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   BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78   

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BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78 (https://dejure.org/1978,445)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1978 - 2 B 31.78 (https://dejure.org/1978,445)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1978 - 2 B 31.78 (https://dejure.org/1978,445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 227
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Daher ist auch nach dieser Vorschrift zur ordnungsgemäßen Rüge eines solchen Verfahrensmangels die Angabe des Schriftsatzes und bei umfangreicheren Schriftsätzen sogar die nähere Bezeichnung der Schriftsatzstelle erforderlich (vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [217] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Daß dieser Wille für eine rechtswirksame Zusage erforderlich ist, bedarf nicht mehr höchstrichterlicher Klärung (vgl. BVerwGE 26, 31 [36]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO geschützte Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs kann nur dann als verletzt angesehen werden, wenn - abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung - sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Urteil des Senats vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HambBG Nr. 1 mit Hinweis u.a. auf BVerfGE 27, 248/252]).
  • BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, daß die Institution des Berufsbeamtentums als ein mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswert mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise imstande ist, selbst uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen und daß dabei auftretende Konflikte sich nur durch die Ermittlung lösen lassen, welche Verfassungsvorschrift jeweils das höhere Gewicht hat; die Verfassungsnorm mit geringerem Gewicht darf unter Wahrung jedenfalls ihres Grundwertgehaltes zurücktreten (so z.B. BVerwGE 47, 330 [353] mit Hinweis u.a. BVerfGE 28, 243 [261]; ferner BVerwGE 42, 79 [82/83] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, daß die Institution des Berufsbeamtentums als ein mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswert mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise imstande ist, selbst uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen und daß dabei auftretende Konflikte sich nur durch die Ermittlung lösen lassen, welche Verfassungsvorschrift jeweils das höhere Gewicht hat; die Verfassungsnorm mit geringerem Gewicht darf unter Wahrung jedenfalls ihres Grundwertgehaltes zurücktreten (so z.B. BVerwGE 47, 330 [353] mit Hinweis u.a. BVerfGE 28, 243 [261]; ferner BVerwGE 42, 79 [82/83] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Daher ist auch nach dieser Vorschrift zur ordnungsgemäßen Rüge eines solchen Verfahrensmangels die Angabe des Schriftsatzes und bei umfangreicheren Schriftsätzen sogar die nähere Bezeichnung der Schriftsatzstelle erforderlich (vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [217] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Übrigens liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann vor, wenn ein tatsächlicher Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn ein anderer Schluß näherliegen sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 55.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 50]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit der des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, daß die Institution des Berufsbeamtentums als ein mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtswert mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise imstande ist, selbst uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen und daß dabei auftretende Konflikte sich nur durch die Ermittlung lösen lassen, welche Verfassungsvorschrift jeweils das höhere Gewicht hat; die Verfassungsnorm mit geringerem Gewicht darf unter Wahrung jedenfalls ihres Grundwertgehaltes zurücktreten (so z.B. BVerwGE 47, 330 [353] mit Hinweis u.a. BVerfGE 28, 243 [261]; ferner BVerwGE 42, 79 [82/83] mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO geschützte Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs kann nur dann als verletzt angesehen werden, wenn - abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung - sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Urteil des Senats vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HambBG Nr. 1 mit Hinweis u.a. auf BVerfGE 27, 248/252]).
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
    Denn bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht bei der Ermittlung des dem materiellen Recht zu subsumierenden Sachverhalts ein Aufklärungsmangel unterlaufen ist, muß von der dem Berufungsurteil zugrunde liegenden materiellrechtlichen Rechtsauffassung ausgegangen werden, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich erscheinen sollte (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auch im Beamtenverhältnis beanspruchen die Grundrechte Geltung, wobei der Pflichtenkreis des Beamten gemäß Art. 33 Abs. 5 GG dessen rechtliche Möglichkeit begrenzt, von Grundrechten Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 39, 334 ): Der Grundrechtsausübung des Beamten im Dienst können Grenzen gesetzt werden, die sich aus allgemeinen Anforderungen an den öffentlichen Dienst oder aus besonderen Erfordernissen des jeweiligen öffentlichen Amtes ergeben (vgl. etwa BVerwGE 56, 227 ).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Die durch die gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bedingten Einschränkungen seiner Persönlichkeitsentfaltung muß der Beamte hinnehmen, zumal er sich diesen Grundsätzen durch den freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis unterworfen hat (BVerwGE 31, 241 [244]; vgl. auch BVerwGE 56, 227 [229]).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 104.97

    Postzustellbeamter; Weigerung der Zustellung von Postwurfsendungen der

    Es ist aber einhellige Meinung, daß das Grundrecht durch kollidierendes gleichrangiges Recht eingeschränkt werden kann (vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 13. Juni 1983 - NJW 1984, 912; BVerwGE 56, 227 ; BSGE 61, 158 ; Dreier, GG, 1996, Art. 4 Rn. 93 und 111; Jarass/Pieroth, GG, 4. Auflage, 1997, Art. 4 Rn. 46, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Insoweit gelten für die freiwillig dienenden Sanitätsoffiziere - ausgehend von ihrer völkerrechtlichen Sonderstellung als Angehörige einer nicht unmittelbar zur kriegerischen Tätigkeit vorgesehenen Einheit -hinsichtlich der Berücksichtigung von ihnen empfundener gewissensbedingter Bedenken gegen ihre weitere Dienstleistung ähnliche Grundsätze, wie sie das Bundesverwaltungsgericht etwa zu dem Wunsch von weiblichen Polizeibeamten entwickelt hat, anders als ihre männlichen Kollegen im Dienst keine Waffe tragen zu müssen (vgl. dazu BVerwGE 56, 227 sowie Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 30.78 - ).
  • VG München, 21.12.1984 - M 5661 V 84
    Auch wenn Art. 4 Abs. 1 GG den einzelnen Beamten das Recht auf ungestörte Religionsausübung garantiert und die Grundrechtsbestimmung selbst keine Beschränkungsmöglichkeiten vorsieht, kann im Einzelfall ebenso wie bei anderen Grundrechten ohne Gesetzesvorbehalt eine Beschränkung in rechtlich zulässiger Weise geboten sein (vgl. BVerwGE 56, 227/228; v. Münch, Grundgesetzkommentar, Art. 4 Anm. 21; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayer. Beamtengesetz, Art. 2 Anm. 39).

    Der Beamte muß daher grundsätzlich bestimmte Verhaltensweisen beachten, die dem durch seine freiwillig gewählte Laufbahn geprägten Berufsbild wesensgemäß sind (BVerwGE 56, 227/229).

    Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen der Gewissensfreiheit durch die Grundsätze des Berufsbeamtentums auch darin, daß es dem einzelnen Beamten unbenommen bleibt, jederzeit seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen und sich damit von den Pflichten zu lösen, die er mit dem freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis übernommen hat (BVerwGE 56, 227/229) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 1 A 2650/05

    Anspruch auf Dienstbefreiung an religiösen Feiertagen für Angehörige der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1978 - 2 B 31.78 -, BVerwGE 56, 227.
  • VG Hamburg, 24.09.1984 - 13 VG 2631/84
    Es ist anerkannt, daß die Institution des Berufsbeamtentums als ein mit Verfassungsrang ausgestalteter Rechtswert mit Rücksicht auf die Einheit der Verfassung und die von ihr geschützte gesamte Wertordnung ausnahmsweise imstande ist, selbst uneinschränkbare Grundrechte in einzelnen Beziehungen zu begrenzen, und daß dabei auftretende Konflikte sich nur durch die Ermittlung lösen lassen, welche Verfassungsvorschrift jeweils das höhere Gewicht hat; die Verfassungsnorm mit geringerem Gewicht darf unter Wahrung jedenfalls ihres Grundwertes zurücktreten (BVerwGE 56, 227 ff. m. w. N.).

    Hinzu kommt, daß der Antragsteller sich dienstlichen Reglementierungen, die mit seinen Glaubensvorstellungen nicht in Einklang zu bringen sind, durch Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis entziehen kann (vgl. dazu BVerwGE 56, 227 ff.).

  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung

    Auch im Beamtenverhältnis beanspruchen die Grundrechte Geltung, wobei der Pflichtenkreis des Beamten gemäß Art. 33 Abs. 5 GG dessen rechtliche Möglichkeit begrenzt, von Grundrechten Gebrauch zu machen, soweit Aufgabe und Zweck des öffentlichen Amts dies erfordern (vgl. BVerfGE 39, 334 ; vgl. auch BVerfG, Entsch. v. 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282-340 = NJW 2003, 3111-3118; BVerwGE 56, 227 ; Plog/Wiedow u.a., BBG, Kommentar, § 2 Rdnr. 12 ff.; BVerwGE 30, 29 (31); 42, 79 (82); BVerwG, Entsch.
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag von freiwilligen Sanitätsoffizieren auf

    Insoweit gelten für die freiwillig dienenden Sanitätsoffiziere - ausgehend von ihrer völkerrechtlichen Sonderstellung als Angehörige einer nicht unmittelbar zur kriegerischen Tätigkeit vorgesehenen Einheit - hinsichtlich der Berücksichtigung von ihnen empfundener gewissensbedingter Bedenken gegen ihre weitere Dienstleistung ähnliche Grundsätze, wie sie das Bundesverwaltungsgericht etwa zu dem Wunsch von weiblichen Polizeibeamten entwickelt hat, anders als ihre männlichen Kollegen im Dienst keine Waffe tragen zu müssen (vgl. dazu BVerwGE 56, 227 sowie Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 30.78 - ).
  • VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90

    Rechtmäßgkeit der Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe;

    Sowohl die Pflicht dem Dienstherrn jederzeit im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen als auch die Pflicht, die Dienstwaffe auch gegen Menschen zu gebrauchen, sind dem Polizeidienst wesensgemäß, so daß insoweit das Grundrecht des Klägers aus Art. 4 Abs. 1 GG zurückstehen muß (BVerwGE 56, 227, 229 [BVerwG 08.09.1978 - 2 B 31.78] ; ausführlich hierzu auch die Entscheidung der Vorinstanz OVG Berlin, Urteil vom 20.12.1977 - OVG IV B 85.75 - vgl. auch Podlech, Das Grundrecht der Gewissensfreiheit, und die besonderen Gewaltverhältnisse, 1969, S. 134; kritisch allerdings Lisken, RiA 1979, 169).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 4 S 3321/88

    Umfang der Weisungsbefugnis gegenüber einem Beamten - Ausfüllen eines

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84

    Sanitätsdienst als Kriegsdienst mit der Waffe - Kriegsdienstverweigerung aus

  • VG Minden, 21.02.2013 - 4 K 1627/12

    Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel

  • VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05

    Antrag auf Befreiung eines 9-jährigen Mädchens aus der islamischen

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 93.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

  • OVG Hamburg, 26.11.1984 - Bs I 171/84
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 4 S 680/96

    Angabe der dienstlichen Telefonnummer auf privaten Briefbögen eines

  • BVerwG, 01.08.1980 - 6 C 46.80

    Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung der Terminsverlegung, die wegen der

  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 164.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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