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   BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93   

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BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93 (https://dejure.org/1994,76)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 7 C 16.93 (https://dejure.org/1994,76)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 7 C 16.93 (https://dejure.org/1994,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Aufbauenteignung; entschädigungslose Enteignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 284
  • NJW 1994, 2105
  • ZIP 1994, 826
  • NVwZ 1994, 899 (Ls.)
  • NJ 1994, 428
  • DB 1994, 1359
  • DÖV 1994, 734
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 22.93

    Anspruch auf Herausgabe der während der staatlichen Treuhandverwaltung gezogenen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
    Im Fall der vollständigen Entziehung eines Vermögenswertes geschieht dies grundsätzlich durch dessen Rückübertragung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 VermG), im Fall der Anordnung staatlicher Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) durch deren Aufhebung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1, § 11 a Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167 = DÖV 1994, 739).
  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
    Erweist sich eine tatsächlich entschädigungslos gebliebene Enteignung als Maßnahme, mit der eine staatliche Stelle machtmißbräuchlich oder nötigend spezifisch auf das Eigntum zugreifen wollte, wie dies etwa bei willkürlichen, unter Vorspiegelung eines gesetzlich zugelassenen Zwecks erfolgten Enteignungen der Fall ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 -, NJW 1994, 1487), führt auch dies zu einer Wiedergutmachung durch Rückübertragung des Eigentums.
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - und - BVerwG 7 C 11.93 -, BVerwGE 95, 284 und 289) ausgeführt, daß die auf § 14 des Aufbaugesetzes der DDR gestützte Enteignung des Grundstücks gegen Entschädigung weder den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG noch den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG erfüllt.
  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Das sind Enteignungen, für die bereits nach den einschlägigen Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - NJW 1994, 2105).

    Denn § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG geht von dem Geltungsanspruch aus, den die DDR ihren jeweiligen Enteignungsvorschriften beigemessen hat und will in diesem Rahmen nur für solche Enteignungen eine Wiedergutmachung gewähren, deren Unrechtsgehalt in der generell angeordneten, bestimmte Personengruppen oder Verhaltensweisen diskriminierenden Entschädigungslosigkeit liegt (vgl. Urteil des Senats vom 24. März 1994 a.a.O.).

    Erfaßt sind damit aber nur Unrechtsmaßnahmen, bei denen die in der DDR geltenden Enteignungsvorschriften im Einzelfall manipulativ angewendet wurden (vgl. Urteil vom 24. März 1994 a.a.O.).

    Zutreffend hat dabei das Verwaltungsgericht für die Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffs "im Interesse der Verteidigung der Republik" die seinerzeit in der DDR herrschende Rechtsanschauung zugrundegelegt; denn für das Verständnis der Schädigungstatbestände des Vermögensgesetzes kommt es maßgeblich auf die Rechtswirklichkeit der DDR an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 a.a.O.;Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - NJW 1994, 2713).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Diese Regelung war Teil eines im nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 23. Dezember 1976 (Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, a.a.O., S. 1 ff.) näher beschriebenen Maßnahmebündels, das dem Ziel diente, mit diskriminierenden Methoden Vermögen von Gebietsfremden in staatliche Hand zu bringen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 (292) [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 11/93] und - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 (288) [BVerwG 24.03.1994 - 7 C 16/93]).
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