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   BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66   

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https://dejure.org/1969,1
BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66 (https://dejure.org/1969,1)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1969 - IV C 105.66 (https://dejure.org/1969,1)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 (https://dejure.org/1969,1)
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Plangenehmigung

§ 42 VwGO, Klagerecht der Gemeinde gegen verweigerte Genehmigung eines Bauleitplans, Verwaltungsaktqualität der aufsichtsbehördlichen Genehmigung (vgl. jetzt auch § 35 VwVfG), §§ 6, 10 Abs. 2 BauGB;

§ 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Planungsermessens bei der Erstellung von Bebauungsplänen - Pflicht zur Zurückverweisung bei fehlerhafter Besetzung in der Vorinstanz - Mitteilung schon bekannter Ermessensgründe - Erfordernis der Entwicklung eines Bebauungsplanes aus einem Flächennutzungsplan ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der Fristüberschreitung in § 6 Abs. 4 S. 1 BBauG; § 1 Abs. 4 und 5 BBauG als Schranke des Planungsermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1; BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 2 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • uni-konstanz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Differenzierung zwischen Vorgangs- und Ergebniskontrolle bei planerischen Abwägungsentscheidungen (RA Dr. Martin Ibler; DVBl 1988, 469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 301
  • MDR 1970, 702
  • DVBl 1970, 414
  • DVBl 1970, 441
  • DVBl 2003, 697
  • BB 1971, -
  • DÖV 1970, 277
  • BauR 1970, 31
 
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Wird zitiert von ... (1487)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.1968 - IV B 217.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
    Denn die (nähere) Begründung einer Ermessensentscheidung ist - im allgemeinen und deshalb auch im Rahmen von § 130 VwGO (vgl. zu ersterem das Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - in BVerwGE 22, 215 [218], zu letzterem den Beschluß vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 - [S. 3]) - dort entbehrlich, wo die Gründe bereits bekannt sind oder auf der Hand liegen.
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
    Denn die (nähere) Begründung einer Ermessensentscheidung ist - im allgemeinen und deshalb auch im Rahmen von § 130 VwGO (vgl. zu ersterem das Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - in BVerwGE 22, 215 [218], zu letzterem den Beschluß vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 - [S. 3]) - dort entbehrlich, wo die Gründe bereits bekannt sind oder auf der Hand liegen.
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
    In dieser alle in Betracht kommenden Belange umfassenden Weite ist das Abwägungsgebot, wie der Senat schon im Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - (DVBl. 1969, 697 [699]) ausgesprochen hat, überhaupt ein dem Wesen rechtsstaatlicher Planung innewohnender Grundsatz, dem deshalb die Bauleitplanung auch dann Rechnung tragen müßte, wenn § 1 BBauG das nicht ausdrücklich bestimmte.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1966 - I 131/65

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Voraussetzungen für eine erneute

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
    Ob das, wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim meint, schon verfassungsrechtliche Gründe nahelegen (vgl. den Beschluß vom 22. Juli 1966 - I 131/65 - in BRS 17, 16 [19] = ESVGH 17, 101 [104]), mag dahinstehen.
  • BVerwG, 04.04.1963 - VI ER 200.62

    Erörterung der Zulässigkeit der Zusammenrechnung von Unterhaltsbeitrag und

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
    Mit diesem Hinweis war bei der hier gegebenen Sachlage der Begründungspflicht genügt (vgl. zur Begründungspflicht insbesondere den Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG VI ER 200.62/1 - in DÖV 1963, 517 [518]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    § 1 Abs. 1 BBauG ist verletzt, wenn und soweit dem Inhalt eines Bauleitplanes unabhängig von aller Abwägung der von ihm berührten Belange von vornherein kein mit der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung zusammenhängendes öffentliches Interesse zugrunde liegt (im Anschluß an das Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - [BVerwGE 34, 301]).

    Die inhaltliche Bestimmung und Anwendung der in § 1 Abs. 4 Satz 1 und 3 sowie Abs. 5 BBauG enthaltenen Begriffe ist der gerichtlichen Kontrolle uneingeschränkt unterworfen (im Anschluß an das Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - [BVerwGE 34, 301]).

    Diese Gewichtung ist grundsätzlich Ausdruck der planerischen Gestaltungsfreiheit und fehlerhaft erst dann, wenn im Abwägungsvorgang oder im Abwägungsergebnis einer der Belange in einer Weise berücksichtigt wird, die zu seiner objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht (im Anschluß an das Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - [BVerwGE 34, 301]).

    Diese Verknüpfung ist, wie der erkennende Senat - darin mit dem angefochtenen Urteil übereinstimmend - bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 (304 f.) ausgesprochen hat, von normativer, sich als Bindung der Bauleitplanung auswirkender Qualität: Eine Bauleitplanung, die zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung nicht in Beziehung steht, verletzt § 1 Abs. 1 BBauG und kann schon aus diesem Grunde keinen Bestand haben.

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 (a.a.O. S. 308) ausgesprochen.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    § 1 Abs. 3 BauGB setzt voraus, dass der Gemeinde mit der Planungsbefugnis zugleich ein Planungsfreiraum eingeräumt wird (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Das Abwägungserfordernis ist Ausfluss des Rechtsstaatsgebots gemäß Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Ernst-Zinkahn-Bielenberg- Krautzberger, aaO, § 1 Rn. 179 mit zahlreichen Nachweisen).
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