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   BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 8.87   

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https://dejure.org/1987,2104
BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 8.87 (https://dejure.org/1987,2104)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 C 8.87 (https://dejure.org/1987,2104)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 C 8.87 (https://dejure.org/1987,2104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des mit der Hauptsache befassten Gerichtes, eine im Verfahren der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsaktes getroffene Entscheidung der weiteren Entwicklung der Hauptsache anzupassen - Erfordernis von zwei nicht nur ehrenamtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Kreditwesen - Geschäftsleiter - Eignungsmangel - Zuverlässigkeitsmangel - Vieraugenprinzip - Ehrenamtliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 297
  • NJW-RR 1988, 816
  • ZIP 1988, 493
  • NVwZ-RR 1988, 69 (Ls.)
  • WM IV 1988, 695
  • DVBl 1988, 442
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - L 8 R 530/13
    Dass diesbezüglich auch im Übrigen keine Bedenken geboten sind, zeigt sich auch daran, dass z.B. Vorstände einer eingetragenen Genossenschaft Geschäftsleiter i.S.d. KWG werden können (BVerwG, Urteil v. 1.12.1987, 1 C 8/87, BVerwGE 78, 297), für diese jedoch grundsätzlich gilt, dass sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen (BSG, Urteil v. 21.2.1990, 12 RK 47/87, SozR 3-2940 § 3 Nr. 1 - nicht zum KWG).

    Dabei ist der Geschäftsleiter nicht eigenverantwortlich tätig, wenn er weisungsunterworfen ist (Schwennicke, a.a.O. § 33 Rdnr. 66; BVerwG, Urteil v. 1.12.1987, 1 C 8/87, BVerwGE 78, 297).

  • BVerwG, 03.03.1993 - 2 NB 3.92

    Beschwerde gegen eine Nichtvorlage im Normenkontrollverfahren -

    Insoweit ist die Rechtsprechung zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO heranzuziehen, dem diese Vorschrift für das Normenkontrollverfahren deutlich nachgebildet ist (vgl. u.a. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]; 78, 305 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 8/87]; Beschluß vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - ).
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