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   BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86   

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BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86 (https://dejure.org/1987,600)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1987 - 7 C 118.86 (https://dejure.org/1987,600)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1987 - 7 C 118.86 (https://dejure.org/1987,600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Juristenausbildung - Prüfungsstoff - Prüfungsergebnis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Grenzen zulässiger Prüfungsanforderungen in der zweiten juristischen Staatsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsstoff - Allgemeinwissen, Fragen zum Staat Mali in jur. Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 24.7.1987)

    Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    DRiG § 5; GG Art. 12 Abs. 1; HRG § 16

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 55
  • NJW 1988, 722 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 1223
  • NVwZ 1987, 977
  • DVBl 1987, 1121
  • DVBl 1987, 1223
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86
    Zur Beantwortung der Frage, ob ein Prüfer das - aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) folgende - Gebot der Sachlichkeit (vgl. BVerwGE 70, 143 ) verletzt hat, bedarf es einer Würdigung seines Verhaltens.

    Der erkennende Senat hat übrigens - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend verweist - bereits in dem Urteil vom 20. September 1984 (BVerwGE 70, 143 ) darauf hingewiesen, daß an Randbemerkungen von schriftlichen Arbeiten, von denen der Prüfling erst nach der Prüfung Kenntnis erlangen kann, ein weniger strenger Maßstab anzulegen ist als an Äußerungen des Prüfers während einer mündlichen Prüfung.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86
    Der Kläger hat dem Berufungsgericht unter Beweisantritt substantiiert dargelegt, auf welche tatsächlichen Umstände er den Vorwurf einer Verletzung des Fairneßgebotes stützt (zu den Anforderungen, die das Fairneßgebot stellt, vgl. BVerwGE 55, 355 und 70, 143 ).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar noch nicht durch einen "Überschuß" an Prüfungsanforderungen verletzt, sofern dieser sich in vernünftigen Grenzen hält (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 25, 236 ).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar noch nicht durch einen "Überschuß" an Prüfungsanforderungen verletzt, sofern dieser sich in vernünftigen Grenzen hält (vgl. BVerfGE 13, 97 ; 25, 236 ).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Hingegen ist die Schwelle zu einem Rechtsverstoß noch nicht zwingend überschritten, wenn der Prüfer sich einer drastischen Ausdrucksweise bedient, wenn er mit deutlichen Randbemerkungen auf schlechte schriftliche Leistungen reagiert oder ein Ausrutscher bzw. eine Entgleisung nur gelegentlich vorgekommen sind (vgl. Urteile vom 20. September 1984 a.a.O. S. 152 bzw. S. 219, vom 24. Februar 1993 a.a.O. S. 135 bzw. S. 259 f. und vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 13 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 78, 55; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 63 f.).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Diesbezüglich beschränkt sich aber die grundrechtliche Bindung des Normgebers auf das Gebot der Wahrung eines sachlichen Zusammenhangs mit den Anforderungen des betreffenden Berufs (vgl. Urteil vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - BVerwGE 78, 55 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 15).

    Sogar ein gewisser "Überschuss" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als zulässig zu erachten (vgl. Beschluss vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301 m.w.N.; aufgegriffen durch BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1987 a.a.O. S. 57 bzw. 15).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01

    Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen;

    b) Das Oberverwaltungsgericht hat dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242) den Rechtssatz entnommen, dass die mündliche Prüfung der zweiten juristischen Staatsprüfung in jedem Fall insgesamt zu wiederholen sei.
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