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   BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89   

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BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89 (https://dejure.org/1994,297)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1994 - 1 A 72.89 (https://dejure.org/1994,297)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 (https://dejure.org/1994,297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 8 Abs. 1 Nr. 2; VAG § 14 Abs. 1
    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

  • VersR (via Owlit)

    VAG § 8 Abs. 1 Nr. 2; VAG § 14 Abs. 1
    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandübertragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 25
  • NJW 1994, 2561
  • ZIP 1994, 705
  • MDR 1994, 671
  • NVwZ 1994, 1101 (Ls.)
  • VersR 1994, 541
  • VersR 1994, 965
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 a 32.87

    Zeitnahe Zuteilung von Überschußanteilen - in der Lebensversicherung - Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89
    An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange fehlt es, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, daß ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 82, 303 m.w.Nachw.).

    Bei der hier vorliegenden nichtfondsgebundenen Lebensversicherung wird der Umstand, daß die Versicherungsprämien hohe Sicherheitszuschläge enthalten, die sich möglicherweise nachträglich als überhöht herausstellen, in der Weise ausgeglichen, daß die Versicherten nach Maßgabe der aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftspläne in Höhe von mindestens 90 % an den vom Versicherer jährlich ausgewiesenen Rohüberschüssen zu beteiligen sind, was durch eine Direktgutschrift (in Höhe von 5 % des Guthabens des Versicherten abzüglich Rechnungszins) und die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vgl. § 56 a VAG) sowie die Zuteilung hieraus zu entnehmender Beträge an die einzelnen Versicherten geschieht (vgl. dazu BVerwGE 82, 303 ).

  • BVerfG, 11.07.1990 - 1 BvR 570/90

    Versicherungsaufsicht - Übertragung eines Versicherungsbestandes - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89
    Da diese Gesellschaft nicht das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft erhält und somit niedrigere Gewinne zu erwarten hat als der bisherige Vertragspartner, läßt sich nicht ausschließen, daß der Kläger in seinem vertraglichen Recht auf Beteiligung an den Überschüssen seines Vertragspartners verletzt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. Juli 1990 - 1 BvR 570/90 - NJW 1991, 1167 = VerBAV 1991, 339).

    Danach kann namentlich keine Rede davon sein, daß hier der Anspruch auf Überschußbeteiligung infolge der von der Beklagten genehmigten Bestandsübertragung entwertet oder ausgehöhlt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. Juli 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89
    Hieran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (vgl. Urteile vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 20 und vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89
    Hieran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein könnten (vgl. Urteile vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 20 und vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1994 - BVerwG 1 A 72.89 -,.

    Das seinerzeit nach § 10a des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (im Folgenden: BAG) in einziger Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht wies die Klage durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil (BVerwGE 95, 25) ab.

    An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VAG fehlt es nach der - von der Literatur übernommenen (vgl. Schmidt, in: Prölss, Versicherungsaufsichtsgesetz, 11. Aufl. 1997, § 8 Rn. 17; Scholz, ZVersWiss 1984, S. 1 ) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (so das angegriffene Urteil BVerwGE 95, 25 , unter Bezugnahme auf BVerwGE 82, 303 ).

    Das soll durch einen Vergleich der Stellung der Versicherten vor und nach der Bestandsübertragung festgestellt werden (vgl. BVerwGE 95, 25 ).

    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Versicherungsnehmer über eine eigenständige Rechtsposition verfügen (vgl. BAV, VerBAV 1989, S. 235 ; BVerwGE 95, 25 ).

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Dementsprechend ging das Bundesaufsichtsamt bei der Genehmigung von Geschäftsplänen in Übereinstimmung mit den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäben davon aus, dass die Belange der Versicherten nur dann nicht ausreichend gewahrt sind, "wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist" (vgl. BVerwGE 82, 303 ; 95, 25 ).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Daran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise ihre subjektiven Rechte verletzt sein könnten (BVerwGE 95, 25 (27); 95, 133 (134); Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 -).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 A 2.92

    Versicherungsrecht: Teilübertragung des Versicherungsbestandes ausscheidenden

    Hieran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Kläger verletzt sein könnten (vgl. BVerwGE 95, 25 ; BVerwGE 95, 133 , jeweils m.w.N.).

    Davon ist der erkennende Senat in seiner Rechtsprechung für ein als Aktiengesellschaft betriebenes Unternehmen ohne weiteres ausgegangen (BVerwGE 95, 25 ); aber auch für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit hat er keinen Anlaß gesehen, die Zulässigkeit von Bestandsübertragungen auf bestimmte Fälle zu beschränken (BVerwGE 95, 8).

    Ob dies der Fall ist, ist durch einen Vergleich der Stellung der Versicherten vor und nach der Bestandsübertragung festzustellen (BVerwGE 95, 25 m.w.N.).

    Ferner ist die Überschußbeteiligung (Beitragsrückerstattung) der Versicherten in ihrer Höhe langfristig, nämlich bis zum Jahre 2002, was einer durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge im Zeitpunkt der Bestandsübertragung entspricht, aufgrund Geschäftsplanmäßiger Erklärung der AG auf mindestens 98, 6 % des Rohüberschusses festgelegt, was nicht nur die übliche Mindestverpflichtung von 90 % (vgl. BVerwGE 95, 25 ), sondern auch, wie das erwähnte Gutachten (S. 21 f.) ausweist, den Branchendurchschnitt gewährter Überschußbeteiligungen überschreitet.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird bei der nicht fondsgebundenen Lebensversicherung der Umstand, daß die Versicherungsprämien hohe Sicherheitszuschläge enthalten, was den Ansatz eines niedrigen Rechnungszinses durch die Unternehmen einschließt, und daß sich die Zuschläge möglicherweise nachträglich als überhöht herausstellen, in der Weise ausgeglichen, daß die Versicherten nach Maßgabe der aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftspläne in Höhe von mindestens 90 % an dem vom Versicherer jährlich ausgewiesenen bilanziellen Rohüberschüssen zu beteiligen sind, was durch eine Direktgutschrift und die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie die - zeitnahe (vgl. BVerwGE 82, 303 ) - Zuteilung hieraus zu entnehmender Beträge an die Versicherten geschieht (BVerwGE 95, 25 ).

    Das Wahren der Belange der Versicherten umfaßt hier den Schutz der bestehenden Lage, nicht aber deren Verbesserung (BVerwGE 95, 25 ).

    In dieser Beurteilung liegt keine Verletzung der bei der Genehmigung einer Bestandsübertragung zu beachtenden Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwGE 95, 25 ).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 A 3.05

    Bestandsübertragung, Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts.

    Da diese Gesellschaft nicht das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft erhalten und somit niedrigere Gewinne zu erwarten hat als der bisherige Vertragspartner, lässt sich nicht ausschließen, dass die Kläger in ihrem vertraglichen Recht auf Beteiligung an den Überschüssen ihres Vertragspartners verletzt sind (vgl. Urteil vom 11. Januar 1994 - BVerwG 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ).

    Unter einem "abgeschlossenen Bestandsübertragungsvorgang" im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Bestandsübertragung zu verstehen, die im Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie hier wirksam (vgl. dazu Urteile vom 30. Januar 1990 - BVerwG 1 A 36.86 - BVerwGE 84, 306 = Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 2 S. 3 f., vom 11. Januar 1994 - BVerwG 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 = Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 3 S. 2 f. und vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 = Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 4 S. 13) und bereits seit langem faktisch abgeschlossen war, woran hier ebenfalls kein Zweifel besteht.

    An der ausreichenden Wahrung der Versichertenbelange fehlt es nach der herkömmlichen Rechtsprechung, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein Eingreifen der Behörde gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1994 a.a.O. S. 28).

    Eine rechtliche Umgestaltung der Versicherungsverträge zu Gunsten der Versicherten brauchte das Bundesaufsichtsamt im Zuge der Genehmigung nicht vorzunehmen (Urteil vom 11. Januar 1994 a.a.O. S. 28 f.).

    Die bisherige Rechtsprechung hat unter solchen Umständen, wie sie hier vorliegen, in der Genehmigung der Bestandsübertragung auch keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gesehen (Urteil vom 11. Januar 1994 a.a.O. S. 35).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99

    Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und

    Dieses könnte nur dann fehlen, wenn der im Wege des Feststellungsbegehrens geltend gemachte Anspruch der Klägerin offensichtlich und eindeutig nicht zustehen könnte (vgl. BVerwGE 95, 25 m.w.N.; 102, 12 ).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).

    Zudem unterliegt die Auslegung und Anwendung des Begriffs der ausreichenden Wahrung der Interessen der Versicherten im Falle einer Klageerhebung voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Hieran würde es nur fehlen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein könnten (BVerwG, U. v. 11.01.1994 - 1 A 72/89 - BVerwGE 95, 25).
  • KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten

    Dieser Maßstab kann der Rechtsprechung des BVerwG zum Versicherungsaufsichtsrecht entnommen werden, weil der unabhängige Treuhänder an die Stelle der Aufsichtsbehörde getreten ist (vergl. BVerwG NJW 1994, 2561 (2562); BVerwG Urteil vom 14.10.1980, 1A 12/78 = VersR 81, 221; hierzu Franz/Püttgen, VersR 2022, 1ff., 13).
  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

    Danach sind die Belange der Versicherten nicht ausreichend gewahrt, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherten beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweigs als unangemessen anzusehen ist und so schwer wiegt, dass ein behördliches Eingreifen gerechtfertigt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - 1 A 32.87 - BVerwGE 82, 303 ; vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ; vom 12. Dezember 1995 - 1 A 2.92 - BVerwGE 100, 115 und vom 13. Dezember 2006 - 6 A 3.05 - Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 S. 9).

    Zudem unterliegt die Auslegung und Anwendung des Begriffs der ausreichenden Wahrung der Interessen der Versicherten im Falle einer Klageerhebung voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 A 72.89 - BVerwGE 95, 25 ).

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • KG, 08.02.2022 - 6 U 20/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20

    Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen

  • BVerfG, 02.06.2004 - 1 BvR 782/94

    Ausschließung eines Richters des BVerfG wegen Tätigkeit in derselben Sache

  • VG Sigmaringen, 22.01.2020 - 6 K 300/17

    Feststellung des Fortbestehens der Zeppelin-Stiftung; Klage- bzw.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 46.03

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung; Antrag; Belange der Bundeswehr;

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 20.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Teilorganisation der

  • BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00

    Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 VR 9.93

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Vereinsverbots für einen ausländischen Verein

  • BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 3.00

    Beiladungspflicht politischer Parteien - Antragserfordernis auf endgültige

  • VG Berlin, 09.05.2023 - 13 K 255.22

    Vorkaufsrecht der Bezirke im Milieuschutzgebiet: Bindung der

  • BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 2.00

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Abschlagzahlung nach § 21 Parteiengesetz

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 5.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 26.06.1996 - 1 B 105.96

    Währungsrecht: Unanfechtbarkeit der Erteilung einer währungsrechtlichen

  • BFH, 24.01.1996 - II B 93/95

    Schätzung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 15.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation -

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 2.94

    Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 11.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 24.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 18.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 22.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 16.93

    Verbot einer politischen Partei - Verbot einer Organisation - Wiederherstellung

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 19.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 12.93

    Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 21.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 26.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 28.93

    Verbot einer Teilorganisation der Föderation der patriotischen Arbeiter- und

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 23.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politschen Partei -

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 8.93

    Anfechtungsklage gegen Verbot und Auflösung der Föderation der patriotischen

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 17.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 14.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation -

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 13.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer Organisation -

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 27.93

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung - Verbot

  • OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 11 M 6598/96

    Antragsbefugnis e. Drittbetroffenen (Arbeitgebers);; Antragsbefugnis;

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 25.93

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Verbot einer politischen Partei

  • VG München, 05.10.2009 - M 25 K 09.3248

    Eheschließung mit deutschen Staatsangehörigen; Visumsverstoß; Versagung der

  • VG Karlsruhe, 19.09.1997 - 7 K 873/97
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