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   BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91   

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BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91 (https://dejure.org/1992,854)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1992 - 9 C 5.91 (https://dejure.org/1992,854)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 (https://dejure.org/1992,854)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 271
  • NJW 1993, 276
  • NVwZ 1993, 272 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 8
  • DVBl 1993, 47
  • DÖV 1993, 76
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 89.76

    Anerkennung von juristischen Staatsprüfungen - Geltungsbereich des BVFG -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91
    Das Verwaltungsgericht hat der darauf erhobenen Klage stattgegeben: Nach den in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - (BVerwGE 55, 104) enthaltenen Grundsätzen sei die von der Klägerin abgelegte Magisterprüfung der deutschen Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig, weil sie der Klägerin einen Kenntnisstand bescheinige, der es ihr ermögliche, sich vom Heimatrecht zu lösen und sich in absehbarer Zeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten.

    Es könne auch bei der Beurteilung, ob eine ausländische Prüfung der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig sei, entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - (BVerwGE 55, 104) nicht darauf abgehoben werden, ob die ausländische juristische Prüfung einen Kenntnisstand bescheinige, der es ermögliche, sich vom Heimatrecht zu lösen und sich in angemessener Zeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten.

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1977 (BVerwGE 55, 104) müßten die Möglichkeit und die Fähigkeit zur Einarbeitung zeitlich und inhaltlich vor dem Beginn des Referendardienstes liegen.

    Das Berufungsgericht ist zunächst zu Recht unter Zurückstellung seiner gegenteiligen Rechtsauffassung bei der Beurteilung, ob die von der Klägerin an der Universität Danzig abgelegte Rechtsmagisterprüfung im Sinne des § 92 Abs. 2, 3 BVFG der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig ist, von den im Urteil vom 30. November 1977 (BVerwGE 55, 104) enthaltenen Grundsätzen ausgegangen.

  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 18.83

    Zur Anerkennung von nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des BVFG

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die dagegen eingelegte Berufung des Beklagten nach Einholung eines weiteren Gutachtens von Dr. Lammich zurückgewiesen und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt: An sich sei der Senat zwar der Auffassung, daß der Maßstab der Unmittelbarkeit der Berufsbefähigung, der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 18.83 - (BVerwGE 72, 141) bei der Beurteilung anzulegen sei, ob ausländische juristische Prüfungen der Zweiten juristischen Staatsprüfung gleichwertig seien, sinngemäß auch gelten müssen, wenn zu klären sei, ob diese der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig seien.

    - In materiellrechtlicher Hinsicht müsse der in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 1985 (BVerwGE 72, 141) gegenüber der früheren Rechtsprechung deutlich werdende Modifizierungsansatz für die Zweite juristische Staatsprüfung auch auf die Erste juristische Staatsprüfung übertragen werden.

    Das nach dem Urteil vom 4. Oktober 1985 (BVerwGE 72, 141) für die Gleichwertigkeit einer ausländischen juristischen Prüfung mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung geltende Erfordernis der Unmittelbarkeit der Berufsbefähigung gilt nur dann, wenn die Gleichwertigkeit mit deutschen Prüfungen in Rede steht, die eine unmittelbare Berufsbefähigung vermitteln (vgl. dazu auch Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 2.86 - Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 6).

  • BVerwG, 29.09.1976 - 8 C 73.75

    Anerkennung juristischer Prüfungen - #Anerkennung von Befähigungsnachweisen -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91
    § 112 DRiG läßt nämlich die Vorschrift des § 92 Abs. 2, 3 BVFG ausdrücklich unberührt (vgl. dazu im einzelnen BVerwGE 51, 144).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 2.86

    Zahnärztliche Prüfungen der Sowjetunion - Spätaussiedler - Zahnarzt -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91
    Das nach dem Urteil vom 4. Oktober 1985 (BVerwGE 72, 141) für die Gleichwertigkeit einer ausländischen juristischen Prüfung mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung geltende Erfordernis der Unmittelbarkeit der Berufsbefähigung gilt nur dann, wenn die Gleichwertigkeit mit deutschen Prüfungen in Rede steht, die eine unmittelbare Berufsbefähigung vermitteln (vgl. dazu auch Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 2.86 - Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 6).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auch der zuletzt zuständig gewesene 9. Senat hat diesen strengeren Maßstab keineswegs generalisiert; vielmehr hat er in anderen Fällen die Befähigung genügen lassen, "sich in angemessener Zeit, gegebenenfalls unter Anleitung, in dem erforderlichen Umfang in die Hauptgebiete" (des neuen Berufsfeldes) "einzuarbeiten" (vgl. dazu Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 - BVerwGE 90, 271, 274 f.).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16

    Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung;

    Ein Urteil ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Darlegungen des Gerichts gänzlich unverständlich, verworren oder widersprüchlich sind und damit nicht erkennen lassen, welche Erwägungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 - DVBI. 1993, 47 und Beschlüsse vom 2. November 1972 - 5 CB 6.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7 S. 5, vom 20. Oktober 2006 - 2 B 64.06 - juris Rn. 6 und vom 15. Juli 2010 - 8 B 94.09 - juris Rn. 13).
  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Die Rechtswissenschaft ist eine national geprägte Wissenschaft, weshalb eine im Ausland abgelegte juristische Prüfung der Natur der Sache nach keine Kenntnisse des deutschen Rechts in dem Umfang bescheinigen kann, wie sie für das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung notwendig sind (vgl. zu § 112 Abs. 1 DRiG bzw. zum Bundesvertriebenengesetz: BVerwG NJW 1993, 276; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 - juris Rn. 8).

    Weil ausländische Prüfungen regelmäßig keine Kenntnisse des deutschen Rechts zu bescheinigen vermögen, genügt es für die Auslegung des Begriffs "gleichwertig" in diesem besonderen Regelungszusammenhang daher ausnahmsweise, wenn die ausländische Prüfung die Fähigkeit vermittelt, sich in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten (vgl. BVerwG NJW 1993, 276; OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 - juris Rn. 15; BT-Drucks. 12/6243, S. 9).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht liegt insbesondere vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf unverständliche, verworrene oder sich in wesentlichen Punkten widersprechende Gründe stützt, die nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für das Gericht maßgebend waren (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 BVerwG 2 C 14.91 DVBl 1993, 955; Urteil vom 30. Juni 1992 BVerwG 9 C 5.91 DVBl 1993, 47 jeweils m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 13.12.1995 - 1 KO 19/94

    Hochschulrecht; Gleichwertigkeit; Gleichstellung; Strukturvergleich;

    Den Betroffenen sollte eine Berufsausübung auf der Stufe seiner früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen ermöglicht werden (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 27. August 1990 - 9 B 38.90 - in Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 8 und Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 - in BVerwGE 90, 271 = Buchholz, a. a. O., Nr. 9).

    Diese Spruchpraxis nahm ausdrücklich darauf Rücksicht, daß eine im Ausland abgelegte Prüfung z. T. der Natur der Sache nach nicht einer Prüfung nach den Grundsätzen des deutschen Prüfungsrechts genügen kann (vgl. nur Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 -, a. a. O., - zur polnischen Rechtsmagisterprüfung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 2 A 1408/96
    So BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 -, BVerwGE 90, 271, 273.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 -, BVerwGE 90, 271, 272; ähnlich bereits BVerwG, Urteil vom 30. November 1977 - 8 C 89.76 -, BVerwGE 55, 104, 112.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 -, BVerwGE 90, 272, 275; BVerwG, Urteil vom 30. November 1977 - 8 C 89.76 -, BVerwGE 55, 104, 113.

  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 7.97

    - einer Ausbildung in der ehemaligen DDR als regelmäßig unmaßgeblicher Aspekt bei

    Auch der zuletzt zuständig gewesene 9. Senat hat diesen strengeren Maßstab keineswegs generalisiert; vielmehr hat er in anderen Fällen die Befähigung genügen lassen, "sich in angemessener Zeit, gegebenenfalls unter Anleitung, in dem erforderlichen Umfang in die Hauptgebiete" (des neuen Berufsfeldes) "einzuarbeiten" (vgl. dazu Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 - BVerwGE 90, 271, 274 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11

    Fachdiplom Rechtswissenschaft (Ukraine); Anerkennung; erste juristische

    Die Rechtswissenschaft ist eine national geprägte Wissenschaft, weshalb eine im Ausland abgelegte juristische Prüfung der Natur der Sache nach keine Kenntnisse des deutschen Rechts in dem für das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung notwendigen Umfang bescheinigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 -, BVerwGE 90, 271, juris, Rdnr. 11).

    Deshalb soll es nach der Rechtsprechung für die Auslegung des Begriffs "gleichwertig" in diesem besonderen Regelungszusammenhang ausnahmsweise genügen, wenn die ausländische Prüfung die Fähigkeit bescheinigt, sich in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Die vorgetragene Divergenz schließlich scheidet schon deswegen aus, weil das verwaltungsgerichtliche Urteil eine Abweichung von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.1992 (- 9 C 5/91 -, BVerwGE 90, 271) aufgestellten Rechtssatz nicht enthält, wonach "Maßstab für die Gleichwertigkeit die Fähigkeit des Vertriebenen [ist], sich unter Loslösung vom Heimatrecht in angemessener Zeit, ggf. unter Anleitung, soweit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten, dass er den für das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung erforderlichen Kenntnisstand im deutschen Recht erreicht".
  • OLG Celle, 02.11.2004 - 3 U 250/04

    Verfassungsmäßigkeit von § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Beurteilung der

    Für die Rechtswissenschaft gilt diese Aussage kaum (nach Ansicht des BVerwG etwa ist die Rechtswissenschaft eine national geprägte Wissenschaft, NJW 1993, 276), für die Rechtsprechung schon gar nicht, der Gesetzgeber erwartet vom Richter auch keine Kenntnis des fremden Rechts (§ 293 ZPO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21

    Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit;

  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02

    Keine Zulassung der Berufung mangels Verfahrensfehler und grundsätzlicher

  • BVerwG, 20.10.2006 - 2 B 64.06

    Voraussetzungen für eine Unvereinbarkeit von Landesrecht und Rahmenrecht im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2006 - 5 N 66.04

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Ingenieurtitels;

  • BVerwG, 19.05.2005 - 5 B 111.04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung -

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2004 - 2 LA 342/03

    Abschiebungsschutz; Asylbewerber; Asylerheblichkeit; Aussperrung; Divergenz;

  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30448

    Asylrecht Afghanistan; Verfahrensmangel: Begründung des Urteils; grundsätzliche

  • OVG Thüringen, 31.03.1999 - 3 ZKO 1331/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Verfahrensmangel; Gehörsverstoß;

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 10 L 3437/99

    Ausbildungsförderung; Behinderung; Förderungshöchstdauer; Krankheit; Verlängerung

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 2 LA 303/03

    Kein Verfahrensmangel bei Verwendung eines nicht passenden Textbausteins in den

  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 13a ZB 11.30497

    Asylrecht Afghanistan; Beweiserleichterung; Zwangsrekrutierung; fehlende

  • VGH Bayern, 07.10.2011 - 13a ZB 11.30297

    Asylrecht Irak; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Gefahrendichte in Mosul;

  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 13a ZB 11.30522

    Asylrecht Afghanistan; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.1995 - 2 S 268/94

    Sonstiges Hochschulrecht

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