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   BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01   

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BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01 (https://dejure.org/2001,317)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 6 C 3.01 (https://dejure.org/2001,317)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 (https://dejure.org/2001,317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Laserdrome - Spielerisches Töten - Polizeiliche Generalermächtigung - Menschenwürde - Laserdrome - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Warenverkehr - Europäischer Gerichtshof

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. ... 43; ; EG Art. 49; ; EG Art. 234 Abs. 1 Buchst. a); ; EG Art. 234 Abs. 3; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; GewO § 1 Abs. 1; ; GewO § 15 Abs. 2; ; GewO § 33 i; ; GjS § 1; ; JÖSchG § 8; ; StGB § 131; ; OBG NW § 14; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 137 Abs. 1; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 144 Abs. 4; ; VwGO § 173; ; ZPO § 562

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Laserdrome dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Entscheidung über Laserdrome dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Paintballspiel ist kein Verstoß gegen die Menschenwürde

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Öffentliche Ordnung: Begriffsverständnis

  • pbportal.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Möglichkeiten behördlichen Einschreitens gegen Laserdrome- und Paintballanlagen (Dr. Alfred Scheidler)

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Art. 1 GG
    Kriegsspiele in "Laserdrome" // "Spielerisches Töten" mit technischen Mitteln verstößt in Deutschland gegen Grundgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 189
  • NJW 2002, 2487 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 598
  • DVBl 2002, 495 (Ls.)
  • DÖV 2002, 479
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Menschenwürde in diesem Sinne ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern auch die Würde des Menschen als Gattungswesen (BVerfGE 87, 209, 228).

    Darum kann neben der realen Gewaltausübung auch die Darstellung fiktiver Gewaltakte zu Spiel- und Unterhaltungszwecken das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen verletzen (vgl. für Gewaltdarstellungen in Filmen BVerfGE 87, 209, 228).

  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Eine solche Bewertung obliegt dem Gesetzgeber; diesem ist indes beim Aufkommen neuer beruflicher Betätigungen ein angemessener Zeitraum zum Sammeln von Erfahrungen zuzubilligen (im Anschluss an BVerwGE 10, 164).

    Dem Sinn des Gesetzesvorbehaltes in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG widerstreitet es aber, eine so weit gespannte Generalklausel wie die polizeiliche schlechthin als stets ausreichende Grundlage des Eingriffs der Exekutive in die Berufsausübung zu verwenden (Urteil vom 23. Februar 1960 - BVerwG I C 240.58 - BVerwGE 10, 164 ).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Einer landesrechtlichen Regelung der Ausübung des Gewerbes steht § 1 GewO nicht entgegen (Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG I C 39.67 - BVerwGE 38, 209, 213).

    Das Sicherheits- und Ordnungsrecht kann in diesem Sinn als allgemeine, für die Ausübung von Eigentumspositionen vorfindliche Schrankenbestimmung verstanden werden (Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG I C 39.67 - BVerwGE 38, 209, 218).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Da das Oberverwaltungsgericht das gegenteilige Vorbringen der Klägerin entweder nicht zur Kenntnis genommen oder zumindest nicht in Erwägung gezogen hat, hat es ihr das rechtliche Gehör vorenthalten (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO); zugleich hat es seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Begründung seiner Entscheidung (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) verletzt (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 25).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Das Bundesverfassungsgericht versteht den Begriff der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte (vgl. BVerfGE 6, 32, 36, 41; 45, 187, 227).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Nur wenn die Würdigung des Tatrichters gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstößt, ist sie vom Revisionsgericht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 81, 74, 76).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen ist es ohne Belang, dass ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat (Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä, Slg. 1999, I-6067, Rn. 31, 35, 36; Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289, Rn. 29, 33, 34).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen ist es ohne Belang, dass ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat (Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä, Slg. 1999, I-6067, Rn. 31, 35, 36; Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289, Rn. 29, 33, 34).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    In den beiden vorgenannten Entscheidungen vom 21. September und 21. Oktober 1999 hat der Gerichtshof jeweils auf sein Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039) Bezug genommen.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
    Das Bundesverfassungsgericht versteht den Begriff der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG als tragendes Konstitutionsprinzip im System der Grundrechte (vgl. BVerfGE 6, 32, 36, 41; 45, 187, 227).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 26.02.1970 - I C 11.69

    Verordnete Trauer - Ein umstrittenes Tanzverbot

  • BVerwG, 01.10.1971 - VII C 10.68

    Entrichtung eines Gewerbesteuerausgleichsbetrags - Landesrechtliche Regelung des

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99

    Zulassung der "Umwelt- und Entwicklungshilfe - Lotterie" in Niedersachsen

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • AG Dortmund, 02.11.2020 - 733 OWi 64/20

    Freispruch mangels förmlichen Gesetzes für Corona-Beschränkungen

    Gerade angesichts des dort ebenfalls erwähnten Umstands, dass nicht jede staatliche Reaktion auf jede denkbare Gefahrenlage durch typisierte Standardbefugnisse abzubilden ist, sind Generalklauseln notwendig und im Grundsatz auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, soweit die ihnen begriffsnotwendig eigene tatbestandliche Weite durch Anwendung bestimmter Rechtsgrundsätze eingehegt wird (zur polizeirechtlichen Generalklausel: BVerwGE 115, 189 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 143 ; vgl. auch BVerfG DVBl 2001, 558 .).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2016 - 20 A 488/15

    Töten von Eintagsküken ist mit dem Tierschutzgesetz vereinbar

    Nichts anderes ergibt sich aus den der Anwendbarkeit der allgemeinen ordnungsbehördlichen Generalklausel gezogenen Grenzen, die zu beachten sind im Fall einer verwickelten, in das Gebiet der Weltanschauungen hineinreichenden, abwägenden Wertung einer Mehrzahl verschiedener Schutzinteressen vor allem bei neu aufgekommenen Sachverhalten - vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, und Urteil vom 23. Februar 1960 - I C 240.58 -, BVerwGE 10, 164 - oder bei der Durchführung in der ordnungsbehördlichen Praxis häufig vorkommender Maßnahmen eines einheitlichen neuen Typs.
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Sie ist aber in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt (Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 = Buchholz 402.41 Allg.

    Zwar hat der Senat in Bezug auf den Gesetzesvorbehalt in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG entschieden, dass die Generalklausel nicht dauerhaft als ausreichende Grundlage für den Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung verwendet werden könne, wenn die Entscheidung darüber, ob durch die betreffende Berufstätigkeit die öffentliche Ordnung verletzt werde, "von einer verwickelten, in das Gebiet der Weltanschauungen hineinreichenden, abwägenden Wertung einer Mehrzahl verschiedener Schutzinteressen" abhänge (Beschluss vom 24. Oktober 2001 a.a.O. S. 194 bzw. S. 14 unter Hinweis auf das Urteil vom 23. Februar 1960 - BVerwG 1 C 240.58 - BVerwGE 10, 164 ).

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