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   BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58   

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https://dejure.org/1959,220
BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58 (https://dejure.org/1959,220)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1959 - VII P 18.58 (https://dejure.org/1959,220)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1959 - VII P 18.58 (https://dejure.org/1959,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer Wahlanfechtung - Prüfung der Gültigkeit einer angefochtenen Wahl eines Personalrats - Anforderungen an die Bestellung eines Personalrats - Beachtung des Fristensystems der Wahlordnung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 3, 17; WahlO zum PersVG § 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 357
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58
    Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Beschluß des erkennenden Senats vom 5. November 1957 (BVerwGE 5, 324 [BVerwG 05.11.1957 - VII P 4/57]).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Vielmehr ist ein Verstoß gegen die zwingende Vorschrift zur Berücksichtigung der Gruppen bei der Bildung und tatsächlichen Zusammensetzung des Wahlvorstandes nach § 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, wenn er nicht berichtigt worden ist, nicht derart gelagert, daß hierdurch schlechthin das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflußt werden konnte (vgl. BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG für den Fall der Bestellung eines Wahlvorstandes durch einen nicht mehr im Amt befindlichen Betriebsrat; BVerwGE 9, 357, 360 = AP Nr. 1 zu § 6 WahlO z. PersVG sowie BAGE 27, 163, 166 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz, zu II 4 der Gründe, für Fälle nicht ordnungsgemäßer Zusammensetzung des Wahlvorstandes; siehe auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 19 Rz 14; Dietz/Richardi, aaO, § 19 Rz 19).
  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65

    Rechtsmittel

    Bereits in seinem Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - hat sich der Senat mit dieser Frage befaßt und ausgesprochen, daß die Mitwirkung sämtlicher Mitglieder des Wahlvorstandes bei den von ihm zu treffenden Maßnahmen nicht verlangt werden kann, wenn dies weder aus der gesetzlichen Regelung zu folgern noch mit Erwägungen zu rechtfertigen ist, die dem Beschluß des Senats vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) zugrunde liegen.

    Darauf beruht auch die vom Senat in seinem Beschluß vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) vertretene Auffassung, daß eine nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstandes stets die Wahlanfechtung rechtfertigt, weil nur der ordnungsgemäß zusammengesetzte Wahlvorstand berufen ist, in seinen Kompetenzbereich fallende Entscheidungen zu treffen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09

    Anfechtung der Personalratswahl bei einem Amtsgericht; Nachreichung der

    Der dort vorgeschriebenen Sieben-Wochen-Frist kommt nämlich insofern keine eigenständige Bedeutung zu, als die Regelung nur die Einhaltung der übrigen möglicherweise in Anspruch zu nehmenden Fristen gewährleisten soll (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1959 - BVerwG VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357 ff., 360 zur vergleichbaren Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungs[wahl]recht).

    Ein isolierter Verstoß gegen die Frist des § 5 Abs. 1 WOPersVG Berlin reicht nicht aus, um die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses einzuräumen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1959, a.a.O., S. 360).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 8 A 2398/02

    Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer hat als juristische Person auf der

    BVerwG, Beschluss vom 27.11.1959 - VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357 (361).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 17.05

    Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der

    Zunächst entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine nicht gesetzmäßige Zusammensetzung des Wahlvorstandes stets die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses bedeutet und damit die Wahlanfechtung rechtfertigt; nur der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahlvorstand ist danach Wahlvorstand im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357, 360 f., und vom 5. Februar 1965, a.a.O., S. 247; entsprechend auch Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.).

    Daraus folgt stets die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der Wahl, wenn der Wahlvorstand in seiner Zusammensetzung den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht ..." (BVerwG, Beschluss vom 27. November 1959, a.a.O., BVerwGE 9, 357, 360 f.).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Personalratswahlen, die zwar durch einen Wahlvorstand organisiert und geleitet werden, bei denen aber die Zusammensetzung oder die Bestellung des Wahlvorstandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zwar nicht unwirksam, aber anfechtbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - 7 P 18.58 - BVerwGE 9, 357 und vom 23. September 1966 - 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 ) und dass für den Fall, dass bei der Bestellung des Wahlvorstandes gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften verstoßen worden ist, die Anfechtung der Wahl begründet ist, es sei denn, dass festgestellt werden kann, das Wahlergebnis habe durch diesen Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden können (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Personalratswahlen, die zwar durch einen Wahlvorstand organisiert und geleitet werden, bei denen aber die Zusammensetzung oder die Bestellung des Wahlvorstandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zwar nicht unwirksam, aber anfechtbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - 7 P 18.58 - BVerwGE 9, 357 - und vom 23. September 1966 - 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 ) und dass für den Fall, dass bei der Bestellung des Wahlvorstandes gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften verstoßen worden ist, die Anfechtung der Wahl begründet ist, es sei denn, dass festgestellt werden kann, das Wahlergebnis habe durch diesen Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden können (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 3 = PersV 1960, 18 = RiA 1960, 46 = ZBR 1960, 125, und vom 5. Februar 1965 - VII P 10.64 -, BVerwGE 20, 246 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 4 = PersV 1965, 109 = ZBR 1965, 94; Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Juli 1995 - P 5 S 4/95 -, PersR 1995, 495 = PersV 1996, 91; OVG BB, Beschluss vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris; vgl. auch BAG, Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 -, BAGE 59, 328 = BB 1989, 496 = DB 1989, 50.
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Personalratswahlen, die zwar durch einen Wahlvorstand organisiert und geleitet werden, bei denen aber die Zusammensetzung oder die Bestellung des Wahlvorstandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zwar nicht unwirksam, aber anfechtbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - 7 P 18.58 - BVerwGE 9, 357 - und vom 23. September 1966 - 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 ) und dass für den Fall, dass bei der Bestellung des Wahlvorstandes gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften verstoßen worden ist, die Anfechtung der Wahl begründet ist, es sei denn, dass festgestellt werden kann, das Wahlergebnis habe durch diesen Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden können (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Personalratswahlen, die zwar durch einen Wahlvorstand organisiert und geleitet werden, bei denen aber die Zusammensetzung oder die Bestellung des Wahlvorstandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, zwar nicht unwirksam, aber anfechtbar sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - 7 P 18.58 - BVerwGE 9, 357 - und vom 23. September 1966 - 7 P 14.65 - BVerwGE 25, 120 ) und dass für den Fall, dass bei der Bestellung des Wahlvorstandes gegen wesentliche gesetzliche Vorschriften verstoßen worden ist, die Anfechtung der Wahl begründet ist, es sei denn, dass festgestellt werden kann, das Wahlergebnis habe durch diesen Verstoß nicht geändert oder beeinflusst werden können (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Fachsenats für

  • LAG Berlin, 29.01.1999 - 6 TaBV 8/98

    Betriebsratswahl: Anfechtung - unzulässige Kompetenzübertragung an einen

  • BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64

    Rechtsmittel

  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

  • VG Meiningen, 11.11.1998 - 3 P 50019/98

    Anfechtbarkeit einer Personalratswahl; Anforderungen an die Gültigkeit einer

  • OVG Sachsen, 13.07.1995 - P 5 S 4/95
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1976 - P L 11/76

    Anfechtung der Wahlen in der Gruppe der Beamten und Angestellten zum Personalrat;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1960 - P 3/60

    Sittenwidrige Wahlbeeinflussung bei der Neuwahl eines Personalrates; Wählbarkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.1995 - P 5 S 4/95

    Personalvertretung, Wahlanfechtung, Einreichungsfrist für Wahlvorschläge,

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