Weitere Entscheidung unten: LG Konstanz, 10.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 11 Wx 18/01   

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https://dejure.org/2001,11483
OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 11 Wx 18/01 (https://dejure.org/2001,11483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2001 - 11 Wx 18/01 (https://dejure.org/2001,11483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2001 - 11 Wx 18/01 (https://dejure.org/2001,11483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines Nießbrauchs bei Unsicherheit über materielle Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 343
  • BWNotZ 2002, 11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 04.11.1993 - 11 Wx 61/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 11 Wx 18/01
    Ungewissheit über die materielle Rechtslage reicht für eine Beanstandung nicht aus (Senatsbeschluss vom 04.11.1993, Rpfleger 1994, 248 ).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 11 Wx 18/01
    Bei verständiger Würdigung handelt es sich aber auch nicht um eine Beschwerde des Notars, sondern um eine solche der Beteiligten zu 1 und 2, denen die Antragsberechtigung zusteht (§ 13 Abs. 1 S. 2 GBO ) und die den Notar ausdrücklich beauftragt hatten, den Vollzug des Übergabevertrages im Grundbuch zu erwirken (VI. des notariellen Vertrages; zur Frage, wer als Beschwerdeführer anzusehen ist, wenn dazu in der Beschwerdeschrift Angaben fehlen, vgl. BGHZ 107, 268, 269).
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61

    Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 11 Wx 18/01
    Die Rechtsfigur des dinglichen Vertrages zu Gunsten Dritter wird von der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGHZ 41, 95; Palandt, BGB , 60. Aufl., Einführung vor § 328, Rdn. 9), die der Senat teilt, nicht anerkannt.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 14 W 104/23

    Zur Fortwirkung der Bewilligungsberechtigung des teilenden Eigentümers bei der

    Bloße Zweifel oder Ungewissheiten über die materielle Rechtslage genügen nicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2001 - 11 Wx 18/01, Rn. 9, juris).
  • LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 5 T 341/08

    Antrag mit Amtsannahme

    Ungewissheit über die materielle Rechtslage reicht für eine Beanstandung nicht aus (OLG Karlsruhe v. 20.03.2001 - 11 Wx 18/01 - juris Rn 9 - Rpfleger 2001, 343; OLG Karlsruhe v. 04.11.1993, Rpfleger 1994, 248; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 17.04.1986 - BReg …
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Rechtsprechung
   LG Konstanz, 10.04.2001 - 6 T 63/01 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28821
LG Konstanz, 10.04.2001 - 6 T 63/01 B (https://dejure.org/2001,28821)
LG Konstanz, Entscheidung vom 10.04.2001 - 6 T 63/01 B (https://dejure.org/2001,28821)
LG Konstanz, Entscheidung vom 10. April 2001 - 6 T 63/01 B (https://dejure.org/2001,28821)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BWNotZ 2002, 11
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.01.2006 - V ZB 143/05

    Anforderungen an die Angabe des Zinssatzes einer Grundschuld im Grundbuch

    a) Teilweise wird die Meinung vertreten, durch die Änderung des § 288 Abs. 1 BGB und die damit einhergehende Einführung eines variablen Verzugszinssatzes sei nun auch bei rechtsgeschäftlich vereinbarten Zinsen die Angabe eines Höchstzinssatzes entbehrlich geworden (so außer dem vorlegenden Gericht noch LG Schweinfurt Rpfleger 2004, 622; LG Traunstein MittBayNot 2004, 440; LG Konstanz BWNotZ 2002, 11; Böhringer, Rpfleger 2005, 232, 233 f.; Böttcher, RpflegerStud 2004, 1, 11; Gutachten in DNotI-Report 2003, 193; Stavorinus, Rpfleger 2004, 738; Volmer, ZfIR 2001, 246 f.; Wagner, Rpfleger 2004, 668, 673; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2002], Einleitung zu §§ 1113 ff. Rdn. 41; AnwKomm-BGB/Zimmer, 2004, § 1115 Rdn. 17).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Die hinreichende Bestimmbarkeit in diesem Sinne ist jedenfalls dann gegeben, wenn - wie hier - die Berechnungsfaktoren für die Grundschuldzinsen demjenigen des gesetzlichen Anspruchs auf Verzugszinsen entsprechen (siehe dazu nachstehend), dessen Bezugsgröße, der Basiszins, die Entwicklung der Kapitalmärkte widerspiegelt (LG Konstanz BWNotZ 2002, 11; LG Traunstein MittBayNot 2004, 440; LG Schweinfurt Rpfleger 2004, 662; Wolfsteiner MittBayNot 2003, 295, 296 sowie in Staudinger a.a.O., Einleitung zu §§ 1113 ff, Rdnr. 41; Wagner Rpfleger 2004, 668, 671 f. Böttcher Rpfleger 2004, 10, 11).
  • OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01

    Wirksamkeit einer Ausbietungsgarantie in einem Zwangsversteigerungsverfahren

    Dafür, dass seit 1.5.2000 gleitende Hypothekenzinsen ohne Höchstzinssatz zulässig sind, haben sich ausgesprochen: LG Konstanz, BWNotZ 2002, 11 ; Volmer, ZfIR 2001, 246 ; Böhringer, Rpfleger 2003, 157, 163; Staudinger/Wolfsteiner (2002), Einl. zu §§ 1113 ff. BGB Rdnr. 41. Die seither erschienenen Kommentare zum BGB und GBO (z. B. Palandt, 62. Aufl. 2003, § 1115 BGB Rdnr. 10; Demharter, 24. Aufl. 2002, Anh. zu § 44 GBO Rdnr. 45) sind ohne Problembewusstsein (dasselbe gilt für KG, ZfIR 2003, 106 und LG Kassel, Rpfleger 2001, 176 - die aber einen gleitenden Zinssatz ohne Höchstbetrag bei entsprechenden gerichtlichen oder behördlichen Eintragungsersuchen für zulässig halten -, sowie Eickmann, ZfIR 2001, 183 ).
  • LG Traunstein, 26.04.2004 - 4 T 1649/04

    Eintragungsfähigkeit einer Hypothek mit lediglich auf den Basiszinssatz Bezug

    Damit ist dem Bestimmtheitsgrundsatz Genüge getan (in diesem Sinne auch LG Konstanz, BWNotZ 2002, 11 ).
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