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   BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 62.93   

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https://dejure.org/1995,950
BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 62.93 (https://dejure.org/1995,950)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1995 - 7 C 62.93 (https://dejure.org/1995,950)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 7 C 62.93 (https://dejure.org/1995,950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögenszuordnung - Ehemaliges Stasi-Vermögen - Sozialer oder öffentlicher Zweck

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung ehemaligen Stasi-Vermögens; Stasi-Vermögenszuordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 295
  • NJW 1995, 2178
  • ZIP 1995, 593
  • NVwZ 1995, 1003 (Ls.)
  • NJ 1995, 136
  • NJ 1995, 544
  • DÖV 1995, 508
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

    Auch unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Generalanwalts besteht zu dieser Frage kein vernünftiger Zweifel, so daß es einer Vorlage nach Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag nicht bedarf (vgl. BVerwGE 66, 29 (38) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]; 97, 301) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 62/93].
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Die in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 EV getroffene Sonderregelung dient dem Zweck, Umnutzungen des ehemaligen Stasi-Vermögens, die in der Umbruchsituation der DDR nach dem 1. Oktober 1989 von Behördenvertretern, Regierungsbeauftragten und Gremien wie den so genannten "Runden Tischen" oder dem Komitee zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit vorgenommen worden waren, unter bestimmten Voraussetzungen als Vermögenszuordnung anzuerkennen, um die neue Nutzung in ihrem Bestand zu sichern; damit wird der historischen Leistung Rechnung getragen, dass Vermögen und Einrichtungen der ehemaligen Staatssicherheit auf Betreiben der Bürgerschaft Gemeinwohlzwecken nutzbar gemacht wurden (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295, 298).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 283/94

    Übergang des ehemaligen MfS-Vermögens auf die Bundesanstalt für

    Der historischen Leistung der beteiligten Einzelpersonen und Gremien ("Runde Tische" u. a.), Vermögen und Einrichtungen der ehemaligen Staatssicherheit Zwecken des Gemeinwohls nutzbar zu machen, suchen Art. 21, Art. 22 EinigV (wie § 1 S. 2 4.DVO z. TreuhG) Rechnung zu tragen (BVerwG, ZIP 1995, 593).

    Die Zuführung erfordert, worauf das Bundesverwaltungsgericht zu Recht abstellt (ZIP 1995, 593, 595), daß die vorgesehene Nutzung bis zum Beitritt ins Werk gesetzt oder sonst für die Zukunft dauerhaft abgesichert war.

  • BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98

    Legendiertes MfS-Vermögen; Zuführung zu neuen öffentlichen Zwecken; Anforderungen

    Es hat die Klage unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1995 (- BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 = Buchholz 111 Art. 22 Nr. 8) abgewiesen.
  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht,

    Sollten bei der nunmehr gebotenen Prüfung durch das Verwaltungsgericht keine Nichtigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sein, könnte die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts aus dem Umstand allein nicht hergeleitet werden, daß der beanspruchte Vermögensgegenstand seit dem 1. Oktober 1990 der Vierten Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz (sowie seit dem 3. Oktober 1990 Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV; vgl. zum Verhältnis der beiden Vorschriften zueinander: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 62.93 BVerwGE 97, 295) unterfiel.
  • BVerwG, 02.10.1996 - 3 B 70.96

    Offene Vermögensfragen - Zuführung zu neuen sozialen Zwecken

    Wie der früher für dieses Rechtsgebiet zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Januar 1995 (- BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 (300) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 62/93]) zutreffend ausgeführt hat, folgt aus der eigentumsbegründenden Wirkung der Zuführung das Erfordernis, daß die Nutzung des Vermögensgegenstandes zu neuen sozialen Zwecken am Stichtag dauerhaft gewährleistet war.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97

    Finanzvermögen, ehemaliges - des Min. für Staatssicherheit; Stichtag für

    Hiergegen spricht zum einen, daß diese Regelung der Sache nach anknüpft an den Beschluß des DDR-Ministerrats vom 16. Mai 1990 (Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 ).
  • BVerwG, 22.09.1999 - 3 B 85.99

    Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler, gerichtlicher - durch

    a) Zu diesen Vorschriften hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß sie dem Zweck dienten, Umnutzungen des ehemaligen Stasi-Vermögens, die in der Umbruchsituation der DDR nach dem 1. Oktober 1989 von Behördenvertretern, Regierungsbeauftragten und Gremien wie den sogenannten "Runden Tischen" oder auch dem Komitee zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit vorgenommen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen als Vermögenszuordnung anzuerkennen, um die neue Nutzung in ihrem Bestand zu sichern; damit werde der historischen Leistung Rechnung getragen, daß Vermögen und Einrichtungen der ehemaligen Staatssicherheit auf Betreiben der Bürgerschaft Gemeinwohlzwecken nutzbar gemacht wurden (vgl. für die im damaligen Streitverfahren ausschließlich in Rede stehende Vorschrift des Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV: Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 ).
  • BVerwG, 11.03.2004 - 3 B 130.03

    Zulassungsgrund der Divergenz - Begründung von Kommunalvermögen durch die

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 ; Beschluss vom 22. September 1999 - BVerwG 3 B 85.99 - juris).
  • VG Dresden, 02.12.1998 - 2 K 2280/94

    Zuordnung eines Grundstücks aus ehem. MfS-Vermögen, auf dem die Caritas eine

    Des weiteren ist aus Begriff und vermögenszuordnungsrechtlicher Bedeutung der Zuführung zu folgern, dass die Nutzung im maßgeblichen Zeitpunkt bereits verwirklicht oder doch zumindest konkret vorgesehen sowie darüber hinaus auf Dauer angelegt sein musste ( vgl. hierzu BVerwG , Urt. v.19.01.1995 - 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 ff. ).
  • BVerwG, 17.10.1996 - 3 B 71.96

    Vermietung von Wohnraum, der zuvor durch das Ministerium für Staatssicherheit

  • BVerwG, 16.10.1996 - 3 B 73.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Vermietung von Räumen, die

  • BVerwG, 02.10.1996 - 3 B 72.96

    Vermietung von Wohnraum, der zuvor durch das Ministerium für Staatssicherheit

  • VG Berlin, 21.08.1995 - 31 A 329.94

    Klage auf Zuordnung eines Grundstücks als Finanzvermögen nach der

  • BVerwG, 03.04.1995 - 7 B 147.94

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Zuordnung eines ehemals

  • VG Berlin, 15.09.1995 - 3 A 790.94

    Anspruch auf Zuordnung von Grundstücken gegen eine Treuhandanstalt

  • VG Berlin, 14.08.1995 - 31 A 605.93

    Enteignung von Grundstücken ; Eigentumsübergang von Grundstücken auf das

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