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   BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92   

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https://dejure.org/1994,926
BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92 (https://dejure.org/1994,926)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1994 - 2 C 23.92 (https://dejure.org/1994,926)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1994 - 2 C 23.92 (https://dejure.org/1994,926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen versorgungsrechtlicher Ansprüche (Waisengeld) - Erfordernis des Bestehens des Dienstverhältnisses als Pfarrer im Zeitpunkt des Todes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRRG § 135; GG Art. 140; WRV Art. 137

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 379
  • NJW 1994, 3367
  • NVwZ 1995, 164 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1081
  • DÖV 1994, 961
  • DÖV 1996, 363
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 98.64
    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92
    Hat der kirchliche Gesetzgeber, wie hier, von der verfassungskräftig gewährleisteten kirchlichen Ämterautonomie (vgl. BVerwGE 25, 226; 66, 241 ; jeweils m.w.N.) auch dadurch Gebrauch gemacht, daß er Streitigkeiten über das Bestehen, die Veränderung oder Beendigung eines kirchlichen Amts- oder Dienstverhältnisses einem Kirchengericht zugewiesen hat, so spricht das gegen die Annahme, er habe diese kirchengerichtliche Zuständigkeit durch eine Befugnis des staatlichen Verwaltungsgerichts, über die Statusfrage als Vorfrage einer versorgungsrechtlichen Streitigkeit zu entscheiden (sog. "verkappte Statusklage"), wieder einschränken wollen.

    Soweit abweichende Schlüsse daraus gesogen werden könnten, daß der Senat im Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 98.64 - (Buchholz 230 § 135 Nr. 1 , insoweit in BVerwGE 25, 226 nicht abgedruckt) den damaligen Rechtsstreit zur weiteren Aufklärung aufgrund einer zulässigen und begründeten Verfahrensrüge hinsichtlich der statusrechtlichen Vorfrage an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, wird daran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 21.78

    Evangelischer Geistlicher - Statusklage - Rechtsweg - Vermögensansprüche gegen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 23.92
    Nach § 135 Satz 2 BRRG ist es jedoch den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften überlassen, nicht nur die Rechtsverhältnisse ihrer Beamten und Seelsorger dem Beamtenrechtsrahmengesetz entsprechend zu regeln, sondern auch die Vorschriften dieses Gesetzes über den Verwaltungsrechtsweg für Klagen aus dem Beamtenverhältnis (§§ 126, 127 BRRG) für anwendbar zu erklären (vgl. dazu Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 21.78 - BVerwGE 66, 241 = Buchholz 230 § 135 Nr. 4 m.w.N.).

    Hat der kirchliche Gesetzgeber, wie hier, von der verfassungskräftig gewährleisteten kirchlichen Ämterautonomie (vgl. BVerwGE 25, 226; 66, 241 ; jeweils m.w.N.) auch dadurch Gebrauch gemacht, daß er Streitigkeiten über das Bestehen, die Veränderung oder Beendigung eines kirchlichen Amts- oder Dienstverhältnisses einem Kirchengericht zugewiesen hat, so spricht das gegen die Annahme, er habe diese kirchengerichtliche Zuständigkeit durch eine Befugnis des staatlichen Verwaltungsgerichts, über die Statusfrage als Vorfrage einer versorgungsrechtlichen Streitigkeit zu entscheiden (sog. "verkappte Statusklage"), wieder einschränken wollen.

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