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   BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03   

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https://dejure.org/2004,205
BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,205)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,205)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 2 C 21.03, 2 C 22.03 (https://dejure.org/2004,205)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BRRG § 44a; LBG SH § 88a
    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; ermessensleitende Richtlinien; Teilzeitbeschäftigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BRRG § 44 a
    Altersteilzeit; Altersteilzeit, Blockmodell; Beamter; Blockmodell; Ermessen; Ermessen; Kosten; Neubescheidung; Personalkosten; Stelle; Stellenneubesetzung; Stellenwiederbesetzung; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung; Teilzeitbeschäftigung; dienstlicher Belang; dienstliches ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Altersteilzeit an Beamte als Ermessensentscheidung; Unmöglichkeit der Neubesetzung von freigewordenen Stellen aufgrund der Haushaltslage; Befugnis der obersten Dienstbehörde ermessensleitende Richtlinien zu erlassen; Anspruchsgrundlage für die Gewährung der ...

  • Judicialis

    BRRG § 44 a; ; LBG SH § 88 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRRG § 44a; LBG SH § 88
    Gewährung von Altersteilzeit an Beamte in Schleswig-Holstein

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aussetzung der Altersteilzeit in Schleswig-Holstein rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aussetzung der Altersteilzeit in Schleswig-Holstein rechtmäßig

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Aussetzung der Altersteilzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 382
  • NVwZ-RR 2004, 863
  • DVBl 2004, 1375
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 20.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (vgl. Urteil vom 9. Februar 1972 - BVerwG 6 C 20.69 - BVerwGE 39, 291 ).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Sie liegen damit zwar noch unterhalb der Schwelle der "zwingenden" dienstlichen Belange (vgl. § 88 a Abs. 2 Satz 2 LBG), sind ihnen aber bereits angenähert (vgl. Senatsurteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 zum Begriff des "dringenden öffentlichen Interesses").
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Allerdings hat es dabei zu respektieren, dass dienstliche Belange vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 6 C 58.65 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 8, S. 38).
  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 68.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
    Der Begriff des dienstlichen Belangs umschreibt ebenso wie der des "dienstlichen Bedürfnisses" eine gesetzliche Voraussetzung für die Ermessensentscheidung (vgl. Urteil vom 28. April 1966 - BVerwG 2 C 68.63 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 6).
  • VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943

    Voraussetzungslose Teilzeit; entgegenstehende dienstliche Belange

    Zugleich stellt er einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend dar, dass die vorprägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals dem nur eingeschränkt überprüfbaren verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn obliegt (vgl. OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 Rn. 5; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Hinweise des Senats: vgl. auch BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382.

    bb) Für den Regelungsgegenstand "Altersteilzeit" ergibt sich daraus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers, die typischerweise mit jedem Altersteilzeitarbeitsverhältnis verbunden sind, für sich allein regelmäßig noch keine dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründe darstellen (so auch BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382).

    Der hier festgestellte Sachverhalt ist mit dem des vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreits nicht vergleichbar (vgl. BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382).

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    16 Der Bedeutungsgehalt unbestimmter Rechtsbegriffe wie dienstlicher Belang, öffentliches Interesse und dienstlicher Grund ergibt sich aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Urteile vom 9. Februar 1972 BVerwG 6 C 20.69 BVerwGE 39, 291 und vom 29. April 2004 BVerwG 2 C 21.03 Buchholz 237.95 § 88a SHLBG Nr. 1).

    Dabei sind regelmäßig die organisatorischen und personalwirtschaftlichen Entscheidungen zugrunde zu legen, die der Dienstherr in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts getroffen hat (Urteil vom 29. April 2004 a.a.O.).

    18 Wie der Senat in dem Urteil vom 29. April 2004 (a.a.O.) dargelegt hat, kommt durch die Beschreibung der gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechenden dienstlichen Gründe als dringend oder zwingend zum Ausdruck, dass die Bedeutung der zu erwartenden Nachteile über das Normalmaß hinausgeht.

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