beweis dafür erbracht werden, dass diese Tatsache nicht vorliegt, es genüge nicht, die Vermutung nur zu erschüttern (zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - Juris Rdnr. 19 ff.).
Es sei auch nicht erforderlich, dass die der teilweisen gemeinsamen Versorgung mit dem täglichen Lebensbedarf dienenden Güter gemeinsam und/oder aufgrund gemeinsamer Planung angeschafft werden oder dass der eine Partner über ein etwa bestehendes Konto des anderen verfügen darf (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 24. August 1990, a.a.O., Rdnr. 22).
- BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03
Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; …
Es ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils zu führen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 ; BGH, NJW 1980, 1047 ; sowie schon RGZ 92, 68 ). - BVerwG, 05.06.2020 - 5 C 3.19
Keine Widerlegung der Nachteilsvermutung bei überlangem Gerichtsverfahren allein …
Um die Vermutung im Sinne einer Widerlegung zu entkräften, genügt es aber nicht, sie lediglich zu erschüttern; es muss vielmehr der volle Beweis des Nichtbestehens der vermuteten Tatsache erbracht werden (BVerwG, Urteile vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 und vom 8. Juli 1994 - 8 C 4.93 - Buchholz 310 § 111 VwGO Nr. 1 S. 12 jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Februar 2002 - II ZR 37/00 - WM 2002, 755). - BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Wohngeld bei Begleitstudium
a) Mit Art. 2 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes über die Einführung eines Wohngeldsondergesetzes für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet, die Änderung des Wohngeldgesetzes und anderer wohngeldrechtlicher Vorschriften sowie über die Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch vom 20. Juni 1991 (BGBl I S. 1250) wurde die Vorschrift im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 (BVerwGE 85, 314;… BVerwG, NVwZ 1991, S. 677) um einen neuen Satz 2 ergänzt. - VG Düsseldorf, 30.01.2009 - 11 K 7565/08
Mietbeihilfe Mietkosten Eltern alleinstehend Wohngemeinschaft …
- BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 14.20
Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des …
Danach muss das Gericht, wenn die Vermutungsbasis mit ihren Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen nach Maßgabe der üblichen Beweislastregeln gegeben ist, sich im Wege des vollen (Haupt)Beweises (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 , vom 24. August 1990 - 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314 und vom 26. November 2003 - 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ; BGH, Urteile vom 16. November 1979 - V ZR 93/77 - NJW 1980, 1047 …und vom 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08 - NJW 2010, 363 = juris Rn. 13;… Beschluss vom 12. März 2015 - V ZR 86/14 - NJW-RR 2015, 819 Rn. 18 f.) die Überzeugung davon verschaffen, dass die einschlägigen Regelwerke der DVGW nicht (mehr) den Stand der Technik widerspiegeln. - OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - 2 LB 43/07
Voraussetzungen des Wohngeldanspruchs eines Studenten bei abgebrochenen …
Keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben die Studenten, die trotz Bedürftigkeit wegen Wechsels eines Studienfaches oder wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder wegen fehlender Leistungsnachweise (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 65.89 -, NVwZ 1991, 675) für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG ausgeschlossen sind.Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die Partner im Interesse der Einsparung von Zeit und Geld sich zumindest teilweise gemeinsam mit Gütern des täglichen Lebensbedarfs versorgen und in diesem Sinne aus einem Topf wirtschaften (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1990, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2012 - 2 S 2599/11
Richtigkeitsvermutung der Anzeige eines Wasserzählers
Um diesen Beweis zu führen, genügt es jedoch nicht, die Vermutung zu erschüttern; es muss vielmehr der volle Beweis des Nichtbestehens der vermuteten Tatsache erbracht werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.7.1994 - 8 C 4.93 - NVwZ 1996 175 und Urt. v. 24.8.1990 - 8 C 65.89 - BVerwGE 85, 314;… BGH, Urt. v. 4.2.2002 - II ZR 37/00 - NJW 2002, 2101). - BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20
Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit …
- OVG Niedersachsen, 26.08.2009 - 4 LC 391/06
Wohngeld bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener Eltern; Zusammenleben von …
- OVG Sachsen, 08.02.2023 - 1 B 5/23
Statusverlust übergeleiteter Straßen; negative Publizität des …
- VG Minden, 29.04.2011 - 6 K 1934/10
Das Zusammenleben des Antragsberechtigten mit Nicht-Familienmitgliedern in einer …
- OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05
Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen; …
- VG Berlin, 09.03.2009 - 21 A 346.05
Wirtschaftsgemeinschaft im Wohngeldrecht
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 104.89
Wohngeld - BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngeldberechtigung
- BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 71.89
Wohngeld und Ausbildungsförderungsg
- OVG Thüringen, 20.05.2020 - 3 ZKO 394/19
Die Ungültigkeit der Kommunalwahl bewirkende Verletzung der Wahlvorschriften; …
- OVG Sachsen, 03.08.2011 - 4 D 69/11
Prozesskostenhilfe, Wohngeld, Leistungsausschluss, Berufsausbildungsbeihilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 A 403/09
Gewährung einer Mietbeihilfe als Unterhaltssicherungsleistung für die Zeit des …
- VG Oldenburg, 26.01.2007 - 13 A 843/06
Benutzung; Beweislast; Eindruck; Familienmitglied; Gegenbeweis; Gesamthaushalt; …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 12 ZB 10.78
Wohngeldrecht Antrag auf Zulassung der Berufung; Keine ernstlichen Zweifel an der …
- VG Gelsenkirchen, 15.03.2007 - 11 K 3053/06
Einkommen, Einkünfte, wiederkehrende Leistungen, Vertikaler Verlustausgleich, …
- VG Würzburg, 08.03.2012 - W 3 K 11.960
Bestätigender Bescheid nach Klageerhebung ohne eigene Regelungswirkung
- VG Oldenburg, 09.01.2003 - 5 A 2654/01
Bewilligungszeitraum; Eigenheim; Familienmitglied; Haushaltsvorstand; …
- VG Berlin, 24.08.1994 - 21 A 11.92
Wohngeldanspruch einer nicht bei ihren Eltern wohnenden, studierenden Frau; …