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   VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93   

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VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93 (https://dejure.org/1995,3251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.1995 - 3 S 2680/93 (https://dejure.org/1995,3251)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 3 S 2680/93 (https://dejure.org/1995,3251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den Flächennutzungsplan; Entwicklungsgebot; Fehlerfolge bei rechtsfehlerhafter vorzeitiger Bebauungsplanaufstellung; Zulässigkeit eines Parallelverfahrens; zum Begriff "Geschäfts- und Bürogebäude" in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 325 (Ls.)
  • BWGZ 1995, 617
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Die Festlegung des flächenbezogenen Schalleistungspegels ist zwar nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB, wohl aber nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauNVO zulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1994, ZfBR 1994, 147 ff.; Beschl. v. 18.12.1990, DVBl. 1991, 442).

    Es handelt sich um eine Gliederung der zulässigen Betriebe nach deren Emissionsverhalten und damit nach deren "besonderen Eigenschaften" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, a.a.O.).

    § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB scheidet aus, weil diese Vorschrift nur bauliche oder sonstige - mithin "verdinglichte", anlagebezogene - Vorkehrungen gestattet (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, a.a.O. sowie Urteil vom 19.4.1989, DVBl. 1989, 1050 und Beschluß vom 8.8.1989, DVBl. 1989, 1103).

    Mit der optisch-räumlichen Anbindung des Plangebiets an die bebaute Ortslage - anstelle eines von den Antragstellern gewünschten weiteren Abrückens in den Außenbereich - berücksichtigt der Bebauungsplan schließlich auch Belange des Orts- und Landschaftsbildes, der Landschaftspflege, der Landwirtschaft und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (vgl. § 1 Abs. 5 S. 2 Nrn. 4, 7 und S. 3 BauGB, vgl. zu letzterem auch BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, a.a.O.).

    Der Bebauungsplan schreibt daher einen vorhandenen Nutzungskonflikt nicht etwa lediglich fest oder verlagert ihn nur (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, a.a.O.), sondern er mindert dessen negative Folgen für die Mehrzahl der Wohngrundstücke aufgrund der größeren räumlichen Entfernung der Betriebsanlagen und der Schallschutzanforderungen erheblich.

    Unverträglich ist eine solche Nutzung allenfalls dann, wenn sie über die in einem Misch- oder Dorfgebiet zulässigen Immissionsobergrenzen hinausgeht (zu alldem vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1990, a.a.O., BVerwGE 81, 197, Nr. 205).

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    § 8 Abs. 4 BauGB ist bei Vorliegen eines gültigen und lediglich änderungsbedürftigen Flächennutzungsplans nicht anwendbar (wie BVerwG, Urteil vom 28.2.1975, BVerwGE 48, 70ff).

    Denn diese Vorschrift setzt voraus, daß entweder überhaupt kein Flächennutzungsplan aufgestellt oder ein vorhandener Flächennutzungsplan von der tatsächlichen Entwicklung derart überholt ist, daß er seine Rechtsgültigkeit eingebüßt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.1975, BVerwGE 48, 70 ff.; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NUR 1994, 34, 35).

    Bei einem gültigen und lediglich änderungsbedürftigen Flächennutzungsplan ist § 8 Abs. 4 BauGB indessen auch nicht entsprechend anwendbar, da sonst der Sache nach eine Freistellung von den Vorschriften des Flächennutzungsplans (insbesondere dessen materieller Bindungswirkung) und der gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Reihenfolge der Bauleitplanung erfolgen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.1975, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 3 S 824/92

    Genehmigung weiterer Wohnbebauung in einem kleinen Mischgebiet, in dem bisher nur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Die normative Funktion eines Mischgebiets liegt vielmehr in einer qualitativen und quantitativen Durchmischung von Wohn- und gewerblichen Elementen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1988, BVerwGE 79, 305 = BRS 48 Nr. 37; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 8.7.1993 - 3 S 824/92 -).

    Für die Einhaltung der Wesensgehaltsgrenze spricht zum anderen auch die Situation, in die das Mischgebiet im vorliegenden Fall "hineingeplant" ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4.5.1988, a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 8.7.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.10.1984 - 4 N 4.84

    Kriterien für ein Parallelverfahren i.S. der § 8 Abs. 3 S. 1, 155b Abs. 1 Nr. 8

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Kennzeichnend und ausreichend ist es vielmehr, daß die einzelnen Schritte des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplanverfahrens in einem dem Zweck des Entwicklungsgebots entsprechenden angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang beider Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.10.1984, BVerwGE 70, 171, 174; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NUR 1994, 34).

    Zweck der Vorschrift ist es, die strenge zeitliche Stufenfolge des Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB) aufzulockern, sofern dessen materieller Gehalt (materielle Bindungswirkung des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan im Sinne einer planerisch-konzeptionellen Ableitung, vgl. BVerwG, Urteil vom 3.10.1984, a.a.O., S. 176; weitere Nachweise bei Gaentzsch, BauGB, § 8 RdNr. 7; Brügelmann/Gierke, BauGB, § 8 RdNr. 142) gewahrt bleibt.

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Denn § 8 Abs. 3 BauGB knüpft, ebenso wie die Ausnahmetatbestände des § 8 Abs. 2 S. 2 und des § 8 Abs. 4 BauGB (zu letzterem vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1991, NVwZ 1992, 882 ff.), grundsätzlich an die objektiven Verhältnisse an.

    Ist dies der Fall, so kann es - ebenso wie bei den Ausnahmetatbeständen des § 8 Abs. 2 und 4 BauGB - auf die subjektive Beurteilung des Gemeinderats nicht ankommen (zur "objektiven" Auslegung des § 8 Abs. 4 BauGB vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1991, NVwZ 1992, 882 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 1793/91

    Zulässigkeit eines Parallelverfahrens gemäß BauGB § 8 Abs 3 S 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Denn diese Vorschrift setzt voraus, daß entweder überhaupt kein Flächennutzungsplan aufgestellt oder ein vorhandener Flächennutzungsplan von der tatsächlichen Entwicklung derart überholt ist, daß er seine Rechtsgültigkeit eingebüßt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.1975, BVerwGE 48, 70 ff.; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NUR 1994, 34, 35).

    Kennzeichnend und ausreichend ist es vielmehr, daß die einzelnen Schritte des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplanverfahrens in einem dem Zweck des Entwicklungsgebots entsprechenden angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang beider Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.10.1984, BVerwGE 70, 171, 174; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NUR 1994, 34).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Denn der maßgebliche Rahmen der Umgebung würde dann auch Nutzungsarten nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO mit deren Störungsgrad umfassen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.12.1994, ZfBR 1995, 100 f).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Die Festlegung des flächenbezogenen Schalleistungspegels ist zwar nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB, wohl aber nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauNVO zulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1994, ZfBR 1994, 147 ff.; Beschl. v. 18.12.1990, DVBl. 1991, 442).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Die Grenze von einer (zulässigen) konkret-individuell zu treffenden Maßnahmeplanung zu einer (unzulässigen) anlagebezogenen - der Baugenehmigung vorbehaltenen - Regelung wird noch nicht überschritten (vgl. dazu auch BVerwGE 77, 317, 322).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 8 S 3075/93

    Zur Konfliktbewältigung bei der Änderung eines Bebauungsplans; telefonische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93
    Die bestehende Konfliktlage wird entgegen der Auffassung der Antragsteller nicht verschärft, sondern in der Gesamtbilanz deutlich verbessert (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.4.1994 8 S 3075/93 -).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90

    Zur Verwendung in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Bebauungsplan

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1994 - 8 S 699/94

    Zum Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1991 - 5 S 2394/90

    Entwicklungsgebot - Parallelverfahren im Sinne des BauGB § 8 Abs 3 S 1;

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Ein bloß zeitlicher Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren schließt mithin das Vorliegen eines Parallelverfahrens nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.06.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

    Persönliche Verhaltenspflichten sind in diesem Sinne keine zulässigen Nutzungsfestsetzungen (VGH Mannheim, Urt. v. 20.6.1995 - 3 S 2680/93 - BWGZ 1995, 617 zu Be- und Endladearbeiten).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95

    Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf

    Die Möglichkeit eines vorzeitigen Bebauungsplans (§ 8 Abs. 4 BauGB) war der Antragsgegnerin deswegen verschlossen, weil vorliegend nicht ein Flächennutzungsplan fehlte, sondern ein bestehender Flächennutzungsplan geändert werden mußte (vgl. dazu NK-Urteil des Senats vom 14.6.1995 - 3 S 2680/93 -, m.w.N.).

    Schließlich lagen auch die - objektiv zu beurteilenden (vgl. NK-Urteil vom 14.6.1995, a.a.O.) - Voraussetzungen für ein Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB nicht vor, weil der dafür erforderliche enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Bebauungsplanverfahren und dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans fehlte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 - 2 K 125/19

    Aufhebung eines Bebauungsplans; Bedarf für die Planung; Anforderung an die

    Ist das Entwicklungsgebot - wie hier - tatsächlich eingehalten, so kommt es nicht darauf an, ob die Gemeinde das Verfahren subjektiv zutreffend eingeordnet hat (vgl. VGH BW, Urteil vom 20. Juni 1995 - 3 S 2680/93 - juris Rn. 28; Runkel, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 141. EL Februar 2021, § 8 Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Ein bloß zeitlicher Rückstand des Flächennutzungsplanverfahrens gegenüber dem Bebauungsplanverfahren schließt hingegen das Vorliegen eines Parallelverfahrens nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617 m.w.N. und vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 - und Beschluss vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29; BayVGH, Urteil vom 11.11.1998 - 26 N 97.3182 -, BayVBl. 1999, 759 = BRS 60 Nr. 2; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.3.1996 - 1 K 17/95 - ; vgl. auch Bielenberg/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Stand April 2000, § 8 RdNr. 18 und Gaentzsch in Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Stand August 2002, § 8 RdNr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13

    Schutzbedürftigen Räume im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998; Geräusche des An-

    Im Gewerbegebiet sind Zimmereibetriebe wie das hier genehmigte Abbundzentrum zur Herstellung von Dachstühlen sowie von Fachwerks-, Holz- und Ständerwandkonstruktionen für Zimmermannsbetriebe nach der Art der baulichen Nutzung und der insoweit gebotenen typisierenden Betrachtungsweise als nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe gemäß § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.06.1995 - 3 S 2680/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 8 S 1337/97

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis eines Pächters; ergänzendes Verfahren

    Diese dürfen sich zwar nicht auf Einzelheiten des Betriebsablaufs erstrecken (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 20.6.1995 - 3 S 2680/93, BWGZ 1995, 617 - Nutzungszeiten, Maschineneinsatz); dagegen sind beispielsweise Vorschriften über die baulichen und technischen Vorkehrungen für den Flüssigmist- und Jaucheablauf, einen Geruchsverschluß zwischen Stall und außenliegenden Behältern oder die Einrichtungen für die Lagerung von Flüssigmist, wie sie unter Punkt I. 7 getroffen werden, grundsätzlich zulässig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

    Die Frage, ob als Grundlage für das durchgeführte Genehmigungsverfahren zu Recht § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB herangezogen worden ist, braucht nicht näher erörtert zu werden, weil jedenfalls materiell die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB vorgelegen haben (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Juni 1995 - 3 S 2680/93 - veröffentlicht in [...]).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2010 - 1 MN 251/09

    § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für Festsetzungen zur Dauer

    Die Festsetzung von Regelungen, die sich auf die Betriebsweise oder eine persönliche Verhaltenspflicht des Betriebsinhabers beziehen, sind allgemein nicht als städtebaulich bezogene Merkmale anzusehen und deshalb nicht unter die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu fassen (VGH BW, Urt. v. 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, zitiert nach Juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 9 Rdn. 209; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, § 9 Rdn. 408; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 9 Rdn. 89 und Schrödter, BauGB, 7. Aufl., § 9 Rdn. 144).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der

    Kennzeichnend und ausreichend ist es vielmehr, daß die einzelnen Schritte des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplanverfahrens in einem dem Zweck des Entwicklungsgebots entsprechenden angemessenen zeitlichen Bezug zueinander stehen und daß im jeweiligen Fortgang beider Verfahren eine inhaltliche Abstimmung zwischen beiden Planentwürfen möglich und gewollt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3.10.1984 - 4 N 4.84 -, BVerwGE 70, 171, 174; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.6.1995 - 3 S 2680/93 -, BWGZ 1995, 617 und Urteil vom 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NuR 1994, 34).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 3 S 1288/93

    Keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung städtebaulicher Rahmenpläne für

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans;

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