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   VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94   

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VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94 (https://dejure.org/1996,3183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.1996 - 2 S 1478/94 (https://dejure.org/1996,3183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 2 S 1478/94 (https://dejure.org/1996,3183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abfallwirtschaftssatzung: Differenzierung der Gebührensätze nach Benutzergruppen - Erforderlichkeit getrennter Gebührenkalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BWGZ 1997, 540
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94
    Ist dem Kreistag vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden, oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 7.9.1987 - 2 S 998/86; VGH Bad-Württ, Urt v 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 58; zuletzt VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 27.2.1996 - 2 S 1407/94; vgl zur Erforderlichkeit einer Gebührenkalkulation ferner Schmid in Faiss/Faiss/Giebler/Lang/Schmid, Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden- Württemberg, 6. Aufl, RdNr 787a ff).

    Dieses Kostenüberdeckungsverbot gilt auch für die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung (§ 2 Abs. 1 AWS 92/AWS 93), zu deren Betrieb der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist (vgl VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 27.2.1996 - 2 S 1407/94).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 2 S 2279/87

    Gebührenkalkulation für Gebührensatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94
    Ist dem Kreistag vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden, oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 7.9.1987 - 2 S 998/86; VGH Bad-Württ, Urt v 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 58; zuletzt VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 27.2.1996 - 2 S 1407/94; vgl zur Erforderlichkeit einer Gebührenkalkulation ferner Schmid in Faiss/Faiss/Giebler/Lang/Schmid, Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden- Württemberg, 6. Aufl, RdNr 787a ff).

    Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- bzw Leistungseinheiten geteilt werden (vgl VGH Bad-Württ, Urt v 16.2.1989, aaO; Scholz, BWGZ, 1989, 239, 244).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1987 - 2 S 998/86

    Ungültigkeit der Gebührensatzung eines Zweckverbandes, der eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94
    Ist dem Kreistag vor oder bei Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden, oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 7.9.1987 - 2 S 998/86; VGH Bad-Württ, Urt v 16.2.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 58; zuletzt VGH Bad-Württ, Normenkontroll-Beschl v 27.2.1996 - 2 S 1407/94; vgl zur Erforderlichkeit einer Gebührenkalkulation ferner Schmid in Faiss/Faiss/Giebler/Lang/Schmid, Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden- Württemberg, 6. Aufl, RdNr 787a ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren

    Ist ihm vor oder bei Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden, oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - juris; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 -, BWGZ 1990, 58; Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, ESVGH 46, 177; Urteil vom 04.07.1996 - 2 S 1478/94 - juris Rn. 17; s.a. Urteil vom 11.11.2004 - 2 S 706/04 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Hieraus ergibt sich das Erfordernis getrennter Gebührenkalkulationen für die einzelnen Teilleistungsbereiche (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.1996 - 2 S 1478/94 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 10 S 15/03

    Kommunale Satzung für Überlassung von Abfällen aus nicht privaten Haushaltungen:

    b) Werden gebührenrechtlich durch die AWS verschiedene Benutzergruppen gebildet, so genügt es für die Rechtswirksamkeit der entsprechenden satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht, dass - insoweit der Rechtsprechung des 2. Senats folgend (vgl. insbes. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996 - 2 S 1478/94 -, BWGZ 1997, 540, 542) - die den einzelnen Gebührenmaßstäben entsprechenden Gebührensätze in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt und die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung den einzelnen Benutzergruppen zugeordnet werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 2 S 1171/09

    Abwassergebühr: Transparenz der Gebührenkalkulation für den kommunalen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540; NK-Beschl. v. 27.2.1996 - 2 S 1407/94 - NVwZ-RR 1996, 593) hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtssetzungsorgan die Höhe des Gebührensatzes innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation zu beschließen, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze der öffentlichen Einrichtung hervorgehen muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen

    Die als Ermächtigungsgrundlage maßgebliche Bestimmung in § 9 Abs. 2 Satz 1 KAG, auf die es hier ankommt (vgl. § 8 Abs. 2 LAbfG), setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats - soweit hier maßgeblich - voraus, dass im Rahmen einer Gebührenkalkulation die Gebührensatzobergrenze für die Einrichtung ermittelt wird (vgl. u.a. Urteil vom 4.7.1996, BWGZ 1997, 540).

    Sehen die gebührenrechtlichen Bestimmungen einer Abfallsatzung für unterschiedliche Gruppen von Benutzern unterschiedliche Gebührenmaßstäbe vor, können die darauf beruhenden unterschiedlichen Gebührensätze ermessensfehlerfrei nur in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt werden (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - a.a.O.; Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - NVwZ-RR 2000, 51).

    Ob durch sie die Umsetzung des Gebots, Anreize im genannten Sinn zu schaffen, zulässig ist, hat der Senat bisher offen gelassen (dazu u.a. Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - NK-Beschluss vom 16.6.1999 - 2 S 782/98 - a.a.O. und NK-Urteil vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 - NVwZ 2002, 220).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Nach der Rechtsprechung des Senats können allerdings das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz es gebieten, auch innerhalb einer öffentlichen Einrichtung getrennte Gebührensätze festzusetzen, wenn wesentliche Leistungsunterschiede bei den einzelnen Benutzern der Einrichtung auftreten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540; Urt. v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

    Entscheidet sich der Satzungsgeber, für Teilleistungen der Abfallentsorgungseinrichtung verschiedene Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze festzulegen, so ist er gehalten, für die Teilleistungsbereiche jeweils die Kosten getrennt zu ermitteln (wie Urteil vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94).

    Daß hier der Begriff des Gebührentatbestands vom Gesetzgeber gewählt ist, ergibt möglicherweise eine rechtlich nicht ohne weiteres umsetzbare programmatische Aussage (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 4.7.1996 - 2 S 1478/94 -, BWGZ 1997, 540).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4.7.1996 (2 S 1478/94, a.a.O.) hervorgehoben hat, sind dann, wenn die Abfallwirtschaftssatzung verschiedene Teilleistungen festlegt, für die gebührenrechtlich verschiedene Maßstäbe und Sätze bestimmt sind, die Gebührensätze zunächst in getrennten Kalkulationen zu ermitteln.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Dementsprechend hat der Beklagte auf Grundlage der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 16.06.1999 - 2 S 782/98 - VBlBW 1999, 425 und Urteil vom 04.07.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540) die den beiden Gebührenmaßstäben zugrunde liegenden Gebührensätze in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt und die Kosten der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung den beiden Benutzergruppen zugeordnet mit der Folge einer unterschiedlich hohen Grundgebühr für die Gruppen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10

    Abwassergebühr; Kalkulation; Gebührenzeitraum; Einrichtung; getrennte

    Das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz können es gebieten, auch innerhalb einer öffentlichen Einrichtung getrennte Gebührensätze festzusetzen, wenn wesentliche Leistungsunterschiede bei den einzelnen Benutzern der Einrichtung auftreten (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540; Urt. v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392).

    Nach der Rechtsprechung des Senats können allerdings das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz es gebieten, auch innerhalb einer öffentlichen Einrichtung getrennte Gebührensätze festzusetzen, wenn wesentliche Leistungsunterschiede bei den einzelnen Benutzern der Einrichtung auftreten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540; Urt. v. 9.2.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Dass hier der Begriff des Gebührentatbestands vom Gesetzgeber gewählt ist, ergibt möglicherweise eine rechtlich nicht ohne Weiteres umsetzbare programmatische Aussage (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996, BWGZ 1997, 540; NK-Beschl. v. 16.06.1999, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 2 S 3175/98

    Abfallrechtliche Überlassungspflicht; Mindestgebühr

  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

  • VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2420/02

    Vor einer Gebührenerhebung muss dem Gemeinderat eine Kalkulation vorgelegt werden

  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05

    Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll - hier: Nichtigkeit einer

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