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   BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91   

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BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91 (https://dejure.org/1992,3336)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 2 A 6.91 (https://dejure.org/1992,3336)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 2 A 6.91 (https://dejure.org/1992,3336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 57
  • NVwZ 1993, 1107 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91
    Der Schutzzweck des § 20 a SG, gegen den insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ), besteht in erster Linie darin, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren.

    Was die Integrität der Dienstleistung angeht, so ist damit sowohl die frühere Tätigkeit desjenigen angesprochen, der sich nunmehr im Ruhestand befindet, als auch diejenige der gegenwärtig aktiven Soldaten, die sich in ihrer Amtsausübung nicht durch spätere "Karriereaussichten" beeinflussen lassen sollen (BVerwGE 84, 194 m.w.N.).

    Hierbei ist von der Sichtweise eines sachlich denkenden Bürgers auszugehen (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91
    Der Schutzzweck des § 20 a SG, gegen den insbesondere im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ), besteht in erster Linie darin, die Funktionsfähigkeit des Dienstes in den Streitkräften zu wahren.

    Hierbei ist von der Sichtweise eines sachlich denkenden Bürgers auszugehen (BVerwGE 84, 194 ; Urteil vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 C 54.88 - ).

  • BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91
    Die dem Kläger auferlegte Kostentragungspflicht umfaßt auch die Kosten des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwGE 29, 115 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - ).
  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 82.86

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 2 A 6.91
    Die dem Kläger auferlegte Kostentragungspflicht umfaßt auch die Kosten des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwGE 29, 115 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - ).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

    Zugleich soll durch das Tätigkeitsverbot präventiv auf die Beamten eingewirkt werden: Ihnen soll deutlich gemacht werden, dass sich übermäßiges Wohlwollen gegenüber Dritten im Dienst nach Eintritt in den Ruhestand nicht auszahlt (stRspr; vgl. Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87- BVerwGE 84, 194 = Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 1 S. 2 f., vom 24. September 1992 - BVerwG 2 A 6.91 - BVerwGE 91, 57 = Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 = Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 5 S. 2 f.).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Vielmehr gilt gleiches auch dann, wenn jener zwar nicht selbst die Finanzierung der beabsichtigten Erwerbstätigkeit sicherstellt, aber wesentlichen Einfluß darauf hat, daß die Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 84, 194; 91, 57).«.

    Was die Integrität der Dienstleistung angeht, so ist damit sowohl die frühere Tätigkeit desjenigen angesprochen, der sich nunmehr im Ruhestand befindet, als auch diejenige der gegenwärtig aktiven Soldaten, die sich in ihrer Amtsausübung nicht durch spätere "Karriereaussichten" beeinflussen lassen sollen (BVerwGE 84, 194 [195 f.]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57 f.).

    Zweifel an der Integrität der öffentlichen Verwaltung und der Streitkräfte ergeben sich bereits immer dann, wenn der ausgeschiedene Soldat eine Erwerbstätigkeit zugunsten Dritter ausüben will, auf deren Belange er dienstlich in nicht unerheblicher Weise Einfluß nehmen konnte, weil er an den innerdienstlichen Entscheidungsprozessen abschließend, beaufsichtigend oder vorbereitend beteiligt war (vgl. BVerwGE 84, 194 [203]; 91, 57 [61]).

    Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen kommt nicht nur dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Erwerbstätigkeit durch denjenigen finanziert werden soll, mit dessen Interessen der Soldat in seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nicht unerheblich befaßt war (so in den bislang vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen; vgl. BVerwGE 84, 194; Urteil vom 14. Februar 1990 a.a.O.; BVerwGE 91, 57).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    So in den Urteilen vom 24. September 1992- 2 A 6.91 -, BVerwGE 91, 57 = ZBR 1993, 88 = juris, Rn. 20, und vom 26. Juni 2014 - 2 C 23.13 -, BVerwGE 150, 153 = NVwZ 2015, 442 = juris, Rn. 25 bis 27.
  • VG Mainz, 29.09.2016 - 1 K 710/15

    Klage eines Tonträgerunternehmens gegen die Rücknahme einer

    Insbesondere verlangt die Vorschrift im Unterschied zu Abs. 2 keine Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Vertrauen des Begünstigenden und dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme des Verwaltungsaktes (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 A 6/91 -, BVerwGE 91, 57; Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Juli 1991 - 1 B 87.1954 -, NVwZ 1992, 992; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 48 Rn. 177).
  • VG Würzburg, 27.02.2020 - W 1 S 20.253

    Untersagung einer Tätigkeit eines Finanzbeamten im Ruhestand als Berater für die

    Dadurch wird das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und seine Berufsausübungsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt (BVerwG v. 6.12.1989 - 6 C 52/87 - BVerwGE 84, 194; v. 14.2.1990 - 6 C 54/88 - NVwZ-RR 1990, 430; v. 24.9.1992 - 2 A 6/91 - BVerwGE 91, 57; v. 12.12.1996 - 2 C 37/95 - BVerwGE 102, 326; BayVGH B.v. 20.8.2013 - 3 CS 13.1110; v. 26.2.2009 a.a.O.; v. 15.12.2010 a.a.O.; v. 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 - juris).
  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 6 CS 10.2697

    Sofortvollzug; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung einer nachdienstlichen

    Was die Integrität der Dienstleistung angeht, ist damit sowohl die frühere Tätigkeit des in den Ruhestand versetzten Soldaten angesprochen als auch diejenige der gegenwärtig aktiven Soldaten, die sich in ihrer Amtsausübung nicht durch spätere "Karriereaussichten" beeinflussen lassen sollen (st.Rspr., vgl. BVerwG vom 24.9.1992 BVerwGE 91, 57 m.w.N.; Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 20 a RdNr. 1).

    Maßstab hierfür ist die Sichtweise eines sachlich denkenden Bürgers (BVerwG vom 6.12.1989, a.a.O.; vom 24.9.1992, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.07.2009 - 15 ZB 08.1377

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausscheiden aus dem Wehrdienst; Untersagung

    Was die Integrität der Streitkräfte angeht, ist damit sowohl die frühere Tätigkeit des in den Ruhestand versetzten Soldaten angesprochen als auch diejenige der gegenwärtig aktiven Soldaten, die sich in ihrer Amtsausübung nicht durch spätere "Karriereaussichten" beeinflussen lassen sollen (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 24.9.1992 BVerwGE 91, 57 ff. m.w.N.).

    Maßstab hierfür ist die Sichtweise eines sachlich denkenden Bürgers (BVerwGE 84, 194/202; BVerwGE 91, 57/60).

  • VG Regensburg, 14.05.2003 - 1 K 03.133

    Pflicht zur Anzeige der Aufnahme einer Tätigkeit durch einen Ruhestandsbeamten

    Dies rechtfertigt bei hinreichend nahe liegender Möglichkeit einer Beeinträchtigung von erheblichem Gewicht begrenzte Beschränkungen, wie sie § 69a BBG vorsieht (BVerwG v.06.12.1989, BVerwGE 84, 196; v.12.04.1990, Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 2; v.24.09.1992, BVerwGE 91, 57/60; v.12.12.1996, Buchholz 236.1 § 20a SG Nr. 5).

    er innerhalb der letzten Dienstjahre unmittelbar oder als Vorgesetzter nicht unerheblich befasst war (BVerwG v.24.09.1992 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 23.11.2010 - 6 K 2145/10

    Untersagung einer Tätigkeit eines ehemaligen Beamten

    Das ist dann der Fall, wenn ein vernünftiger Grund für die Annahme besteht, dass diese Entwicklung eintreten wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 2 A 6/91 -, ), wobei stets die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 3 ZB 14.1306

    Untersagung anwaltlicher Tätigkeit eines früheren Richters einer Kammer für

    16/4027 S. 33; BVerwG, U. v. 6.12.1989 - 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 ; U. v. 24.9.1992 - 2 A 6.91 - BVerwGE 91, 57 ; U. v. 12.12.1996 - 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 ; U. v. 26.6.2014 - 2 C 23.13 - BVerwGE 150, 153 ).
  • OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00

    Zurücknahme einer Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94

    Ausländische Streitigkeit; Soldat; Ruhestand; Militärattache; Dienstliche

  • VG München, 07.05.2014 - M 5 K 12.6498

    Untersagung; Anwaltliche Tätigkeit; Ruhestandsbeamter; Vorsitzender Richter am LG

  • VG München, 18.11.2019 - M 5 S 19.4865

    Untersagung der Tätigkeit als Rechtsanwalt im früheren Aufgabenbereich als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 7 A 2434/03
  • VG Hannover, 15.03.2006 - 13 B 982/06

    Verbot anwaltlicher Betätigung gegenüber früherem Dienstherrn für ehemaligen

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