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   BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82   

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BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82 (https://dejure.org/1984,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1984 - 3 C 42.82 (https://dejure.org/1984,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1984 - 3 C 42.82 (https://dejure.org/1984,1184)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 41
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    In Bestätigung dieses Grundsatzes hat der Europäische Gerichtshof dann in seinem Urteil vom 28. Juni 1978 - Rs. 70/77 - (EuGHE 1978, 1453) nochmals entschieden, daß im Grundsatz alle finanziellen Belastungen, die bei der Einfuhr von Rindfleisch aus Drittländern aus Gründen viehseuchenrechtlicher Kontrolle auferlegt werden, unabhängig von ihrer Höhe als Abgaben mit zollgleicher Wirkung im Sinne des Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 anzusehen sind.

    Die bereits genannte frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Juni 1978 - Rs. 70/77 - (a.a.O.) betrifft die hier entscheidungserhebliche Frage, ob durch eine Richtlinie der Gemeinschaft eine Ausnahme von einer Regelung in einer Verordnung der Gemeinschaft bestimmt werden kann.

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Wie der Europäische Gerichtshof insbesondere in seinem grundlegenden Urteil vom 25. Januar 1977 - Rs. 46/76 - (EuGHE 1977, 5) entschieden hat, stellt jedenfalls im Grundsatz jede einer Ware wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung, wenn sie kein Zoll ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe mit zollgleicher Wirkung im Sinne der Art. 9, 12, 13 und 16 des EWG-Vertrages dar.

    Allerdings gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Ausnahmen von dem Verbot, Abgaben mit zollgleicher Wirkung zu erheben, wenn entweder die Abgabenbelastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt oder wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die einheimischen und die eingeführten ausländischen Waren nach den gleichen Merkmalen auf der gleichen Handelsstufe erfaßt (vgl. die Urteile des EuGH vom 11. Oktober 1973 - Rs. 39/73 - in EuGHE 1973, 1039, vom 5. Februar 1976 - Rs. 87/75 - in EuGHE 1976, 129 und vom 25. Januar 1977 - Rs. 46/76 - in EuGHE 1977, 5).

  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Allerdings gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Ausnahmen von dem Verbot, Abgaben mit zollgleicher Wirkung zu erheben, wenn entweder die Abgabenbelastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt oder wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die einheimischen und die eingeführten ausländischen Waren nach den gleichen Merkmalen auf der gleichen Handelsstufe erfaßt (vgl. die Urteile des EuGH vom 11. Oktober 1973 - Rs. 39/73 - in EuGHE 1973, 1039, vom 5. Februar 1976 - Rs. 87/75 - in EuGHE 1976, 129 und vom 25. Januar 1977 - Rs. 46/76 - in EuGHE 1977, 5).
  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Bereits vorher hatte der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1972 - Rs. 29/72 - (EuGHE 1972, 1309) und vom 15. Dezember 1976 - Rs. 35/76 - (EuGHE 1976, 1871) zur Anwendung des Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 sowie im Urteil vom 9. Juli 1975 - Rs. 21/75 - (EuGHE 1975, 905) zur Anwendung des Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 entschieden, daß im Grundsatz alle finanziellen Belastungen, die aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Untersuchung der aus Mitgliedstaaten bzw. aus dritten Ländern eingeführten Waren erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der zu tragenden Belastung für gleichartige inländische Erzeugnisse bzw. Gemeinschaftserzeugnisse nicht vergleichbar sind, ohne Rücksicht auf ihre Höhe als Abgaben mit zollgleicher Wirkung anzusehen sind.
  • EuGH, 09.07.1975 - 21/75

    Schroeder KG / Stadt Köln

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Bereits vorher hatte der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1972 - Rs. 29/72 - (EuGHE 1972, 1309) und vom 15. Dezember 1976 - Rs. 35/76 - (EuGHE 1976, 1871) zur Anwendung des Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 sowie im Urteil vom 9. Juli 1975 - Rs. 21/75 - (EuGHE 1975, 905) zur Anwendung des Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 entschieden, daß im Grundsatz alle finanziellen Belastungen, die aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Untersuchung der aus Mitgliedstaaten bzw. aus dritten Ländern eingeführten Waren erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der zu tragenden Belastung für gleichartige inländische Erzeugnisse bzw. Gemeinschaftserzeugnisse nicht vergleichbar sind, ohne Rücksicht auf ihre Höhe als Abgaben mit zollgleicher Wirkung anzusehen sind.
  • BVerwG, 26.08.1977 - 7 C 10.76

    Fleischuntersuchung - Fleischbeimengung - Fleischanteil - Fleischravioli -

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Insbesondere stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Belastung mit den aus Anlaß der Einfuhr einer Ware für deren gesundheitspolizeiliche Einfuhruntersuchung entstandenen Unter suchungskosten kein Entgelt für einen geleisteten Dienst dar (vgl. Urteil vom 26. August 1977 - BVerwG 7 C 10.76 - in Buchholz 451.90 Nr. 21; vgl. auch Urteil vom 25. April 1980 - BVerwG 7 C 51.77 - in Buchholz 451.90 Nr. 31).
  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Allerdings gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Ausnahmen von dem Verbot, Abgaben mit zollgleicher Wirkung zu erheben, wenn entweder die Abgabenbelastung ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen tatsächlich geleisteten Dienst darstellt oder wenn sie Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die die einheimischen und die eingeführten ausländischen Waren nach den gleichen Merkmalen auf der gleichen Handelsstufe erfaßt (vgl. die Urteile des EuGH vom 11. Oktober 1973 - Rs. 39/73 - in EuGHE 1973, 1039, vom 5. Februar 1976 - Rs. 87/75 - in EuGHE 1976, 129 und vom 25. Januar 1977 - Rs. 46/76 - in EuGHE 1977, 5).
  • BVerwG, 19.05.1983 - 3 C 9.82

    Einfuhruntersuchungsgebühren - Nichtdiskriminierungsgebot - Abgaben zollgleicher

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Die Rechtswirksamkeit dieses Nichtdiskriminierungsgebots setzt zunächst voraus, daß die Anwendung einer Rechtsnorm (Verordnung) des Gemeinschaftsrechts durch eine gegenteilige Richtlinie eines Gemeinschaftsorgans dispensiert werden kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1983 - BVerwG 3 C 9.82 - in Buchholz 451.90 Nr. 40).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Mit der grundsätzlichen Problematik der Verbindlichkeit und der Rechtswirkungen einer Richtlinie der Gemeinschaft hat sich der Europäische Gerichtshof in einem neueren Urteil vom 19. Januar 1982 - Rs. 8/81 -(vgl. NJW 1982, 499 = DVB1.1982, 294) befaßt.
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1984 - 3 C 42.82
    Bereits vorher hatte der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1972 - Rs. 29/72 - (EuGHE 1972, 1309) und vom 15. Dezember 1976 - Rs. 35/76 - (EuGHE 1976, 1871) zur Anwendung des Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 sowie im Urteil vom 9. Juli 1975 - Rs. 21/75 - (EuGHE 1975, 905) zur Anwendung des Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 entschieden, daß im Grundsatz alle finanziellen Belastungen, die aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Untersuchung der aus Mitgliedstaaten bzw. aus dritten Ländern eingeführten Waren erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der zu tragenden Belastung für gleichartige inländische Erzeugnisse bzw. Gemeinschaftserzeugnisse nicht vergleichbar sind, ohne Rücksicht auf ihre Höhe als Abgaben mit zollgleicher Wirkung anzusehen sind.
  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 12.82

    Antrag auf Anordnung einer Vorlage

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 51.77
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    aa) Zwar könnte diese Verordnung Verpflichtungen der zuständigen Behörden begründen, die als gesetzliche Verbote i.S.v. § 134 BGB anzusehen wären, so dass ein Verstoß zur Unwirksamkeit eines Auftrags oder einer Direktvergabe führen könnte (vgl. für einen mit einer Verordnung der Europäischen Union unvereinbaren öffentlich-rechtlichen Vertrag BVerwGE 70, 41, juris Rn. 49; für Unwirksamkeit bei Verstoß gegen Transparenzvorgaben oder Direktvergabevoraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 OLG München, NZBau 2011, 701, 704, ferner Sack/Seibl in Staudinger, Neub.
  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Eine fehlerhafte Rechtsanwendung würde grundsätzlich nicht zur Nichtig-, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1984 - 3 C 42/82 -, juris).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Die Erhebung von Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen bei der Einfuhr von Fleischkonserven aus Drittländern setzt nach Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG nicht voraus, daß auch im innergemeinschaftlichen Handel im Versandmitgliedstaat vergleichbare Gebühren erhoben werden (Aufgabe der abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 19. Mai 1983 - BVerwG 3 C 9.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 40 und in BVerwGE 70, 41 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82]).

    An dieser Auffassung, die auch im Urteil vom 23. August 1984 - BVerwG 3 C 42.82 - (BVerwGE 70, 41, 52 ff.) [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82] wiederkehrt, vermag der Senat nach erneuter Überprüfung jedoch nicht festzuhalten.

  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

    Der Nichtigkeitsvorwurf im Sinn des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG ist nach der dort kodifizierten Evidenztheorie nur begründet, wenn nicht nur ein besonders schwerwiegender Fehler vorliegt, sondern zusätzlich dieser Fehler bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch offensichtlich ist (vgl. BVerwG vom 23.8.1984 BVerwGE 70, 41/43; vom 13.10.1986 BVerwGE 75, 62/65).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 76.87

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem

    Die Erhebung von Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen bei der Einfuhr von Fleischkonserven aus Drittländern setzt nach Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG nicht voraus, daß auch im innergemeinschaftlichen Handel im Versandmitgliedstaat vergleichbare Gebühren erhoben werden (Aufgabe der abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 19. Mai 1983 - BVerwG 3 C 9.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 40 und in BVerwGE 70, 41 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82] ).

    An dieser Auffassung, die auch im Urteil vom 23. August 1984 - BVerwG 3 C 42.82 - (BVerwGE 70, 41, 52 ff.) [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82] wiederkehrt, vermag der Senat nach erneuter Überprüfung jedoch nicht festzuhalten.

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 14 TG 1702/95

    Verhältnis der hessischen Vorschriften zur Andienungspflicht von Abfällen zur

    Im übrigen kommt es jedoch nach Ablauf der Umsetzungsfrist auf Grund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts zu einem Anwendungsverbot für entgegenstehendes nationales Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 19.01.1982 - Rs. 8/81 - DVBl. 1982, 294; BVerwG, Urteil vom 05.06.1986 - 3 C 12.82 - BVerwGE 70, 41 = Buchholz 418.8 Nr. 3, dort insbesondere S. 15 ff.; Grabitz/Langeheine, EGV Art. 100 Rdnr. 67).

    Im deutschen Recht steht nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Anwendung des der Richtlinie widersprechenden nationalen Rechts zumindest der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen (Urteil vom 05.06.1986 - 3 C 12.82 - BVerwGE 70, 41 = Buchholz 418.8 Nr. 3, insbesondere S. 12 f.).

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 78.87

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem

    Die Erhebung von Gebühren aus Anlaß von Gesundheitskontrollen bei der Einfuhr von Fleischkonserven aus Drittländern setzt nach Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG nicht voraus, daß auch im innergemeinschaftlichen Handel im Versandmitgliedstaat vergleichbare Gebühren erhoben werden (Aufgabe der abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 19. Mai 1983 - BVerwG 3 C 9.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 40 und in BVerwGE 70, 41 [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82] ).

    An dieser Auffassung, die auch im Urteil vom 23. August 1984 - BVerwG 3 C 42.82 - (BVerwGE 70, 41, 52 ff.) [BVerwG 23.08.1984 - 3 C 42/82] wiederkehrt, vermag der Senat nach erneuter Überprüfung jedoch nicht festzuhalten.

  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 12.82

    Normschichten und Normkategorien

    Zu dem gleichen Ergebnis ist der erkennende Senat auch in seinem zwischenzeitlich ergangenen - den freien Warenverkehr mit frischem Fleisch betreffenden - Urteil vom 23. August 1984 (BVerwGE 70, 41) gelangt.
  • BVerwG, 26.02.1987 - 3 C 23.85

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur systematischen hygienischen

    Zu dem gleichen Ergebnis ist der vorlegende Senat auch in seinen Urteilen vom 23. August 1984 - BVerwG 3 C 42.82 - (BVerwGE 70, 41) und vom 5. Juni 1986 - BVerwG 3 C 12.82 - (BVerwGE 74, 241) gelangt.
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 8 ZB 13.1868

    Straßen- und Wegerecht

    Der Nichtigkeitsvorwurf im Sinne des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG ist nur begründet, wenn ein besonders schwerwiegender Fehler vorliegt und zusätzlich dieser Fehler bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch offensichtlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1984 - 3 C 42/82 - BVerwGE 70, 41/43; BVerwG, B.v. 13.10.1986 - 6 P 14/84 - BVerwGE 75, 62/65).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 2 S 2046/87

    Ermächtigung der Gemeinde zur Erhebung von Fleischbeschaugebühren aufgrund einer

  • BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 165.89

    Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmeaufenthaltserlaubnis für ohne

  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86

    Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer

  • BVerwG, 18.12.1986 - 1 C 67.86

    Antrag einer türkischen Staatsangehörigen auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

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