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   VGH Baden-Württemberg, 14.08.1984 - 5 S 888/84   

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VGH Baden-Württemberg, 14.08.1984 - 5 S 888/84 (https://dejure.org/1984,4894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.08.1984 - 5 S 888/84 (https://dejure.org/1984,4894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. August 1984 - 5 S 888/84 (https://dejure.org/1984,4894)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BWVPr 1985, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Entscheidend ist hierbei auch, dass maßgeblich auf die Rechtsauffassung des betroffenen Grundstückseigentümers im rechtlich relevanten Zeitraum von 1884 bis 1964 abgestellt wird, der die Nutzung der Straße jedenfalls widerspruchslos geduldet haben muss (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 26. Juli 1961 - IV 825/60 -, ESVGH Band 12/I, S. 32 ; Urteil vom 14. August 1984 - 5 S 888/84 -, BWVPr 1985, S. 87; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 1474/18

    Sofortige Vollziehung einer wegerechtlichen Duldungsverfügung

    Der Umstand, dass der Enzisholzweg in diesen Karten teilweise als "Feldweg" bezeichnet wird, dürfte der Annahme einer Benutzung zum Verkehr in Ausübung eines öffentlichen Rechts nicht entgegenstehen, zumal dem württembergischen Wegerecht das im badischen Wegerecht vorhandene Institut des sogenannten Interessentenwegs nicht bekannt war (vgl. Senatsurteil vom 14.8.1984 - 5 S 888/84 - juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1989 - 5 S 3298/88

    Reinigungspflicht der Anlieger eines selbständigen Fußweges

    Der Senat hat im Urteil vom 14.8.1984 (5 S 888/84 -- BWGZ 1986, 86) entschieden, daß die Darstellung eines Wegs in amtlichen Lageplänen ein Indiz für die Öffentlichkeit sei; das gleiche muß auch für Bebauungspläne gelten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1986 - 5 S 1076/85

    Zur Widmung eines Weges zum öffentlichen Verkehr

    Ist bei einem begrenzten Benutzerkreis die Widmung eines Weges zum öffentlichen Verkehr kraft unvordenklicher Verjährung nachgewiesen (vgl. Urteil des Senates vom 15.01.1981 - 5 S 1255/80 - VBlBW 1982, 56 und vom 14.08.1984 - 5 S 888/84 -), besteht besonderer Anlaß zu prüfen, ob es sich um einen auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten öffentlichen Weg handelt.
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