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   BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92   

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BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92 (https://dejure.org/1993,955)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 7 C 15.92 (https://dejure.org/1993,955)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 7 C 15.92 (https://dejure.org/1993,955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Treuhandanstalt; Parteienvermögen; Vermögensverwaltung; Grundstücksverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 196
  • ZIP 1993, 789
  • DVBl 1993, 849
  • DÖV 1993, 662
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91

    Treuhandanstalt

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Mit Blick auf die im Oktober 1989 eingeleitete politische Wende erstreckt sich der Verdacht eines solchen rechtsstaatswidrigen Erwerbs gemäß § 20 b Abs. 2 PartG-DDR nur auf dasjenige Vermögen, "das am 7. Oktober 1989 bestanden (hat) oder seither an die Stelle dieses Vermögens getreten ist." Dementsprechend wird nur dieses - potentiell rechtsstaatswidrig erworbene - Vermögen der treuhänderischen Verwaltung unterstellt (vgl. auch BVerfGE 84, 290 (301) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]).

    Daß sich diese Kontrolle auch auf unbelastetes Altvermögen sowie auf unbelastetes, also nach dem 7. Oktober 1989 rechtmäßig erworbenes Neuvermögen erstrecken muß, solange belastetes Altvermögen und unbelastetes Alt- und Neuvermögen nicht klar voneinander getrennt sind, liegt auf der Hand (vgl. auch BVerfGE 84, 290 (301 f.) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]).

    Denn das Vermögen der Klägerin genießt den Schutz des Grundgesetzes insoweit nicht, als es nicht nach materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen erworben worden ist (vgl. BVerfGE 84, 290 (300) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]).

    Soweit materiell-rechtsstaatliche Grundsätze im Sinne des Grundgesetzes rückwirkende Anwendung auf die Beurteilung des Vermögens der Parteien und der ihnen verbundenen Organisationen der ehemaligen DDR finden, ist dies im Hinblick auf die gegenwärtige und künftige Tätigkeit dieser Parteien im Rahmen des demokratischen Willensbildungsprozesses in Deutschland gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 84, 290 (300) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]).

  • OVG Berlin, 08.10.1991 - 2 S 6.91

    Treuhandanstalt; Verwaltungsrechtsweg; Parteivermögen; Zustimmungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Eine Beschränkung des Zustimmungsvorbehalts auf das von Gesetzes wegen treuhänderischer Verwaltung unterliegende Altvermögen hätte zur Folge, daß die Parteien und verbundenen Organisationen mangels einer präventiven Kontrolle seitens der Treuhandanstalt selbst darüber zu befinden hätten, ob im Einzelfall ein Vermögensgegenstand der treuhänderischen Verwaltung unterliegt oder nicht (vgl. OVG Berlin, DVBl. 1992, 280 (282)).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, daß es sich bei dem genannten Kriterium um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der dem Normzweck und der Eigenart der zu erfassenden Lebenssachverhalte Rechnung trägt (vgl. auch OVG Berlin, DVBl. 1992, 280 (283)).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Der Gesetzgeber ist vielmehr lediglich gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 (181) [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; 59, 104 (114) [BVerfG 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81]; 78, 205 (212) [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Begriffsbestimmung nimmt ihr also noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (vgl. BVerfGE 78, 205 (212) [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84]).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Der Gesetzgeber ist vielmehr lediglich gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 (181) [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; 59, 104 (114) [BVerfG 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81]; 78, 205 (212) [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]).
  • OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91

    Auskunftspflicht ; Rechenschaftspflicht; Verbundene juristische Person; Partei;

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Die Vorinstanzen haben insoweit zutreffend dargelegt, daß es bei der Auslegung dieses Begriffs nicht auf formale Kriterien - wie die rechtliche Verbundenheit oder rechtliche Selbständigkeit - ankommt, daß vielmehr mit Blick auf die - potentiell rechtsstaatswidrig erlangten - Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt ist, wie sie § 20 a Abs. 3 PartG-DDR im Zusammenhang mit der von den DDR-Parteien geforderten Rechenschaftspflicht hinsichtlich ihres Vermögens ausdrücklich vorsieht (vgl. insoweit auch OVG Berlin, DVBl. 1992, 1305 (1307)).
  • OVG Berlin, 13.03.1992 - 2 B 34.91

    Zustimmungsvorbehalt; Partei; Verbundene juristische Person; DDR;

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    In seinem Urteil vom 13. März 1992 (DVBl 1992, 1301) hat das Oberverwaltungsgericht zur Begründung im wesentlichen ausgeführt: Die auf Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 8. Februar 1991 in der Modifikation ihres Bescheides vom 11. Juli 1991 gerichtete Klage sei zwar zulässig, aber nicht begründet.
  • Drs-Bund, 27.05.1991 - BT-Drs 12/622
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Davon geht auch der Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission vom 18. März 1991 (BT-Drs. 12/622 S. 4 ff., S. 7 unter 4.2) aus.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Der Gesetzgeber ist vielmehr lediglich gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 (181) [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; 59, 104 (114) [BVerfG 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81]; 78, 205 (212) [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92
    Der Gesetzgeber ist vielmehr lediglich gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 (181) [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; 59, 104 (114) [BVerfG 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81]; 78, 205 (212) [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Der 7. Senat des Gerichts hat dazu bereits in dem Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - (BVerwGE 92, 196 ) folgendes ausgeführt: .

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196 , Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - (BVerwGE 92, 196 ) zur Auslegung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR wie bereits dargestellt Stellung genommen.

    Die Beschwerde führt auch das Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 41.97 - (Buchholz 111 Art. 9 EV Nr. 8 ) an und weist auf die Erwägung dieses Urteils hin, "eine solche, allein die zivilrechtlichen Vorgänge in den Blick nehmende Betrachtung" werde nicht der Zielsetzung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR gerecht, diese Vorschrift sei vielmehr "vor dem Hintergrund ihres Zwecks, das materiell rechtsstaatswidrig erlangte Altvermögen zu sichern, ... nach wirtschaftlichen Kriterien auszulegen." Diese Erwägungen des Urteils beziehen sich auf den Gedankengang in dem Urteil vom 11. März 1993 (a.a.O. S. 199), der Gegenstand der zuvor behandelten Divergenzrüge ist.

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06

    Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH

    Unabhängig davon schützt Art. 14 Abs. 1 GG nur solche Rechtspositionen vor ungerechtfertigten Eingriffen, die im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung erworben worden sind (vgl. BVerfGE 84, 290, 300; BVerwGE 92, 196, 205).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Der 7. Senat des Gerichts hat dazu bereits in dem Urteil vom 11. März 1993 BVerwG 7 C 15.92 (BVerwGE 92, 196 ) folgendes ausgeführt:.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 BVerwG 7 C 15.92 BVerwGE 92, 196 , Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).

    87 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. März 1993 BVerwG 7 C 15.92 (BVerwGE 92, 196 ) zur Auslegung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR wie bereits dargestellt Stellung genommen.

    89 2. Die Beschwerde führt auch das Urteil vom 10. Dezember 1998 BVerwG 7 C 41.97 (Buchholz 111 Art. 9 EV Nr. 8 ) an und weist auf die Erwägung dieses Urteils hin, "eine solche, allein die zivilrechtlichen Vorgänge in den Blick nehmende Betrachtung" werde nicht der Zielsetzung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR gerecht, diese Vorschrift sei vielmehr "vor dem Hintergrund ihres Zwecks, das materiell rechtsstaatswidrig erlangte Altvermögen zu sichern, ... nach wirtschaftlichen Kriterien auszulegen." Diese Erwägungen des Urteils beziehen sich auf den Gedankengang in dem Urteil vom 11. März 1993 (a.a.O. S. 199), der Gegenstand der zuvor behandelten Divergenzrüge ist.

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

    Das Eigentumsrecht schützt nur solche Rechtspositionen vor ungerechtfertigten Eingriffen, die nach materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen, mithin im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung erworben worden sind (vgl. BVerfGE 84, 290, 300; BVerwGE 92, 196, 205) und das hiervon gebilligte Ergebnis einer eigenen Leistung darstellen (vgl. EuGH EuZW 1992, 155, 156).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Der 7. Senat des Gerichts hat dazu bereits in dem Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - (BVerwGE 92, 196 [BVerwG 11.03.1993 - 7 C 15/92]) Folgendes ausgeführt:.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die mit der Treuhandverwaltung nach § 20 b PartG-DDR verbundenen Vermögensnachteile entweder außerhalb des Gewährleistungsbereichs des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG liegen oder, soweit vorübergehend unbelastete Alt- und Neuvermögen betroffen sind, mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang stehen (Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196 [BVerwG 11.03.1993 - 7 C 15/92], Beschluss vom 11. August 1995, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. März 1993 - BVerwG 7 C 15.92 - (BVerwGE 92, 196 [BVerwG 11.03.1993 - 7 C 15/92]) zur Auslegung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR wie bereits dargestellt Stellung genommen.

    Die Beschwerde führt auch das Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 41.97 - (Buchholz 111 Art. 9 EV Nr. 8 NJW 2004, 669>) an und weist auf die Erwägung dieses Urteils hin, "eine solche, allein die zivilrechtlichen Vorgänge in den Blick nehmende Betrachtung" werde nicht der Zielsetzung des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR gerecht, diese Vorschrift sei vielmehr "vor dem Hintergrund ihres Zwecks, das materiell rechtsstaatswidrig erlangte Altvermögen zu sichern, ... nach wirtschaftlichen Kriterien auszulegen." Diese Erwägungen des Urteils beziehen sich auf den Gedankengang in dem Urteil vom 11. März 1993 (a.a.O. S. 199), der Gegenstand der zuvor behandelten Divergenzrüge ist.

  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    a) Der Wortlaut des § 20 b PartG-DDR lässt offen, was unter einer "verbun denen juristischen Person" zu verstehen ist (BVerwGE 92, 196 ).

    Denn das Vermögen der in § 20 b PartG-DDR genannten Parteien und Organisationen ist bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen bereits von Gesetzes wegen der treuhänderischen Verwaltung unterstellt (BVerwGE 92, 196 ).

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92

    Anstiftung zu Veruntreuung von Parteigeldern (PDS) - Unrechtmäßige Beschränkung

    Damit will der Gesetzgeber zugleich verhindern, daß Parteien der ehemaligen DDR, insbesondere die PDS, am demokratischen Willensbildungsprozeß unter Einsatz von Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können (BVerwG DVBl. 1993, 849, 850 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; OVG Berlin DVBl. 1992, 280 und 1305).

    Denn nur durch eine lückenlose Erfassung des noch nicht getrennten Gesamtvermögens sowie eine Beobachtung aller auf dieses Vermögen bezogenen Vorgänge lassen sich die belasteten Vermögenswerte erfassen und damit der vom Gesetzgeber verfolgte Sicherungs- und Restitutionszweck verwirklichen (BVerwG DVBl. 1993, 849, 851 f.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 301) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91].

    Soweit von der Verfügungsbeschränkung nach § 20 b Abs. 1 PartG-DDR vorübergehend auch unbelastetes "Alt- und Neuvermögen" betroffen ist, erweist sich diese Regelung angesichts der Absicht des Gesetzgebers, rechtsstaatswidrig erlangtes Vermögen zu sichern und an die Berechtigten zurückzugeben bzw. gemeinnützigen Zwecken zuzuführen und damit Chancengleichheit unter den Parteien herzustellen, als eine verhältnismäßige und damit zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG DVBl. 1993, 849, 852 unter Hinweis auf BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; so auch OVG Berlin DVBl. 1992, 280, 1305).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.1993 - 1 S 65/92

    Parteirecht, DDR-Partei, verbundene Organisation, treuhänderische Verwaltung

    Also bezieht sich der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG nicht auf Vermögenswerte, die nicht materiell-rechtsstaatlich erworben wurden (ebenso BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - 7 C 15/92 Amtlicher Umdruck S. 16).

    Soweit auch solche Vermögenswerte zunächst der treuhänderischen Verwaltung nach § 20 b Abs. 2 PartG -DDR unterliegen, bei denen später nachgewiesen wird, daß sie nach materiellrechtsstaatlichen Grundsätzen erworben wurden, liegt darin eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG, Urt. v. 11.03.1993, aaO. S. 17; OVG Berlin, Urt. v. 13.03.1992, DVBl. 1992, 1302, 1303).

    Die erforderlichen Maßnahmen brauchen deshalb nicht im einzelnen vereinbart, sondern können durch Verwaltungsakt aufgegeben werden (ebenso BVerwG, Urt. v. 11.03.1993, aaO. S. 7 f.; OVG Berlin, Beschl. v. 8.10.1991, LKV 1992, 133, 134).

    Im Vordergrund muß vielmehr stehen, ob die Partei so enge wirtschaftliche Beziehungen zu der Organisation hat, daß deren Vermögen als Teil des wirtschaftlichen Potentials der Partei erscheint (ebenso OVG Berlin, Urt. v. 13.03.1992, aaO. S. 1303 f.; ähnlich BVerwG, Urt. v. 11.03.1993, aaO. S. 9).

  • VG Berlin, 08.02.2007 - 29 A 10.06

    Berechnung des Altvermögens einer Gesellschaft der DDR; Entlassung des

    Bei der genauen Bestimmung des inkriminierten Altvermögens der DDR-Parteien bzw. der ihnen verbundenen Organisationen (BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196, 206) steht der Beklagten entgegen ihrer Auffassung kein Aufteilungsermessen zu.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Anteils von belastetem Partei- bzw. organisationseigenem Vermögensanteilen einer von § 20 b Abs. 2 PartG-DDR betroffenen juristischen Person sind die Verhältnisse zwischen dem 7. Oktober 1989 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 20 b PartG-DDR am 1. Juni 1990 (BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196).

    Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Zuordnung der Vermögenswerte (OVG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2000 - OVG 3 S 21.94 -, BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15.92 - BVerwGE 92, 196).

    Dabei müssen alle wirtschaftlichen Werte, wie etwa Darlehen, die Zurverfügungstellung von Betriebskapital oder die Zurverfügungstellung von Grundstücken bei der Bestimmung der Quote im Verhältnis zu dem Stammkapitalanteilen der Gründungsgesellschafter berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, a.a.O., BVerwGE 92, 196 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 3 N 6.14

    SED-Parteivermögen; verbundene juristische Person; Vermögensverwaltung;

    Es soll zum einen verhindert werden, dass Parteien der ehemaligen DDR - insbesondere in Nachfolge der SED - am demokratischen Willensbildungsprozess mit Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15/92 -, juris Rn. 26; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 2 S 6.91 -, juris Rn. 40).

    Hierdurch sollen diese Vermögensveränderungen unter Kontrolle gehalten werden, um zu verhindern, dass unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte weiter genutzt, verschoben, verschleudert oder in sonstiger Weise einer Rückführung an die Berechtigten oder einer gemeinnützigen Verwendung entzogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15/92 -, juris Rn. 21; OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 1994 - 3 S 22.93 -, EA S. 9).

    Denn lassen sich nur durch eine lückenlose Erfassung des Gesamtvermögens sowie eine Beobachtung aller auf dieses Vermögen bezogenen Vorgänge die belasteten Vermögenswerte erfassen und damit der vom Gesetzgeber verfolgte Sicherungs- und Restitutionszweck verwirklichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 7 C 15/92 -, juris Rn. 21), ist zugleich ausgeschlossen, Zustimmungen im Sinne von § 20b Abs. 1 PartG DDR unter den Vorbehalt der Berücksichtigung von - mit dem umfassenden Sicherungs- und Restitutionszweck konkurrierenden - privaten Rechten Dritter zu stellen.

  • BGH, 20.02.1998 - V ZR 319/96

    Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für

  • BVerwG, 07.11.1997 - 7 B 176.97

    Zugriff der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben auf

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 406/92

    Zustimmungspflicht gemäß § 20 b ParteienG-DDR - Zustimmung zur Zahlung einer

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 414/92

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer weiteren Sozialplanabfindung -

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 684/92

    Zustimmungspflicht gemäß § 20 b ParteienG-DDR - Verpflichtung zur Zahlung einer

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 417/92

    Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer weiteren Sozialplanabfindung -

  • VG Magdeburg, 22.12.2021 - 9 A 3/20

    Befreiung von der Trinkwasserversorgung für Bestandskunden

  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 493/92

    Zahlung einer Abfingung aus dem Rationalisierungsschutztarifvertrag (RTV) -

  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 41.97

    Beschlagnahme von PDS-Vermögen bei Dritten zulässig

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 185/94

    Rückforderung und Verzinsung eines von einer Partei der ehemaligen DDR gewährten

  • BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95

    Beweiswürdigung bei Bekundung der Erfüllungsbereitschaft durch den Schuldner

  • LAG Berlin, 03.04.1995 - 9 Sa 145/94

    Treuhandverwaltung und Prozessführungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

  • KG, 26.04.1994 - 18 W 58/94

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Abgrenzung

  • OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 A 457

    Pflegeentgeltanspruch des Einrichtungsträgers aus einer Pflegesatzvereinbarung;

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