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   BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99   

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BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99 (https://dejure.org/2000,616)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 (https://dejure.org/2000,616)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2000 - 3 C 40.99 (https://dejure.org/2000,616)
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Schächten II

Zur Auslegung von § 4a II Nr. 2 2. Alt. TierSchG (Anm: Entscheidung weitgehend überholt durch «Schächten [BVerfG]»);

zur Frage, ob Art. 20a GG aF den Tierschutz einschließt (Hinweis: durch GG Grundgesetzänderung zum 1.8.02 ist der Tierschutz ausdrücklich in das GG Grundgesetz aufgenommen worden);

Art. 4 GG, die Religionsausübung steht gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV unter dem Vorbehalt des allgemeinen Gesetzes (Abweichung von der Rechtsprechung des BVerfG)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 4, 140; WRV Art. 136 Abs. 1; TierSchG §§ 1, 4 a
    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsloses Schlachten - Religionsgemeinschaft - Zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft - Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten - Islam - Muslime - Schächtgebot - Schächten

  • Judicialis

    GG Art. 4; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 136 Abs. 1; ; TierSchG § 1; ; TierSchG § 4 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitgliedschaft in islamischem Regionalverband gibt keinen Anspruch auf Schächtgenehmigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gibt es eine verfassungsrechtliche Gesetzesbefolgungspflicht des Einzelnen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gibt es eine verfassungsrechtliche Gesetzesbefolgungspflicht des Einzelnen?

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Veterinärrecht - Schafe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedschaft in islamischem Regionalverband gibt keinen Anspruch auf Schächtgenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 Abs. 1, 140 GG; 136 Abs. 1 WRV; § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG
    Grundrechte, Anwendung allgemeiner Gesetze als Schranke der Religionsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 227
  • NJW 2001, 1225
  • NVwZ 2001, 570 (Ls.)
  • DVBl 2001, 485
  • DÖV 2001, 381
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Es kommt dem Einzelnen daher nicht nur als Mitglied einer Glaubensgemeinschaft zugute; vielmehr gestattet Art. 4 Abs. 1 und 2 GG auch Außenseitern und Sektierern die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit gemäß ihren subjektiven Glaubensüberzeugungen (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 11. April 1972 - 2 BvR 75.71 - BVerfGE 33 S. 23, 29).

    Dabei kann offen bleiben, ob sich dies schon aus dem Grundsatz ergibt, dass das Grundrecht der Religionsfreiheit Einschränkungen unterliegt, wenn es in Wiederstreit zu anderen Schutzgütern der Verfassung tritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1972 a.a.O. S. 29).

    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht zwar erklärt, das vom Grundgesetz gewährleistete Recht der Glaubensfreiheit werde weder durch die allgemeine Rechtsordnung noch durch eine unbestimmte Güterabwägungsklausel relativiert; insbesondere folge aus Art. 136 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG keine Begrenzungsmöglichkeit des einfachen Gesetzgebers, weil diese Vorschrift nach Bedeutung und innerem Gewicht im Zusammenhang der grundgesetzlichen Ordnung von Art. 4 Abs. 1 GG überlagert werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1972 - 2 BvR 75/71 - BVerfGE 33 S. 23, 29, 31).

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Andererseits müssen die allgemeinen Gesetze zurückweichen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Betroffenen in eine seelische Bedrängnis bringt, die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nicht zu verantworten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 - BVerfGE 32 S. 98, 109).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96

    Gewissenskonflikt bei Biologiepraktika mit eigens getöteten Tieren

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sie verneint; in Bezug auf die hier insbesondere in den Blick zu nehmende Bestimmung des Art. 20 a GG, die die natürlichen Lebensgrundlagen unter den Schutz des Staates stellt, hat er allerdings nur ausgeführt, die Regelung verleihe als Staatszielbestimmung dem Einzelnen keine einklagbaren Rechte (vgl. Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 6 C 5.96 - BVerwGE 105 S. 73, 81).
  • VG Darmstadt, 09.09.1999 - 3 E 952/99

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten eines Tieres ohne Betäubung anlässlich des

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    BVerwG 3 C 40.99 VG 3 E 952/99 (3) .
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Darüber hinaus ist das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 1983 (1 BvR 209 u.a./83 - BVerfGE 65 S. 1, 39) selbst davon ausgegangen, dass die in Art. 4 Abs. 1 GG verankerte negative Bekenntnisfreiheit durch den Vorbehalt des Art. 136 Abs. 3 Satz 2 WRV eingeschränkt wird, der es den Behörden gestattet, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, wenn davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage offen gelassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3.90 - BVerfGE 101 S. 1, 44).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Dieses Grundrecht schützt nicht nur die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sondern ebenso die Freiheit des kultischen Handelns, des Werbens und der Propaganda (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 16. Oktober 1968 - 1 BvR 241.66 - BVerfGE 24 S. 236, 245).
  • BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93

    Schächten

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1995 (BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99, 1 ) entschieden hat, unterliegt es im Streitfall der Beurteilung der Gerichte, ob eine Norm der betreffenden Religionsgemeinschaft vorliegt, die nach dem Selbstverständnis der Mitglieder als zwingend zu gelten hat.
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99
    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder die grundsätzliche Anwendbarkeit der allgemeinen Gesetze bei Handlungen im Rahmen der Religionsausübung angenommen, ohne die Frage nach ihrer Rechtfertigung durch andere Schutzgüter der Verfassung aufzuwerfen (vgl. u.a. Beschluss vom 5. Februar 1991 - 2 BvR 263/86 - BVerfGE 83 S. 356 ff.).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen modifiziert (vgl. BVerwGE 112, 227).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht inzwischen selbst in seinem Urteil vom 23. November 2000 (BVerwGE 112, 227) entschieden hat, verlangt § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG mit dem Begriff der Religionsgemeinschaft keine Gemeinschaft, die im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlichrechtliche Körperschaft erfüllt oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt ist, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.

    Die Frage nach der Existenz zwingender Vorschriften ist vielmehr für die konkrete, gegebenenfalls innerhalb einer solchen Glaubensrichtung bestehende Religionsgemeinschaft zu beantworten (vgl. auch BVerwGE 112, 227 ).

    Dabei ist durch Nebenbestimmungen und die Überwachung ihrer Einhaltung ebenso wie bei der Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung des Antragstellers auch in Bezug auf die besonderen Fertigkeiten des Schächtens sicherzustellen, dass die Belange des Tierschutzes so weit wie möglich gewahrt werden (vgl. auch BVerwGE 112, 227 ).

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Abzustellen ist auf die konkrete, gegebenenfalls auch innerhalb einer Glaubensrichtung bestehende Religionsgemeinschaft (vgl. BVerfGE 104, 337 ; siehe auch BVerwGE 112, 227 ).
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2929/14

    Zur Schutzhelmtragepflicht für ein Mitglied der Religionsgemeinschaft der Sikhs

    Erachtet man das Grundrecht der freien Religionsausübung gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 WRV unter den Vorbehalt der allgemeinen Gesetze gestellt (so BVerwG, Urt. v. 23.11.2000 - 3 C 40/99 -, Rn. 20 ff., juris; Stern/Becker, Grundrechte-Kommentar, 2. Aufl. 2016, Art. 4, Rn. 211/212), so ergibt sich eine Einschränkbarkeit bereits direkt aus § 21a Abs. 2 StVO.
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Erforderlich ist - ähnlich wie bei der Ausübung der Gewissensfreiheit (vgl. BVerfGE 12, 45 ; 48, 127 ) -, dass es sich um eine zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (vgl. BVerfGE 32, 98 ; BVerwGE 112, 227 ).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 40.99 - (BVerwGE 112, 227) entschieden hat, verlangt § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG mit dem Begriff der Religionsgemeinschaft keine Gemeinschaft, die im Sinne des Art. 137 Abs. 5 WRV die Voraussetzungen für die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft erfüllt oder gemäß Art. 7 Abs. 3 GG berechtigt ist, an der Erteilung von Religionsunterricht mitzuwirken.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass das Grundrecht der Freiheit des Glaubens und des religiösen Bekenntnisses nicht nur die innere Freiheit zu glauben oder nicht zu glauben schützt, sondern ebenso die Freiheit des kultischen Handelns, des Werbens und der Propaganda (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.10.1968, BVerfGE 24, 236, 245; BVerwG, Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 -).

    Dabei kann offen bleiben, ob das Grundrecht auf Bekenntnisfreiheit einschließlich des Rechts auf ungestörte Religionsausübung trotz des in Art. 4 GG fehlenden Gesetzesvorbehalts durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 WRV unter den Vorbehalt der allgemeinen Gesetze gestellt wird und deshalb durch derartige Gesetze, die nicht speziell die Ausübung der Religionsfreiheit zum Gegenstand haben, also auch durch beamtenrechtliche Eignungsanforderungen, nach Maßgabe einer Güterabwägung, die dem hohen Wert des Rechts auf freie Religionsausübung Rechnung trägt, eingeschränkt werden kann (so nunmehr BVerwG, Urteil vom 23.11.2000, a.a.O.; Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl. 2000, Art. 136 WRV Nr. 2; von Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., 1999, Art. 4 RdNr. 80).

  • VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten

    Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich insoweit auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 23. November 2000 (- 3 C 40.99 -, BVerwGE 112, 227 ), nach denen es sachgerecht und verhältnismäßig sei, dass der Gesetzgeber die Ausnahmegenehmigung des § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG an die gemeinsame Glaubensüberzeugung einer Religionsgemeinschaft geknüpft habe.

    Diesen Anforderungen entspricht die von dem Bundesverfassungsgericht vorgenommene Definition der "Religionsgemeinschaft" auch in Ansehung des Staatszieles Tierschutz, wie sie das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem oben genannten Urteil vom 23. November 2000 (- 3 C 40.99 -, a. a. O.) vorgeformt hat.

    Maßgeblich ist das belegbare ernsthafte Bewusstsein einer für alle Gläubigen aus ihrem Glaubensverständnis heraus unausweichlichen Bindung (BVerwG, U. v. 23.11.2000 - 3 C 40.99 -, a. a. O., S. 234 f.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte in dem von dem Bundesverfassungsgericht in Bezug genommenen Urteil vom 23. November 2000 (- 3 C 40/99 -, a. a. O., 236) darauf hingewiesen, es sei sicherzustellen, dass der Beklagte durch geeignete Nebenbestimmungen etwa hinsichtlich des Ortes der Schlachtung und der Person des Schlächters den Belangen des Tierschutzes so weit wie möglich Rechnung tragen werde.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

    Verhaltensregeln einer Religionsgemeinschaft müssen sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als "zwingend" dergestalt erweisen, dass sie dem Betroffenen eine ansonsten unausweichliche seelische Bedrängnis ersparen (vgl. Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 -, BVerwGE 112, 227 = NJW 2001, 1225; vgl. auch Urteil vom 26.06.1974 - VII C 36.72 -, BVerwGE 45, 224 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02

    Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts

    BVerfG, Urteil vom 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 -, BVerfGE 104, 337 (354); BVerwG, Urteil vom 23.11.2000 - 3 C 40.99 -, BVerwGE 112, 227 (237 f.),.
  • VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

    Ob Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 136 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung das Grundrecht der freien Religionsausübung unter den Vorbehalt der allgemeinen Gesetze stellt (so BVerwG, Urteil vom 23.11.2000, BVerwGE 112, 227 ff. m.w.N.), bedarf in diesem Zusammenhang keiner vertieften Erörterung.
  • VGH Bayern, 22.07.2011 - 9 BV 09.2892

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Verbot des Schlachtens ohne Betäubung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2002 - 15 A 1676/00

    Kommunalwahl: Freistellung von der Tätigkeit als Wahlhelfer aus Glaubensgründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05

    Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen für Angehörige der

  • VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten für islamisches Opferfest

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01

    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung;

  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

  • VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05

    Antrag auf Befreiung eines 9-jährigen Mädchens aus der islamischen

  • VGH Hessen, 16.03.2000 - 11 TG 990/00

    Tierschutz - Schächten von Tieren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2003 - 20 A 1108/03

    Anspruch eines muslimischen Metzgers auf Erteilung einer Genehmigung zum

  • BVerwG, 14.12.2002 - 3 C 3.02

    Kostenverteilung nach Einstellung des Beschwerdeverfahrens auf Grund der Abgabe

  • VG Augsburg, 19.12.2007 - Au 4 E 07.1720

    Keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Schafen

  • VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 548/02

    Keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten

  • VG Augsburg, 19.12.2007 - Au 4 E 07.1719

    Keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Schafen

  • VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer

  • VG Stuttgart, 06.02.2003 - 4 K 515/03

    Schlächtung von Tieren; Ausnahmegenehmigung; Anforderungen an die Darlegung

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