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   BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90   

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BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90 (https://dejure.org/1991,71)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1991 - 4 C 17.90 (https://dejure.org/1991,71)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 (https://dejure.org/1991,71)
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Wohnung in Zinngießerei

Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht, Nutzungsänderung, unechte Rückwirkung, verfassungskonforme Anwendung von Härteklauseln

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baurecht - Unbeabsichtigte Härte - Geändertes Abstandsflächenrecht - Nutzungsänderung - Bauordnungsrechtliche Befreiungsvorschrift - Eigentumsrechtliche Gewährleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 191
  • NJW 1991, 3293
  • NVwZ 1992, 165 (Ls.)
  • DVBl 1991, 819
  • DVBl 1992, 165
  • DÖV 1991, 886
  • ZfBR 1991, 221
 
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Wird zitiert von ... (191)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Der Senat hat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, die von der Vorstellung geprägt war, daß sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Anspruchspositionen ableiten lassen, wiederholt bekräftigt, daß es einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.84 - BVerwGE 84, 322 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Dies hat der Senat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt bekräftigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322, vom 10. August 1990 BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289, vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 - und vom 12. März 1998 BVerwG 4 C 10.97 - NVwZ 1998, 424 = DÖV 1998, 600).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Das gibt Anlaß zu folgender Klarstellung: Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß es das Rücksichtnahmegebot nur nach Maßgabe der einfachen Gesetze, nicht aber als ein das gesamte Bauplanungsrecht umfassendes allgemeines Gebot gibt (vgl. z.B. Urteil vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 = Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 34 = NJW 1991, 3293).
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