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   BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92   

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BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92 (https://dejure.org/1994,2699)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1994 - 11 C 55.92 (https://dejure.org/1994,2699)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 (https://dejure.org/1994,2699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorabentscheidung über Förderungsfähigkeit einer zusätzlichen Ausbildung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung - Anforderungen an eine Vorabentscheidung über die Förderungsfähigkeit einer zusätzlichen Ausbildung - Umfang der Bindungswirkung einer Vorabentscheidung - Anforderungen an das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 138
  • NJW 1995, 609 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 73
  • FamRZ 1994, 927
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 104.80

    Endgültiges Nichtbestehen einer Vorprüfung und einer Zwischenprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
    Ob eine zusätzliche Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG oder schon als weitere Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG anzusehen ist, hängt somit davon ab, nach welcher Dauer die vorangegangene Ausbildung durch den Erwerb der beruflichen Qualifikation oder - unabhängig von der subjektiven Entscheidung des Auszubildenden - durch das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung beendet worden ist (vgl. BVerwGE 67, 104 ).

    Andererseits werden auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (vgl. BVerwGE 67, 104 ; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - ).

  • BVerwG, 30.06.1988 - 5 B 78.88

    Anspruch auf so genannte elternunabhängige Förderung - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
    Sie dienen sowohl dem berechtigten Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens als auch dem Interesse der Förderungsverwaltung, grundlegende Fragen des Förderungsverhältnisses nicht für jeden Bewilligungszeitraum, der in der Regel nur ein Jahr beträgt (§ 50 Abs. 3 BAföG), erneut entscheiden und im Verwaltungsrechtsstreit vertreten zu müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 44.78 - und vom 18. Juli 1989 - BVerwG 5 C 28.85 - ; Beschluß vom 30. Juni 1989 - BVerwG 5 B 78.88 -).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
    Demzufolge ist nach § 7 Abs. 1 BAföG ein Förderungsanspruch nicht nur für eine Ausbildung - die Erstausbildung im engeren Sinne -, sondern darüber hinaus auch für eine zusätzliche Ausbildung dann gegeben, wenn durch die erste Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht ausgeschöpft worden ist (BVerwGE 61, 342 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 90.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 28 S. 42, 44).
  • BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 66.78

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Bundesausbildungsförderung als Zuschuss

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
    Die bereits zuvor zulässige Praxis, über das Vorliegen einzelner gesetzlicher Voraussetzungen für die Förderung dem Grunde nach vorab zu entscheiden, wurde damit insoweit ergänzt, als in den in § 46 Abs. 5 BAföG genannten Fällen, in denen einschränkende Voraussetzungen für die Leistungsgewährung gelten, fortan dem Auszubildenden ein Anspruch auf Vorabentscheidung dem Grunde nach eingeräumt wurde, wenn er dies besonders beantragt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 66.78 - ).
  • OVG Bremen, 27.05.1992 - 2 T 3/92
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
    Diese Unterscheidung entspricht auch der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 27. Mai 1992 - OVG 2 T 3/92 - <FamRZ 1993, S. 742 f.>; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl. 1991, § 7 Rn. 10; Blanke in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. , § 7 Anm. 7.1).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83

    Leistungen nach dem Bundesaubildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch einer

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
    Für die Beurteilung, wann der Auszubildende einen solchen Abschluß erreicht hat, ist das jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsrecht maßgebend (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - ).
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03

    Gewährung von elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Voraussetzungen für die

    Vorabentscheidungen dem Grunde nach sind feststellende Verwaltungsakte, die grundlegende Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, vorab mit Bindungswirkung für den ganzen Ausbildungsabschnitt entscheiden (vgl. § 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG und BVerwG, Urteil v. 18.7.1989 - 5 C 28/85 - , BVerwGE 82, 235; Urteil v. 23.2.1994 - 11 C 55/92 - , BVerwGE 95, 138).

    Durch den Anspruch auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwendigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (vgl. die Begründung zu § 46 Abs. 5 des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG, BT-Drucks 7/2098, S. 23 zu Nr. 30 sowie BVerwG, Urteil v. 18.7.1989 - 5 C 28/85 - , a.a.O.; Urteil v. 23.2.1994 - 11 C 55/92 - , a.a.O.).

    Die Zulässigkeit einer derartigen Vorabentscheidung ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass es sich dabei um eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Fallkonstellationen handeln muss (vgl. BVerwG, Urteil v. 23.2.1994 -11 C 55.92 - , Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 110; VGH Kassel, Beschluss v. 22.3.1998 - 9 UE 1658/84 - juris Nr. MWRE109218816 [zur elternunabhängigen Förderung], Kreutz, in: Rothe/Blanke, a.a.O., § 46 Anm. 19; a.A. Ramsauer/Stallbaum, Kommentar zum BAföG, 3. Aufl. 1991, § 46 Rn. 12; OVG Berlin, Beschluss v. 15.2.1982 - 7 S 3.82 - , FamRZ 1983, 219 [zur elternunabhängigen Förderung]).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 S 1856/16

    Nicht ausgeschöpfter Grundanspruch auf Ausbildungsförderung; auf Bachelorstudium

    Vielmehr erlangte die Klägerin den Abschluss als Verwaltungswirtin aufgrund ihrer Eigenschaft als Aufstiegsbeamtin bereits nach 30 Monaten (vgl. zu der alleinigen Relevanz der tatsächlichen Ausbildungsdauer: BVerwG, Urteil vom 23.02.1994 - 11 C 55.92 - juris).

    Denn schloss der Auszubildende die erste berufsbildende Ausbildung i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG a.F. in weniger als drei Studienjahren ab, war damit sein Grundanspruch noch nicht erschöpft (BVerwG, Urteile vom 23.02.1994 - 11 C 55.92 - juris Rn. 16 und vom 12.02.1981 - 5 C 57.79 - juris Rn. 25; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 7, Stand Mai 2005; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 7 Rn. 19).

    Der Auszubildende konnte in diesem Fall für eine zusätzliche Ausbildung bis zu deren Abschluss Ausbildungsförderung beanspruchen, selbst wenn dadurch die Gesamtdauer von drei Jahren erheblich überschritten wurde (BVerwG, Urteile vom 23.02.1994 - 11 C 55.92 - juris Rn. 16 und vom 12.02.1981 - 5 C 57.79 - juris Rn. 25; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 7, Stand Mai 2005; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 7 Rn. 19; Schepers, BAföG, 3. Aufl., 2016, § 7 Rn. 1).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung -

    Vielmehr muß es darauf ankommen, wieviel Zeit die frühere berufsqualifizierende Ausbildung bis zu ihrem Abschluß tatsächlich in Anspruch genommen hat (dazu vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 1994 - BVerwG 11 C 55.92 -, S. 8).
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.16

    Absolventen des zweiten Bildungswegs; Anreiz; Attraktivität des Ausbildungsgangs;

    Auf die Mindestförderungszeit sind alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung anzurechnen, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben oder nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 11 C 27.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 109 S. 156 und vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 - BVerwGE 95, 138 , jeweils m.w.N.) oder die Ausbildung (tatsächlich) mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97

    Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung

    Vorabentscheidungen dem Grunde nach sind feststellende Verwaltungsakte, die grundlegende Fragen des Ausbildungsförderungsverhältnisses, die für einen Ausbildungsabschnitt nur einheitlich beantwortet werden können, vorab mit Bindungswirkung für den ganzen Ausbildungsabschnitt entscheiden (vgl. § 46 Abs. 5 Satz 2 BAföG und BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).

    Durch den Anspruch auf Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwendigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (vgl. die Begründung zu § 46 Abs. 5 des Regierungsentwurfs zum 2. BAföGÄndG, BTDrucks 7/98, S. 23 zu Nr. 30 sowie BVerwGE 82, 235 ; 95, 138 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2024 - 13 D 8/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 -, juris, Rn. 19 f.
  • BVerwG, 29.03.2018 - 5 C 14.17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium durch Zulassung

    Auf die Mindestförderungszeit sind alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung anzurechnen, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben oder nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 8. Dezember 1993 - 11 C 27.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 109 S. 156 und vom 23. Februar 1994 - 11 C 55.92 - BVerwGE 95, 138 , jeweils m.w.N.) oder die Ausbildung (tatsächlich) mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1983 - 5 C 27.81 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10

    Kein Förderungsanspruch für die Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bei

    Zum Regelungsgehalt des § 7 Abs. 1 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Februar 1994 (- 11 C 55/92 -, BVerwGE 95, 138) Folgendes ausgeführt:.

    Dem eingangs zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1994 (- 11 C 55/92 -, BVerwGE 95, 138) ist zu entnehmen, dass es dafür, wie lange der Auszubildende bereits in förderungsfähiger berufsbildender Ausbildung verbracht hat, nicht maßgebend ist, auf welche Dauer die Ausbildung nach den dafür geltenden Bestimmungen in der Regel angelegt ist.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

    Auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG werden alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben (BVerwG, Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 55.92 - Senatsbeschl. v. 27.4.2011 - 4 LA 291/10 -) oder ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (BVerwG, Urt. v. 17.3.1981 - 5 C 27.81 - ferner Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10

    Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage

    42 Die Frage, ob das Vertrauen der Klägerin in den Bestand des Vorbescheids schutzwürdig war, d. h. ob ein Anspruch der Klägerin auf Ausgleich des Vermögensnachteils dem Grunde nach gegenüber der Beklagten besteht, ist hier nicht mehr zu prüfen, da das Urteil des Senats vom 14. Juni 2006 - 1 B 121/06 - gemäß § 130 Abs. 3 VwGO analog insoweit Bindungswirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1995, ZMR 1995, 372, v. 23. Februar 1994, BVerwGE 95, 138 und v. 22. Juni 1977, BVerwGE 54, 116; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 130 Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 126/07

    Vorabentscheidung nach § 7 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz über das

  • VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02

    Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 1 A 91/15

    Vorabentscheidung, Förderfähigkeit; berufsqualifizierender Abschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2023 - 12 A 117/20

    Ausbildungsförderung für ein aufgenommenes Studium der Humanmedizin; Anspruch des

  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 2 K 2876/13

    Umwandlung der Förderungsart für eine inländische Ausbildung

  • VG Hamburg, 17.09.2014 - 2 E 4120/14

    Ausbildungsförderung; Erstausbildung; zeitlicher Mindestumfang

  • VG Schleswig, 04.03.2004 - 15 B 27/04
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