Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 22.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1305
BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 22.93 (https://dejure.org/1994,1305)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 7 C 22.93 (https://dejure.org/1994,1305)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 7 C 22.93 (https://dejure.org/1994,1305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe der während der staatlichen Treuhandverwaltung gezogenen und an den Staatshaushalt der DDR abgeführten Erträgnisse des verwalteten Vermögenswerts - Arten von Schädigungsmaßnahmen nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Wiedereinsetzung des Berechtigten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Erträgnisse des treuhandverwalteten Vermögenswertes

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. a, § 1 Abs. 4, § 9, § 11

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a; § 1 Abs. 4; § 9; § 11
    Vermögensgesetz: Kein Anspruch auf Herausgabe der bis zur Rückübertragung des Eigentums gezogenen Nutzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 167
  • NJW 1994, 1297
  • ZIP 1994, 566
  • NVwZ 1994, 693 (Ls.)
  • DB 1994, 1358
  • DÖV 1994, 739
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Im Fall der vollständigen Entziehung eines Vermögenswertes geschieht dies grundsätzlich durch dessen Rückübertragung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 VermG), im Fall der Anordnung staatlicher Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) durch deren Aufhebung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1, § 11 a Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167 = DÖV 1994, 739).
  • VG Schwerin, 26.05.1994 - 3 A 2157/92

    Verpflichtung zum Erlass eines günstigeren vermögensrechtlichen Bescheides;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen;

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - VIZ 1996, 338), gewährt das Vermögensgesetz sowohl bei der bloßen Anordnung der staatlichen Verwaltung als auch beim vollständigen Entzug von Vermögenswerten Wiedergutmachung in der Weise, daß der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger in die früher, d.h. zum Zeitpunkt der Schädigungsmaßnahme, innegehabte Rechtsposition wiedereingesetzt wird.

    Aus dieser Konzeption des Gesetzes folgt, daß bei der Wiedergutmachung grundsätzlich solche Vermögenseinbußen unberücksichtigt bleiben, die sich daraus ergeben, daß der Geschädigte infolge der Schädigungsmaßnahme weder über den Vermögenswert verfügen noch ihn nutzen konnte (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - a.a.O.; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - a.a.O.).

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Das Vermögensgesetz kennt zwei Arten von Schädigungsmaßnahmen (vgl. BVerwGE 95, 167, 168): Maßnahmen, die zur vollständigen Entziehung eines Vermögenswertes durch Verlust der betreffenden Rechtsposition führten, und Maßnahmen der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG), durch die dem Rechtsinhaber zwar nicht der Vermögenswert, wohl aber die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis entzogen worden ist.
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07

    Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück,

    Es besteht auch kein Anspruch auf Herausgabe der während der staatlichen Treuhandverwaltung gezogenen und an den Staatshaushalt der DDR abgeführten Erträgnisse des verwalteten Vermögenswertes (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167); allein wegen der Anordnung und Durchführung staatlicher Verwaltung ist selbst dann keine Entschädigung zu gewähren, wenn diese nicht mehr aufgehoben werden kann, weil sie durch eine nachfolgende, nicht als Schädigung i.S.d. § 1 VermG zu qualifizierende Enteignung überholt worden ist (vgl. Beschluss vom 1. März 1999 - BVerwG 7 B 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 8 C 6.07

    Zuständigkeit, örtliche; staatliche Verwaltung; Vermögensschädigung;

    Die Wiedergutmachung erfolgt im Fall der staatlichen Verwaltung durch deren Aufhebung, mit der dem Berechtigten wieder seine Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse eingeräumt werden (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.92 - BVerwGE 95, 167 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 16 S. 6).
  • OLG Dresden, 10.10.1995 - 13 U 672/95

    Herausgabeanspruch bezüglich des Erlangten bei staatlicher Grundstücksverwaltung

    Dem steht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in NJW 1994, 1297 nicht entgegen.

    bb) Entgegen der Ansicht der Beklagten folgt auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in NJW 1994, 1297 f., zumindest vorliegend nichts anderes.

  • BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen

    Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167 = NJW 1994, 1297 = VIZ 1994, 237 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 16), gewährt das Vermögensgesetz Wiedergutmachung grundsätzlich nur in der Weise, daß der Berechtigte oder sein Rechtsnachfolger in die früher, d.h. zum Zeitpunkt der Schädigungsmaßnahme, innegehabte Rechtsposition wiedereingesetzt wird.
  • VG Berlin, 17.03.2000 - 3 A 892.95

    Eingreifen von Vermögenszuordnungsbescheiden in private und öffentliche Rechte;

    Die Anordnung der staatlichen Verwaltung führte zwar zu umfangreichen Beschränkungen der Rechte des Eigentümers des staatlich verwalteten Vermögensgegenstandes, ließ jedoch das Eigentumsrecht selbst unberührt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 1. März 1999 - BVerwG 7 B 23.99 - BARoV-RÜ 8 und 9/1998 und Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167).
  • VG Leipzig, 15.11.1999 - 7 K 48/97

    Verlust des beweglichen Inventars eines Naturfreundehauses; Anforderungen an den

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht