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   BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97   

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BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97 (https://dejure.org/1998,39)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1998 - 4 C 10.97 (https://dejure.org/1998,39)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1998 - 4 C 10.97 (https://dejure.org/1998,39)
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Doppelgarage auf ehemaligem Scheunengelände

§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB;

Art. 14 GG, kein baurechtlicher Bestandsschutz unmittelbar aufgrund Verfassungsrechts, § 35 BauGB ist in seinem Geltungsbereich abschließende Regelung

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässigkeit von Garagen im Außenbereich

  • Wolters Kluwer

    Außenbereich - Garage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Ersatzbau - Erweiterung eines Wohngebäudes - Naturschutzbelange - Erweiterung einer Splittersiedlung - Bestandsschutz - Eigentumsrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines Wohngebäudes; Naturschutzbelange; Erweiterung einer Splittersiedlung; Bestandsschutz; eigentumsrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; BauGB § 35 Abs. 2, 3, 4 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 5; ; BauNVO § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines Wohngebäudes; Naturschutzbelange; Erweiterung einer Splittersiedlung; Bestandsschutz; eigentumsrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 Abs. 1 GG; §§ 29 ff BauGB
    Ausdrückliche Aufgabe der Rechtsprechung zum Bestandsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauen im Außenbereich (IBR 1998, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 228
  • NJW 1998, 3136 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 842
  • NJ 1998, 442
  • DÖV 1998, 600
  • BauR 1998, 642 (Ls.)
  • BauR 1998, 760
  • ZfBR 1998, 259
 
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Wird zitiert von ... (219)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
    Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (Fortführung der jüngeren Rechtsprechung und ausdrückliche Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362).

    Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen und dies folgendermaßen begründet: Es halte das Senatsurteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) für überholt, da § 35 Abs. 4 BauGB als eine abschließende Regelung zu verstehen sei.

    Allerdings hat der Senat im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) insoweit in einem nahezu gleichgelagerten Fall folgende Ansicht vertreten: Der Bestandsschutz, den ein ursprünglich in Einklang mit dem materiellen Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Axt.

    Um gleichwohl verbliebene Zweifel auszuräumen, gibt er die Auffassung, die er im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (a.a.O.) vertreten hat, ausdrücklich auf.

  • BVerwG, 19.07.1988 - 4 B 124.88

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; "Eigentumskräftig verfestigte

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
    Der Senat ist von dieser Rechtsprechung indes in der Folgezeit der Sache nach abgerückt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 und vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 33.90 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 282; Beschlüsse vom 19. Juli 1988 - BVerwG 4 B 124.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 250, vom 3. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 145.90 - ZfBR 1991, 83, vom 21. Februar 1994 - BVerwG 4 B 33.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 293 und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 271.95 - BRS 57 Nr. 100).

    Seit der Senat, beginnend mit dem Beschluß vom 19. Juli 1988 - BVerwG 4 B 124.88 - (a.a.O.) von seiner früheren Bestandsschutzrechtsprechung abgerückt ist, fehlt es indes an jeglicher tragfähigen Grundlage für die nunmehr überwundene Auffassung, daß der Gesetzgeber in § 35 BauGB keine abschließende Regelung hat treffen, sondern den Außenbereich für einen "erweiterten Bestandsschutz" über die in § 35 Abs. 4 BauGB geregelten Fälle hinaus hat offenhalten wollen.

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
    Weist eine gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG Defizite auf, die sich weder durch Auslegung noch im Wege der Analogie beheben lassen (vgl, hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juni 1988 - 1 BvL 9/83 - BVerfGE 78, 306 und vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 - BVerfGE 85, 329 ), so ist es den Fachgerichten verwehrt, unter Umgehung des einfachen Rechts unmittelbar auf der Grundlage der Verfassung Ansprüche zu gewähren, die von der Entscheidung des hierzu berufenen Gesetzgebers nicht gedeckt werden.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Dies hat der Senat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wiederholt bekräftigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 1990 BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322, vom 10. August 1990 BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289, vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 - und vom 12. März 1998 BVerwG 4 C 10.97 - NVwZ 1998, 424 = DÖV 1998, 600).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Die Baufreiheit als das Recht, ein Grundstück baulich oder in sonstiger Weise zu nutzen, wird zwar vom Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts umfasst, sie ist aber nur nach Maßgabe des einfachen Rechts gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 u.a. - BVerfGE 35, 263 ; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18

    Landesbaurecht -nachbarliche Belange und Abstandsflächen

    Einen aktiven Bestandsschutz dergestalt, dass wegen des Schutzes, den eine vorhandene bauliche Anlage genießt, auch die Möglichkeit von Modernisierungen oder Erweiterungen - und damit gegebenenfalls auch Neuerrichtungen in geänderter Form - eingeräumt werden muss (sog. aktiver oder überwirkender Bestandsschutz), erkennen die Rechtsprechung (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 10/97 - juris 25 ff. und die Rechtsprechungsübersicht bei Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand Dezember 2019, Art. 76 Rn. 126 ff.) und die herrschende Literatur (vgl. Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 35 Rn. 186 ff.) im Hinblick darauf, dass es außerhalb der einfachgesetzlichen Regelungen (vgl. insbesondere § 35 Abs. 4 BauGB) keinen aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden eigentumsrechtlichen Bestandsschutz gibt, nicht mehr an.
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