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   BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62   

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https://dejure.org/1964,385
BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62 (https://dejure.org/1964,385)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1964 - VII C 49.62 (https://dejure.org/1964,385)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1964 - VII C 49.62 (https://dejure.org/1964,385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Erziehungsberechtigten auf die Errichtung einer Volksschule katholischen Bekenntnisses - Anforderungen an die Annahme einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden - Anforderungen an die Annahme einer inneren Schulangelegenheit i. S. des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulaufsicht - Errichtung von Schulen, Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 7 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 38
  • DÖV 1964, 635
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62
    Wie der Senat in seinemBeschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG VII B 9.57 - (BVerwGE 6, 101; ebenso derBeschluß vom 10. Januar 1958 - BVerwG VII B 11.57 -, DÖV 1958, 468) ausgeführt hat, fällt unter den Begriff der Staatsaufsicht im Sinne von Art. 7 Abs. 1 GG auch der Inbegriff der staatlichen Herrschaftsrechte, nämlich die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.
  • BVerwG, 10.01.1958 - VII B 11.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1964 - VII C 49.62
    Wie der Senat in seinemBeschluß vom 28. Dezember 1957 - BVerwG VII B 9.57 - (BVerwGE 6, 101; ebenso derBeschluß vom 10. Januar 1958 - BVerwG VII B 11.57 -, DÖV 1958, 468) ausgeführt hat, fällt unter den Begriff der Staatsaufsicht im Sinne von Art. 7 Abs. 1 GG auch der Inbegriff der staatlichen Herrschaftsrechte, nämlich die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Bei Organisationsmaßnahmen wie der Errichtung von Schulen wäre es mit Art. 7 Abs. 1 GG sogar schwerlich vereinbar, wenn die Aufsicht auf eine Rechtskontrolle beschränkt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1964 - VII C 49.62 -, BVerwGE 18, 38, 39).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Der Begriff der staatlichen Schulaufsicht umfaßt zwar die Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens (vgl. BVerwGE 6, 101 [104(; 18, 38 [39(; ferner BVerfGE 26, 228 [238(; 34, 165 [182(), sagt aber nichts darüber aus, daß zur Ausübung dieser Befugnisse die Exekutive ohne Beteiligung des Parlaments, dem die verfassungsrechtliche Aufgabe der Normsetzung zufällt (BVerfGE 34, 52 [59(), berechtigt wäre (vgl. Maunz-Dürig-Herzog, Grundgesetz , 1973, Rdnr. 26 zu Art. 7).
  • OVG Thüringen, 25.10.2023 - 4 EO 472/23

    Passivlegitimation des Schulträgers bei Rechtsstreit um Aufnahme in eine Schule;

    Da es zuvörderst dem Land nach Art. 24 Abs. 1 LVerf obliegt, ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Erziehungs- und Bildungswesen zu garantieren und die Schulhoheit des Landes umfassend (Art. 23 Abs. 2 LVerf) ist, wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und kreisfreien Städte als Schulträger durch das in Art. 7 GG, Art. 23 Abs. 2 LVerf verankerte staatliche Schulaufsichtsrecht als Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens beschränkt (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 49.62 -, BVerwGE 18, 38 ff., 39).
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